Grundsätzlich gilt/galt bei Nachrüstung von Nebelscheinwerfern die Schaltungsvorschrift, dass sie wie oben beschrieben über Relais anzuschließen (elektrotechnisch zu "schalten") sind, damit sie bei eingeschaltetem Fernlicht erlöschen. Als wir in den "Achtzigern" bei unseren Autos modische Nebelscheinwerfer nachgerüstet hatten, wurde dies beim TÜV strengstens kontrolliert.

Bei der Originalausstattung ab Werk bei MB gibt es statt dessen eine Bedienvorschrift. Der Fahrer ist dafür verantwortlich das Licht gesetzeskonform zu bedienen.
Wenn man sich die alten H4-Scheinwerfer anschaut, gab es ja durchaus häufig ein dunkles Loch im Nahbereich vor dem Auto, wenn man auf Fernlicht umgeschaltet hatte. Dies konnte man mit der kleinen Schummelei umgehen, indem man die Nebelscheinwerfer mit leuchten ließ.

Aber alles Erzählungen aus alten Zeiten...

Was die beschriebene Relaisschaltung betrifft, bin ich nicht sicher, ob sie in Verbindung mit einer LED-Umrüstung auch noch funktioniert. Das Relais holt sich ja die Masse über den Glühfaden der Fernlichtlampe. Dessen Widerstand ist ausreichend gering, dass es ausreicht die Spule im Relais anzuziehen.
Die elektrischen Eigenschaften einer LED sehen dagegen etwas anderes aus. Da könnte es Probleme mit der Relaisschaltung geben.
Als Kontrolle für eingeschaltete Nebelscheinwerfer sieht das Gesetz eine grüne Kontrollleuchte vor. Wer also für die Nebler einen Schalter mit integrierter grüner Kontrolle verwendet, ist damit auf der sicheren Seite.