LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Gelöschter User

LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#1 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Hallo Forum!

Ich hab vor mir einen 313 Maxi Bj.04 (mit Seitenscheiben hi li/re und Sitzbankösen unten) zuzulegen, um Ihn als Zufahrzeug im Motorsport zu benutzen. Hab ein gutes Angebot, ist leider aber als LKW getauft worden. Laut der freundlichen MB Niederlassung ist es nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht möglich (angeblich?!) ihn von LKW auf PKW bzw. Kombi Fhz. umrüsten bzw. umschreiben zu lassen.

Wichtig für mich wäre, keine Fahrtenschreiber Pflicht und kein Sonntagsfahrverbot! Da viel -mal eben schnell- Kurzstrecker gefahren wird und wir auch Sonntags vom Rennen mit Hänger Richtung Heimat fahren wollen.

Leider erreiche ich als ganzer Zug (Sprinti + Autotrailer samt Auto oben drauf) mit Hänger locker die 3,5 to. Grenze für die Fahrtenschreiberpflicht und dummerweise hat mein -gutes- Angebot auch keinen...

Also bliebe für mich nur die Umschreibung.

Hat jemand ähnliche Dinge schon hintersich, ist es machbar? Und mit welchem Aufwand?

Der MB Verkäufer fasselte irgendwas mit anderen Abgasnormen und meinte MB könnte das nur genau Anhand einer Briefkopie / FGst. Nr. klären und selbst die Anfrage wäre schon kostenpflichtig!!

Naja, bis ich die Infos hab ist mein ausgesuchter Neuer weg....

Gruss Ralf
KettnerTh
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#2 

Beitrag von KettnerTh »

Hallo, die Antwort kann lange dauern. Warte seit fünf oder sechs Wochen auf eine Antwort von DC (Auflastung).

Grüße aus Berlin
Thomas
Gelöschter User

Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#3 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Nachtrag:

Hab gerade weiter hinten im Forum gelesen das ein Sprinter mit originaler PKW Zulassung andere Motorkomponenten wie AGR (Abgasrückführung) etc. verbaut bekommt, als einer der ab Werk ein LKW wird. Inwieweit muss das später umgerüstet werden (überhaupt tech/finz. machbar?) oder übersieht man das bei einer Umschreibung einfach?

PS Warum muss das alles so kompliziert sein?

Gruss Ralf
Gelöschter User

Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#4 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Hallo Ralf,
ruf einfach mal 5 verschiedene TÜV-Stellen an, verlang den Prüfstellenleiter und stell ihm diese Fragen. Dabei möglichst doof wirken kann hilfreich sein.

Wenn du gewerblich mehr als 50km Umkreis mit Hänger fährst, bist du auf jeden Fall mit Fahrtenschreiber dran.
Hat mich 200 Euronen kekostet, mit dem freundlichen Hinweis, dass nächstes Mal 700 fällig sind (PKW-Sprinter mit 2,8t-Hänger). Der PKW hilft nur gegen das Sonntagsfahrverbot mit Hänger.
Könnte sein, dass sie dir eine schlechtere Abgaseinstufung reindrücken als den Werks-PKW-Zulassungen. Falls die Hubraumsteuer für PKW-Sprinter durchgesetzt wird wird, löhnst du dann aber richtig. :Wut:

Gruß Thomas
Kork
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#5 

Beitrag von Kork »

Hallo Ralf,

rüste in mit dem nötigsten für ein Wohnmobil aus ( Schlafgelegenheit, Kühlbox, Tisch, Sitze). Du kannst ja ein Feldbett reinschrauben und deinen Küchentisch von Zuhause. Dann fährste zum TÜV und lässt ein SoKfz Wohnmobil machen. Dadurch sparst du Steuern, die Versicherung und Vollkasko kostet auch fast nix. Fahren kannste dann wie und wann du willst.

Gruß kork :Trink:
Kork
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#6 

Beitrag von Kork »

... und anschließend schmeißte den Sperrmüll wieder raus.
Kork
mgm
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#7 

Beitrag von mgm »

... und anschließend schmeißte den Sperrmüll wieder raus.
...und dann hoffen das man in keine Verkehrskontrolle kommt!!


Lkw auf Pkw sollte nicht möglich sein wegen der Schadstoffe, dagegen Pkw auf Lkw ist hingegen möglich, wobei keine Sitzbefestigungen im Laderaum sein dürfen (O-ton Vertragswerkstatt und TÜV)
grüße
mgm
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#8 

Beitrag von Surfsprinter »

Mein Tip ist auch: mach ein Wohnmobil drauß.
Du brauchst nur eine einfache Sitz-Schlafbank, Teppich o.ä. an den Wänden und einen Beistellkocher. Das kriegst Du ja wohl noch locker in den Maxi rein. Ein Freund von mir hat ein Brett an der Seite montiert, das er hoch- und runterklappen kann zum Sitzen und Schlafen.
Die Wände sollten etwas wohnlich sein (also z.B. Teppich oder Verkleidungsplatten).
Und die WOMO-Versicherung ist auch noch günstig dazu. Steuerlich könnte sich in nächster Zeit was ändern...
316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
Davor T3, T4 kurz, T4 lang TDI, T5, Sprinter W903, Westfalia Nugget


Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
Gelöschter User

Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#9 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

also ich habe vor 2 jahren einen 216er (lagerfahrzeug günstig bei DC erstanden und vor der abholung fragte mich der verkäufer, ob ich lkw oder pkw zula will, muss also einfach sein
Kai2
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#10 

Beitrag von Kai2 »

Hi,

habe gerade meinen 216er LKW auf PKW zugelassen. Hatte dazu ein für meinen Sprinter individuelles TÜV Papier (war beim Kauf dabei), welchem aber ein DC Gutachten zu Grunde lag, welches ich nicht habe. Sind eine ganze Menge umschlüsselungen drin, angeblich auch Schadstoffklasse Euro 3 auf 2, hab ich aber noch nicht geprüft. Interessiert mich momentan auch noch nicht, da noch kein neuer (PKW-) Steuerbescheid gekommen ist!

Grüße Kai
Speedy
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#11 

Beitrag von Speedy »

Hallo Ralf,

wenn Du ausschliesslich privat unterwegs bist, brauchst Du bis 7,5t keinen Fahrtenschreiber. Jetzt weiss ich natürlich nicht, ob Du für andere transportierst (in jedem Fall Fahrtschreiberpflicht) oder nur privat zu Rennen fährst.

§57a StVZo regelt den Fahrtenschreibereinbau.

Weitere Informationen zur Fahrtenschreiberpflicht gibt es in diesem Thema.

Die Ausstattung "Deines" Sprinters (Scheiben und Sitzbefestigungen) lässt eigentlich vermuten, dass das Fahrzeug ab Werk als PKW-Zulassung vom Band lief. Hast Du den KFZ-Brief eingesehen, ob er nicht evtl. nachträglich auf LKW umgeschrieben wurde? Dann wäre die "Rückumschreibung" natürlich kein Problem.
Der einzig wahre Speedy ;)
panzer
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#12 

Beitrag von panzer »

Hallo Kai2 und alle Anderen,

ich habe im Januar meine Sprinter 311cdi vom geschlossenen Kastenwagen (LKW) zum Wohnmobil umtragen lassen. Hierfür habe ich eine RIB Schlafsitzbank sowie ein Reimo Hochdach einbauen lassen und nun 4 Sitzplätze eingetragen.
Im Fahrzeugbrief stand vorher
LKW GESCHL.Kasten
SKL:S2, GKL:G1
Schlüsselnr.:1003 21
Nun steht dort:
SO.Kfz.Wohnm.ueb.2.8T
93/59/III,GKL:G1
Schlüsselnr.:2105 51
Die Erstzulassung ist von 2/2000
Nach Aussage des TÜV Prüfers (TÜV Nord Bielefeld) ist diese Schlüsselnummer bei einer evtl. Besteuerung nach Hubraum günstiger als die alte. Mein Finanzamt meint das auch da für sie nur die Schlüsselnummer entscheident ist.(Finanzamt Paderborn Nr.:21 Euro 1, Nr.:51 Euro 2). Im internet finde ich dazu die verschiedensten Aussagen. DC verlang nur für die Anfrage schon Geld (0190 Nummer für Telefon und Fax) eine Antwort kann dann laut Kundenbetreuung in Mastricht bis zu 100 EUR kosten, ein wirklich toller Service :mad:
Mich würde Interessieren ob sich eine solche Anfrage überhaubt lohnt.
Also wäre es schön wenn Ihr die auch LKW´S zu WOMO´S gemacht haben in eueren Fahrzeugschein schaut und Bj. und Schlüsselnr. ins Netz stellt.

Allzeit gut Fahrt
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#13 

Beitrag von kajak-sprinter »

Hallo,

zum Vergleich der Wandel von 213CDI PKW-Kombi -> WoMo

Vorher:

PKW geschlossen 98/69/EG III;A
Schl. Nr. 0102 51

Nachher:

So.KFZ Wohnm. Ueb.2,8T 93/59/III,GKL:G1
Schl. Nr. 2105 51

Erstzul. 02/2002
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#14 

Beitrag von Höhlensprinter »

Hallo, und was bedeutet, wenn meiner Bj. 03/2001 nach dem Umbau folgende Daten bekommen hat. (die alten Daten leigen zuhause im Brief, schau ich morgen mal)
So.KFZ Wohnmobil ueb. 2,8T (das ist klar)
1999/96/EG;A, GKL:G1 (was soll das denn heißen :confused: )
Schl.Nr.: 210571
Gruß
markus
907, BJ:10/2020 L2H2 AHK Früher LKW, jetzt Womo (selbst ausgebaut), Solar, 2.Akku AGM 100Ah
panzer
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Re: LKW > PKW Kombi Umrüstung nachträglich möglich?

#15 

Beitrag von panzer »

Ich habe die folgende Liste gefunden.
:guckst-du: http://www.svg-duesseldorf.de/downloads ... lassen.pdf
Allerdings verwirrt mich dies nun noch mehr als vor eueren Antworten.
Danach hat Hölensprinter nach der Schlüsselnr. ein Euro 3 Fahrzeug das aber älter ist, als das Fahrzeug von Kajak-Sprinter Euro 2. Bei Kajak-Sprinter sind die Sclüsselnr und Schadstoff/Geräuschklassen nicht übereinstimmend mit der Liste.
Hat eigendlich jeder etwas anderes dort stehen ?
:Hae:
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