Moin,
hier nochmal ein Nachtrag. Ganz ursprünglich, als zum ersten mal die "Geländewagensteuer" auf kam hieß es: gilt nicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Ist aber dann in Folge der Diskussion unter den Tisch gefallen (wohl weil die meissten SUV Fahrer irgend ein Scheingewerbe am laufen haben...

). Wie hierzu der aktuelle Stand ist weis ich nicht, habe ich auch nicht mehr verfolgt, da ich damals noch keinen Sprinter hatte sondern nur´n Caddy, den das nicht betraf.
So die EWG Richtlinie ist die 2001/116/EG sie passt die alte 70/156/EWG auf den neuesten Stand der Technik an. Alle Aussagen die unsere lieben Politiker und Steuerexperten gesagt haben beruhen auf dieser. Grundsätzlich werden hier die Fahrzeugklassen definiert:
M für Personentransport (mit Unterklassen)
N für Gütertransport (mit Unterklassen)
etc.
Leider sind hier auch die Wohnmobile als "zum Personentransport" definiert, also der Klasse M zuzuordnen. Deshalb der Wirbel um die WOMOS. Diese Richtlinie hat überhaupt nichts mit der Besteuerung zu tun (die Franzosen, die ja immer maßgeblich an sowas beteiligt sind kennen keine KFZ Steuer, deswegen wurde das natürlich nicht berücksichtigt)
Unter Absatz C: Begriffsbestimmungen des Aufbaus: Wird die Personenwagenklasse M1 näher unterteilt und siehe da unter der Bezeichnung AF steht: Mehrzweckfahrzeuge Andere......"Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen oder Gütern in einem einzigen Innenraum!
So jetzt kommt der entscheidende Satz: Entspricht dieses Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es
nicht der Klasse M1 zugeordnet!!!!
Bedingungen: 1. nicht mehr als 6 Sitzplätze außer dem Fahrersitz (also 7). Jetzt wird noch auf mögliche verankerungsplätze eingegangen.....
2. Pro Sitzplatz (AusserFahrersitz) müssen 136Kg Zuladung gewährleistet sein.
Dies triff für alle nicht reinen Personentransport Sprinter mit maximal zwei Sitzreihen zu. Selbst für die 2,8tonner.
Grüße Kai