Probleme bei Kontrollen

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
dietmardd
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Re: Probleme bei Kontrollen

#16 

Beitrag von dietmardd »

o lange der Sprinter privat zugelassen und auch so genutzt
Jeder selbstandige Handwerker und kleine Gewerbetreibende ist von der Rechtsform sehr oft ein Einzelunternehmen, d.h. er wirtschaftet als Person privat und entsprechend ist auch seine Besteuerung. Ein Einzelunternehmen ist keine Firma, sondern eine Person. Dementsprechend sind auch seine Fahrzeuge als Person zugelassen und das bedeutet sie sind privat zugelassen. Das Gleiche gilt für viele Freiberufler. Etwas anderes ist, wenn Handwerker bzw. Freiberufler eine Gesellschaft gründen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber so deute ich die Gesetzeslage. Bevor ich so eine Aussage glaube, würde ich dazu einen Juristen befragen.
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asap
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Re: Probleme bei Kontrollen

#17 

Beitrag von asap »

dietmardd hat geschrieben: 30 Mär 2026 23:50 Ein Einzelunternehmen ist keine Firma, sondern eine Person. Dementsprechend sind auch seine Fahrzeuge als Person zugelassen und das bedeutet sie sind privat zugelassen.
In der Verordnung wird auf "Gewerblich" abgestellt, daher kommt es auf die Rechtsform nicht an ... aber solange die "Ladung" nach privat aussieht wird man da wohl auch nicht nachforschen ...

Ich bin ein Freiberufler habe meine Fahrzeug aber nicht bei Finanzamt abgesetzt, sondern aus meinem versteuerten Einkommen bezahlt und auch der Unterhalt wird nicht abgesetzt .... und in diesem Fall ist es dann auch ein Privat Fahrzeug
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, 100 L Tank noch ein LKW,
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Davor VW T3 TD Womo DIY mit Hubdach, VW T4 TDI Multivan Allstar
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Re: Probleme bei Kontrollen

#18 

Beitrag von mpetrus »

Tramb hat geschrieben: 30 Mär 2026 13:39 Danke.
Das spricht dann ja schon für das Umschlüsseln.
Und der Ablauf ist dann der folgende?
Gutachten erstellen lassen und damit dann zur Zulassungsstelle gehen.
EVB-Code mitbringen (für die Zulassung als Womo).
Neuer Brief und Schein werden ausgestellt.
Muss ich dann den LKW abmelden und das Fahrzeug anschließend als Wohnmobil anmelden?
Klappt das problemlos oder begegnet man da wieder der Bürokratie in hohem Ausmaß?

:?
Du meldest ja das Fahrzeug mit dem Gutachten automatisch vom LKW zum WoMo um.
Dafür musst du dir ja auch von der Versicherung ein neuen EVB- Code erstellen lassen, da sich die Versichungsbedingungen (Art des Fahrzeuges) ändern.
Wenn du alle Papiere und Bedingungen hast, klappt das Problemlos.
Du bekommst ein geänderten Steuerbescheid.
Die Versicherung rechnet die neuen Tarife ab Stichtag (Umschlüsselung bzw. bei Versicherungswechsel ab Ummeldung) ab.
Grüße Michael
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Re: Probleme bei Kontrollen

#19 

Beitrag von Tramb »

 Themenstarter

Guten Morgen,
ich werde die Umschreibung angehen und dann Bescheid geben, wie es geklappt hat.
Dank euch für die Infos und die Diskussion.
Grüße
Guido
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Re: Probleme bei Kontrollen

#20 

Beitrag von farnham »

dietmardd hat geschrieben: 30 Mär 2026 23:50
o lange der Sprinter privat zugelassen und auch so genutzt
Ein Einzelunternehmen ist keine Firma, sondern eine Person. Dementsprechend sind auch seine Fahrzeuge als Person zugelassen und das bedeutet sie sind privat zugelassen. Das Gleiche gilt für viele Freiberufler. Etwas anderes ist, wenn Handwerker bzw. Freiberufler eine Gesellschaft gründen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber so deute ich die Gesetzeslage. Bevor ich so eine Aussage glaube, würde ich dazu einen Juristen befragen.
Es gibt keine private oder nicht private Zulassung - es macht keinerlei Unterschied, wass du mit dem auf deinen Namen zugelassenen Auto anstellst.

Und natürlich ist ein Mensch aus Fleisch und Blut niemals eine Firma, er kann aber auch als Einzelkaufmann eine Firma haben. Sobald er im Geschäftsverkehr beispielsweise Herr Müller als "Immerteuerniemalsgut" auftritt, hat er eine Firma unter exakt diesem Namen. Es braucht noch nicht mal eine Eintragung dazu. Seinen tatsächlichen Namen (und einiges mehr) muss er natürlich trotzdem immer nennen.

Der Steuerhinterziehung in Höhe von 30 EUR pro Jahr (LKW 3,5t vs Womo 3,5 @ Euro 4) würde ich erst mal relativ gelassen entgegensehen. Ich würde darauf wetten, dass diejenigen, die sich da immer drüber aufregen, garantiert ihre privaten Telefongespräche oder die Internetnutzung am Arbeitsplatz auch nicht korrekt als geldwerten Vorteil versteuern ;)

Was aber theroretisch passieren kann: der Nicht-Mehr-LKW könnte seine Betriebserlaubnis verlieren, da er die Anforderungen an die Fahrzeugart nicht mehr erfüllt. Der TÜV könnte das bemängeln, genauso könnte die Versicherung im Schadensfall eine wilkommene Ausrede darin sehen. Außerdem ist bei einem LKW die Ladung nicht mit versichert. Bricht dir jetzt jemand ins Nicht-Wohnmobil ein und verwüstet die "Ladung", wird die (Teil-)Kaskoversicherung dafür nicht mehr als ein müdes Lächeln übrig haben.
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hljube (31 Mär 2026 12:31)
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Re: Probleme bei Kontrollen

#21 

Beitrag von mpetrus »

Das Problem Fahrtenschreiber, oder nicht, muss man differenziert betrachten.

Das eine ist die Fahrzeugtechnik also Nutzfahrzeug (ab 2,5t bzw. das zulässige Gespann/Gesamtgewicht), oder Personenkraftwagen, (Taxi, Kleinbus, bzw. über 7,5t zulässiges Gespann/Gesamtgewicht).
Die Fahrzeuge/Technik müssen mit einem Fahrtenschreiber versehen/ausgerüstet sein.

Allerdings kommt jetzt der Faktor "Nutzungsart", wer sein Fahrzeug nur privat nutzt, muss den vorgeschriebenen verbauten Fahrtenschreiber auf "Off" stellen, da er diesen nicht nutzen muss.
Bei gewerblicher Nutzung eben die Pflichten/Überwachung der Sozialvorschriften über dieses Gerät nachweisen.

Die Ausnahme der gewerblichen "Handwerker Transporte" lassen wir bewusst außen vor.

Kurz um:
Das Fahrzeug muss mit einem Fahrtenschreiber versehen sein, muss aber je nach Nutzungsgrad nicht benutzt werden.
Es gab ja vor vor ca. 1 Jahr die große Diskussionswelle, weil Camper mit "Dickschiffe und dem PKW-Anhänger" (Gespanngewicht über 7,5t) bei der Überwinterung in Spanien von der Polizei angehalten wurden und der erforderliche Fahrtenschreiber nicht verbaut war. Da waren die privaten Camper von der Übergansfrist der Gesetzgebung komplett überfordert/ahnungslos.
Grüße Michael
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Re: Probleme bei Kontrollen

#22 

Beitrag von Almaric »

mpetrus hat geschrieben: 31 Mär 2026 12:45 Allerdings kommt jetzt der Faktor "Nutzungsart", wer sein Fahrzeug nur privat nutzt, muss den vorgeschriebenen verbauten Fahrtenschreiber auf "Off" stellen, ...
"Out" (of scope) heisst dat Ding :wink:

Grundsätzlich ist bei gemischter Nutzung das immer schwierig da wirklich durch zu blicken und auch die Kontrollorgane da draussen erzählen dir gerne mal von Fall zu Fall was anderes, je nachdem an wen man gerade kommt. Jedenfalls sollte man Sachen wie Art der Zulasung, Nutzung Fahrtenschreiber und Maut z.B. separat betrachten. Wenn ich als Selbstständiger Handwerker weitab vom Schuss mit Anhänger durch die Botanik gurke, muss ich ggfs. auch in einem Wohnmobil einen Fahrtenschreiber haben und nutzen und solche Sachen. Oder der selbstständige Youtuber der mit seinem 7t Liner durch Europa gurkt zu den verschiedenen Campingmessen um dort Videos zu drehen. Der nutzt das Fahrzeug ja gewerblich als Wohnung und Transportmittel und müsste daher einen Fahrtenschreiber nutzen...ist zumindest aber in einer Grauzone und der Willkür des Prüfers ausgesetzt. Leider alles sehr undurchsichtig in solchen "Spezialfällen". Ich erinnere noch an diesen Wahnsinn: viewtopic.php?t=33615&start=30#p359168
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Re: Probleme bei Kontrollen

#23 

Beitrag von Torstbert »

hljube hat geschrieben: 30 Mär 2026 12:15 ...
Im Grunde begehst du grade Steuerhinterziehung, weil der Steuersatz für LKW niedriger ist als für WOMO
Moin.

Viel schlimmer ist die Tatsache, dass mit dem Umbau zum Wohnmobil die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt!
Hierfür gibt es genau 3 Tatbestände: 1. Änderung der Fahrzeugart, 2. Verschlechterung der Abgas- oder Geräuschwerte, 3. Gefährdung anderer. Und du landest schon bei Punkt 1 einen Volltreffer.

Bevor die repressionsfreudige Rennleitung in Bayern u.a. das neben Kennzeichenwinkel und Spiegelschablonen in ihr Schulungsprogramm aufnimmt und reihenweise studentische Bullis auf dem Weg in den Süden stilllegt, würde ich eine WoMo-Zulassung ins Auge fassen. :wink:
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Re: Probleme bei Kontrollen

#24 

Beitrag von JoKo »

Einen schönen guten Tag zusammen,

noch ein kleiner Hinweis zum Umschreiben auf Wohnmobil. Ich habe bei mir darauf geachtet, dass die Schlüsselnummer vom Fahrzeug beibehalten bleibt. Das macht spätere Änderungen am Fahrzeug einfacher und günstiger. Sonst geht später alles nur mit Gutachten nach §21. Viele Gutachter löschen die Schlüsselnummer (2.2) bei der Wohnmobilumschreibung auf 00000000
Viele Grüße aus Nordhessen,
Jörg (907, OM651, 316 CDI RWD iHA 3,692 L2H2 als Stealth-Womo)
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