Heute habe ich ein nettes schreiben vom Eura-Mobil-Club erhalten:
Mit Geltung zum 30.März 2005 wurde die Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen für Reisemobile von 3,5 t bis 7,5 t zul. GG von 80 km/h auf 100 km/h heraufgesetzt - diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2009. :Klatsch:
Das Europäische Parlament hat am 23.02.2005 in erster Lesung einen Vorschlag zur Neufassung des EU-Führerscheins angenommen. Der Führerschein B soll unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausweitung erhalten, u.a. für privatgenutzte PKW und Motorcaravan bis GG 4250 kg mit max. 1000 kg Nutzlast . Diese Regelung wird jedoch noch bis zur Umsetzung in den einzelnen Länder etc. noch bis 2010 dauern
Mich haben diese Neuigkeiten gefreut, wundert mich nur, dass ich bisher nirgendwo etwas darüber gelesen habe










