Ja, und darauf hatte ich ja auch entsprechend geantwortet. Zunächst ist aber alles was du schriebst nur unbelegte Behauptung, die richtig oder auch falsch sein kann, und dem TS solange nicht konkret weiterhilft, solange du das nicht rechtssicher belegst, und ausgedruckt mit "Gutachten" über- und deinem Namen und deinem Qualfikationsnachweis unterschreibst. Zumindest eine Rechtsgrundlage deiner Auffassung solltest du nennen.
Nicht auszudenken, wenn man sich darauf verlassen würde, dass alles wahr ist, was hier und in anderen Foren schon behauptet wurde...
Edit: Dass das Datum der Inverkehrbringung eben nicht automatisch ausschlaggebend ist, hatte Peter weiter oben schon berichtet.