Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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AndreasOstsee
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Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

#1 

Beitrag von AndreasOstsee »

 Themenstarter

Moin zusammen
Ich habe jetzt schon viel darüber im Forum gelesen, aber nicht die richtige Information bekommen.
Ich werde mir einen Sprinter 313cdi zulegen und als Camper ausbauen, jedoch nicht als Wohnmobil. Also kein Gas usw.
Jetzt habe ich mit einem Camper gesprochen, der sich ebenfalls eine Dachluke und Fenster einbauen lassen wollte und ihm wurde gesagt, dass dann die Betriebserlaubnis erlischt. Das hat mich total verunsichert.
Welche Lösungen gäbe es für einen Kasten Transporter?
Vielen Dank im Voraus.
Andreas
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Chr1stoph
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Re: Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

#2 

Beitrag von Chr1stoph »

Schau mal in die ARL.
Thomas T
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Re: Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

#3 

Beitrag von Thomas T »

Die Aussage ist pauschal schon mal als eher fragwürdig einzuordnen.
Fenster dürfen auch nachträglich an den Stellen rein, wo sie auch original sitzen würden, solange du keine Versteifungen entfernst, ist alles gut.
In den Aufbaurichtlinien ist das zwar relativ gut beschrieben, zum Teil aber auch etwas irreführend.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dein Vorhaben mit dem Prüfer vorab besprichst, der das Fahrzeug nachherauch umschlüsseln soll.

Gruss Thomas
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Rosi
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#4 

Beitrag von Rosi »

Aufgrund des dreifachen Versicherungsbeitrages für meinen quasi baugleichen Sprinter 324 und vorhandener Campingausstattung des Vorbesitzers möchte/werde ich diesen zum Wohnmobil umschlüsseln lassen.
In 2 telefonischen Vorgesprächen mit 2 Prüfern verschiedener Prüforganisationen wollte einer unbedingt eine Be- und Entlüftung als Dachluke, oder Seitenfenster ./. der andere hingegen eine funktionierende Kocheinrichtung. Ich werde die Gespräche "vertiefen", um den geringeren Aufwand abzuwägen.
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Thomas T
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Re: Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

#5 

Beitrag von Thomas T »

Als Kocheinrichtung lässt unsere Prüforganisation hier zum Beispiel auch einen Gaskartuschenkocher zu, vielleicht mal in die Richtung forschen.

Gruss Thomas
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Thomas T für den Beitrag:
hljube (17 Jul 2025 10:29)
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Re: Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

#6 

Beitrag von hljube »

Thomas T hat geschrieben: 17 Jul 2025 09:27 Als Kocheinrichtung lässt unsere Prüforganisation hier zum Beispiel auch einen Gaskartuschenkocher zu, vielleicht mal in die Richtung forschen.

Gruss Thomas
Dieser musste bei mir 2017 aber innenraumgeeignet (Flammabrisssicherung) und arretierbar sein.
Hab dazu Linsenkopfschrauben in die Füße geschraubt und Schlüssellochplatten in die Tischplatte eingelassen.
Bei jetzigen umschreibjngen ist beim Kochen mit Gas aber das neue Merkblatt mit den Mindestanforderungen an Zu und Abluft Öffnungen zu beachten, die müssen je nach Kocherart unterschiedlich ausgelegt werden!
MFG
Julian

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Re: Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

#7 

Beitrag von Opa_R »

Hy👋
Zum Kocherthema 🙄 Ich hab eine elektrische Kochplatte beim Eintragen lose auf einem Schrank stehen gehabt , war kein Problem für die Umschluesselung zum Womo 😎😁
Liebe grüße Renate und Schorsch ;)
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Re: Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

#8 

Beitrag von Windy-ZX »

sorry, Leute aber er will doch nicht kochen und er will auch keine Umlüsselung zum WoMo.
Es geht ihm um Dachluken und Fenster. Oder hab ich da was falsch gelesen ?
Gruß
Michael
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Re: Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

#9 

Beitrag von MobilLoewe »

AndreasOstsee hat geschrieben: 05 Jul 2025 20:37 Moin zusammen
Ich habe jetzt schon viel darüber im Forum gelesen, aber nicht die richtige Information bekommen.
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Jetzt habe ich mit einem Camper gesprochen, der sich ebenfalls eine Dachluke und Fenster einbauen lassen wollte und ihm wurde gesagt, dass dann die Betriebserlaubnis erlischt. Das hat mich total verunsichert.
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Vielen Dank im Voraus.
Andreas
Du darfst Fenster und Dachluken einbauen, sofern dies fachgerecht geschieht und es zugelassene Fenster mit E-Kennzeichnung (EU-Typzulassung) sind. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, aber sie könnte erlöschen, wenn du unsachgemäß arbeitest oder gegen Vorschriften verstößt. Hol dir vorab ein Okay vom TÜV/Dekra, dann bist du auf der sicheren Seite.

Gruß Bernd

Nachtrag, der Kollege hatte seine letzte Aktivität im Forum am 07 Jul 2025 14:41. :roll:
Hymer ML-T 570 auf Sprinter 907 4-Matic, 10,25″ MBUX, 9-G-Tronic, OM654 mit 190 PS, Assistenten fast volle Hütte.

Davor Hymer B-MCT 600, ML-T 580 V6 4x4 und zwischendurch kurze Zeit GCS 700 4-Matic, Sprinter seit 1999.
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Rosi
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Dachluken mit Prüfzeichen

#10 

Beitrag von Rosi »

Der Prüfer sagte mir auf meine explizite Nachfrage, ob ich eine Bootsluke ins Dach bauen dürfte, daß ich im Rahmen der Spriegel einbauen könnte, was ich wolle, lediglich das Glas geprüft sein müßte, daß es bei Zerstörung nicht zerfällt. Folie und selbst Einbruchshemmfolie, die sogar widerstandsfähiger wäre, sei wider technischem Sachverstand trotzdem nicht zulässig, reicht ergo nicht aus, um eine Dachluke ohne Prüfzeichen zu legalisieren.
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Exilaltbier
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Re: Fenster und Dachlukeneinbau 313cdi

#11 

Beitrag von Exilaltbier »

Dachluke . .hat den TÜV das überhaupt zu interessieren !?
Ich habe da irgendwas von 2m Höhengrenze für den Fußgängerschutz im Hinterkopf. Ausserdem sind die Sicherheitskriterien vom Germanischen Lloyd bzgl. Sicherheit und Schutz von nautischen Fluchtluken doch etwas höher und umfangreicher als die schnöde Glasbröselsicherung vom TÜV.

Mal gegooglet, in diiesem Video sind wohl die neusten Vorschriften bzgl Fenster/ Luken/ LuftungsEinbau

https://youtu.be/aXfshyK3LW4?si=-rE03RYrf3zFeaUc
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1000 Meilen von Zuhaus sieht die Welt ganz anders aus....und ich bin der ausländische Gast.

CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT

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