Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit - Übernachten im Reisemobil

Raum zum Quatschen über Dinge neben den Fahrzeugen...
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MobilLoewe
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Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit - Übernachten im Reisemobil

#1 

Beitrag von MobilLoewe »

 Themenstarter

Wird das mobile Heim nicht nur abgestellt, sondern auch zum Übernachten genutzt, gelten besondere Regeln. Wer beispielsweise schon eine lange Strecke hinter sich gebracht hat und sein geplantes Etappenziel etwa aufgrund von Müdigkeit nicht mehr erreicht, darf einmalig im Fahrzeug schlafen. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist dies ausnahmsweise erlaubt und darf von Kommunen auch nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. Da dies eine Ausnahmesituation im Sinne der Verkehrssicherheit ist, sollte dabei allerdings typisches Campingverhalten wie etwas das Ausfahren der Markise oder das Aufstellen von Stühlen und Tischen unterlassen werden und der Parkplatz umgehend nach Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit verlassen werden. Sonst wird aus der einmaligen Übernachtung schnell verbotenes Campen außerhalb ausgewiesener Campingeinrichtungen. Die Regelungen hierzu sind nicht bundeseinheitlich und können beispielsweise in Bayern mit bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen.
Quelle und mehr: https://presse.ace.de/pressemitteilunge ... laubt-ist/

Gruß Bernd
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Rosi (25 Jul 2023 09:29)
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Re: Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit - Übernachten im Reisemobil

#2 

Beitrag von JanN »

Ach nee, wirklich? Das ist ja Mal ne Neuigkeit :lol:
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Re: Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit - Übernachten im Reisemobil

#3 

Beitrag von MobilLoewe »

 Themenstarter

JanN hat geschrieben: 25 Jul 2023 09:36 Ach nee, wirklich? Das ist ja Mal ne Neuigkeit :lol:
So isses, bis zu 2.500 Euro Buße, hat der ACE am 1.6.2023 veröffentlicht. :shock: Das war für mich neu.

Gruß Bernd
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Vagabundo
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Re: Wiederherstellung der Verkehrstüchtigkeit - Übernachten im Reisemobil

#4 

Beitrag von Vagabundo »

Denke mal da wird einfach auch viel Mist geschrieben... und dann noch abgeschrieben und schon wird es als richtig angesehen. ACHTUNG: Es handelt sich bei den genannten 2500 Euronen um eine "mögliche" Strafe! Dabei wird von gecampt gesprochen also nicht parkieren...

Z.B. vermeldet der ADAC bis heute, daß man für Südamerika ein Carnet benötigt und das seit den 2000er Jahren. Viele fressen jede Falschinformation und verbreiten es weiter.

Wohnmobil Verstoß / Sanktionen:

Wohnmobil verbotswidrig geparkt mind. 10 EUR

Durch geparktes Wohnmobil andere behindert mind. 15 EUR

Wohnmobil an einer engen/unübersichtlichen Stelle geparkt 35 EUR mit Behinderung 55 EUR.

Mit Wohnmobil verbotswidrig "gecampt" je nach Bundesland 10 bis 200 EUR
Im Landschaftsschutzgebiet je nach Bundesland 15 bis 1.500 EUR
Im Naturschutzgebiet je nach Bundesland 50 bis 2.500 EUR


Gruß Vagabundo
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Rosi
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Knöllchen ./. Verkehrstüchtigkeit

#5 

Beitrag von Rosi »

Vagabundo hat geschrieben: 25 Jul 2023 16:22 Im Landschaftsschutzgebiet je nach Bundesland 15 bis 1.500 EUR
Im Naturschutzgebiet je nach Bundesland 50 bis 2.500 EUR
Genau diese(s) sog. Gebiet(e) mißbraucht MacPomm zum Abzocken aller Fahrzeugklassen als „Wohnmobil“ allein aufgrund der Möglichkeit, darin zu übernachten. Knollo hatte seinerzeit ein Knöllchen am Sprinter mit LKW-Zulassung, als er auf einem freien Parkplatz parkte.
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 162tkm (immer) noch
324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
319 OM642 Bj.16 im HYMER ML-I 540 mit 79,5tkm (verkauft)
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