Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteuer )
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Aus Welchem Bundesland kammt dieser Bescheid ???
Zulässige Gesammtgew. ???
Bj. ???
Hubraum ???
Zulässige Gesammtgew. ???
Bj. ???
Hubraum ???
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hi,
hier die Daten meines LT35:
Zulässige Gesamtgew.: 3,5t
Bj.: 10/1997
Hubraum: 2,5 Liter (102 PS TDI)
Bundesland: NRW
Schadstoffschlüssel-Nr: 00
Steuersatz/angef.100cm³: 37,58€
Paule oder depotdog
hier die Daten meines LT35:
Zulässige Gesamtgew.: 3,5t
Bj.: 10/1997
Hubraum: 2,5 Liter (102 PS TDI)
Bundesland: NRW
Schadstoffschlüssel-Nr: 00
Steuersatz/angef.100cm³: 37,58€
Paule oder depotdog
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hi Paule,
kannst du denn noch sagen, welche Schadstoffklasse der LT als LKW hatte?
Oder kann jemand anders sagen, wie ein 97er LT als LKW eingestuft ist?
kannst du denn noch sagen, welche Schadstoffklasse der LT als LKW hatte?
Oder kann jemand anders sagen, wie ein 97er LT als LKW eingestuft ist?
Seit 2025 mit Frankia Neo BD (910er Triebkopf, ALKO-Chassis, Frankia Aufbau)
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hi dm,
habe jetzt leider keinen alten Steuerbescheid zur Hand.
Die Schlüsselnr. laut Brief lautet:
zu 1) 010222 und zu 5)Diesel-D22
Kann nachher mal schauen, ob ich noch was finde.
Paule oder depotdog
habe jetzt leider keinen alten Steuerbescheid zur Hand.
Die Schlüsselnr. laut Brief lautet:
zu 1) 010222 und zu 5)Diesel-D22
Kann nachher mal schauen, ob ich noch was finde.
Paule oder depotdog
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LT_Roadrunner
- Ist öfters hier

- Beiträge: 34
- Registriert: 01 Jun 2005 00:00
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
hallo depotdog,
vor dem hintergrund dieser ganzen steuerproblematig und der daraus resultierenden planungsunsicherheit habe ich mir im april 2005 anstelle eines wohnmobils einen lt28 als lkw gekauft mit euro 3 norm und ihn spartanisch ausgebaut ohne fenster hineinzuschneiden, somit bleibt die lkw besteuerung erhalten. klar, ich zahle dadurch eine ca 90%ige höhere versicherungsprämie, doch dies ist ertragbar und ich weiß woran ich bin.
wie kommst du darauf das du mit nem lkw bei 120% anfängst??? ich hatte vorher einen pkw der mit 45% eingestuft war, jetzt liege ich mit meinem lkw bei 40% und zahle im vierteljahr 193,00 euro an versicherungsprämie, inkl. teilkasko mit 150,00 euro selbstbeteidigung. hätte ich die kleinere maschine die du fährst, so wären es nur ca. 130,00 euro. liegt es vielleicht an deiner versicherung oder dem vertreter? mit etwas gutem willen machen die das du nicht mit 120% anfängst. wenn die nicht wollen wechsele einfach die versicherung.
gruß rainer
vor dem hintergrund dieser ganzen steuerproblematig und der daraus resultierenden planungsunsicherheit habe ich mir im april 2005 anstelle eines wohnmobils einen lt28 als lkw gekauft mit euro 3 norm und ihn spartanisch ausgebaut ohne fenster hineinzuschneiden, somit bleibt die lkw besteuerung erhalten. klar, ich zahle dadurch eine ca 90%ige höhere versicherungsprämie, doch dies ist ertragbar und ich weiß woran ich bin.
wie kommst du darauf das du mit nem lkw bei 120% anfängst??? ich hatte vorher einen pkw der mit 45% eingestuft war, jetzt liege ich mit meinem lkw bei 40% und zahle im vierteljahr 193,00 euro an versicherungsprämie, inkl. teilkasko mit 150,00 euro selbstbeteidigung. hätte ich die kleinere maschine die du fährst, so wären es nur ca. 130,00 euro. liegt es vielleicht an deiner versicherung oder dem vertreter? mit etwas gutem willen machen die das du nicht mit 120% anfängst. wenn die nicht wollen wechsele einfach die versicherung.
gruß rainer
LT 2,8-Hubraum ist durch nichts zu ersetzen.
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hallo Depotdog,
es gibt durchaus auch bezahlbare Versicherungen für LKW, die nicht gewerblich genutzt werden. Eigentlich ist die PKW-Versicherung teurer.
Wieviel hast Du denn bisher bezahlt? Und wieso 120%, ist das neu, normalerweise ist 100 das Maximum?!
Auch eine Übernahme des PKW-SF-Rabattes sollte problemlos möglich sein!
Wichtig für eine LKW-Zulassung beim TÜV: Die Befestigungslöcher für Sitzbänke und Gurte müssen zugeschweisst werden. Das macht man, indem man Schrauben in die Gewinde dreht und die dann festpunktet.
So ist das evtl. später wieder problemlos rückrüstbar.
Und denke an das Sonntags- und Ferienfahrverbot für Anhänger hinter LKW ...
es gibt durchaus auch bezahlbare Versicherungen für LKW, die nicht gewerblich genutzt werden. Eigentlich ist die PKW-Versicherung teurer.
Wieviel hast Du denn bisher bezahlt? Und wieso 120%, ist das neu, normalerweise ist 100 das Maximum?!
Auch eine Übernahme des PKW-SF-Rabattes sollte problemlos möglich sein!
Wichtig für eine LKW-Zulassung beim TÜV: Die Befestigungslöcher für Sitzbänke und Gurte müssen zugeschweisst werden. Das macht man, indem man Schrauben in die Gewinde dreht und die dann festpunktet.
So ist das evtl. später wieder problemlos rückrüstbar.
Und denke an das Sonntags- und Ferienfahrverbot für Anhänger hinter LKW ...
Der einzig wahre Speedy ;)
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hallo,
habe gerade nocheinmal mit der Tante von der Versicherung gesprochen.
Ihr habt recht, es sind 100% mit der die LKW-Versicherung beginnen würde.
Eine Übertragung des SF-Rabatts ist nich möglich, zumindest beim HDI.
Werde mal bei anderen Versicherungen nachfragen, was bei denen
diesbezüglich machbar ist.
Paule oder depotdog
habe gerade nocheinmal mit der Tante von der Versicherung gesprochen.
Ihr habt recht, es sind 100% mit der die LKW-Versicherung beginnen würde.
Eine Übertragung des SF-Rabatts ist nich möglich, zumindest beim HDI.
Werde mal bei anderen Versicherungen nachfragen, was bei denen
diesbezüglich machbar ist.
Paule oder depotdog
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LT_Roadrunner
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Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
hallo depotdog,
bin als neukunde zur DEVK versicherung gegangen, dort war die übernahme der prozente auf nen lkw sehr wohl und ohne probleme möglich. kann allerdings sein das du dann anders eingestuft wirst, aber niemals mit 120%.
rainer
bin als neukunde zur DEVK versicherung gegangen, dort war die übernahme der prozente auf nen lkw sehr wohl und ohne probleme möglich. kann allerdings sein das du dann anders eingestuft wirst, aber niemals mit 120%.
rainer
LT 2,8-Hubraum ist durch nichts zu ersetzen.
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
... und die HDI ist nicht gerade eine Billigversicherung ...
Probiere Mal:
HUK24
Bayerische Beamten-Versicherung
Bei einem privat genutzten Fahrzeug würde ich aber zuallererst bei der DA direkt anfragen.
Probiere Mal:
HUK24
Bayerische Beamten-Versicherung
Bei einem privat genutzten Fahrzeug würde ich aber zuallererst bei der DA direkt anfragen.
Der einzig wahre Speedy ;)
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LT_Harry
- Wird so langsam nervig

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- Registriert: 01 Feb 2005 00:00
- Wohnort: Mittelfranken
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Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hallo Rainerdort war die übernahme der prozente auf nen lkw sehr wohl und ohne probleme möglich. kann allerdings sein das du dann anders eingestuft wirst, aber niemals mit 120%.
rainer
Es werden keine Prozente übernommen, sonder die SF Klasse.
Deshalb hat man nachher andere Prozente (z.B. Wechsel von Motorrad auf PKW)
SF3 Moped hat andere Prozente als SF3 "Auto"
Gruß @Harry
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage (schreibe) aber nicht für das, was du denkst.
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hallo Kollegen!
War gerade ein paar Tage unterwegs und habe dabei einen DC-LKW-Verkäufer kennengelernt. Er meinte, dass im Sprinter x16 der gleiche Motor wäre, wie in M, C und E 270. Kann nicht hieraus eine klassifizierung für die Abgase abgeleitet werden?
War gerade ein paar Tage unterwegs und habe dabei einen DC-LKW-Verkäufer kennengelernt. Er meinte, dass im Sprinter x16 der gleiche Motor wäre, wie in M, C und E 270. Kann nicht hieraus eine klassifizierung für die Abgase abgeleitet werden?
WoMo_416
Am liebsten bin ich nicht da ... ...
... denn dann bin ich in meinem Womo unterwegs!!!
Am liebsten bin ich nicht da ... ...
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jens_voshage
- Wird so langsam nervig

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Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
ne, das hängt ja nicht am motor, sondern am schadstoffverhalten des fahrzeugs. das ändert sich bei identischen motoren zum beispiel durchs gewicht oder eine automatik. und selbst wenn du ein neueres womo mit einer pkw-norm-einstufung fändest, heißt das noch lange nicht, dass die einstufung auch für dein womo gilt.
du hast nur eine chance: sei aktiv. unterstütze camperline.de; aktiviere andere, die petition zu unterschreiben; bekenne farbe*; schreib an "deine" politiker.
wenn ich bedenke, wie erfolgreich wir in düsseldorf mit nur 40 leuten waren - was könnten wir mit 1.000 erreichen ...
jens
*es gibt jetzt neben dem t-shirt auch eine "winterkollektion" zum protestieren!
du hast nur eine chance: sei aktiv. unterstütze camperline.de; aktiviere andere, die petition zu unterschreiben; bekenne farbe*; schreib an "deine" politiker.
wenn ich bedenke, wie erfolgreich wir in düsseldorf mit nur 40 leuten waren - was könnten wir mit 1.000 erreichen ...
jens
*es gibt jetzt neben dem t-shirt auch eine "winterkollektion" zum protestieren!
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Moin Gemeinde,
hier nochmal ein Beitrag von mir zu obigem Thema, den ich früher abgegeban habe. Grundsätzlich glaube ich nach wie vor das ich mit meinem 216 PKW (ehemals LKW) bei der Besteuerung nach Gewicht weiterhin durchkomme (habe noch keinen Bescheid bekommen!). Massgeblich ist die u.a. EG Richtlinie auf die sich die "neue" Gesetzsprechung ja ausdrücklich bezieht. Der Gesetzgeber kann ja nicht einen Teil dieser Richtlinie anweden, da es ihm passt (Besteuerung der schweren Geländewagen) und einen anderen Teil (den unten beschriebenen) ignorieren. Ich beabsichtige das Finanzamt mit seinen eigenen Argumenten zu schlagen. Das einzige was in der EG Richtlinie steht ist die Sache mit den Sitzbefestigungen. Es dürfen nicht mehr als 6 plus Fahrer möglich sein. Von Trennwand oder Fenstern steht nichts drin. Das ist ein altes Relikt aus den deutschen!!!Finanzbehören, um zu verhindern das Golf 2 o.ä zur Besteuerung nach Gewicht umgemodelt werden. Das hat nichts mit der Definition LKW im Brief zu tun!!! Für den TÜV ist ein Fahrzeug ein LKW wenn die hinteren Sitzbänke und Gurte ausgebaut sind und ein ca30cm hohes Brett die Ladung am verrutschen hindert (kann jeder beim TÜV nachfragen) Das finanzamt kam jedoch auf die Trickreiche Idee die Hürde höher zu legen. Ob das gesetzlich konform ist weis keiner. Jedenfalls hat man heute die Möglichkeit einen Golf2 nach Gewicht zu Besteuern, selbst mit den angegeben Zuschweissen Fenster Trennwand etc. unmöglich gemacht (hab ich schriftlich, da ich es versucht habe) In diesem Schriftstück wird sich jedoch auf die EG Richtlinie bezogen (Fehler!!) und die Argumentationskrücke bemüht nur solche Fahrzeuge nach Gewicht zu Besteuern die in ihrem ürsprünglichen Sinn, bei Herstellung zum Transport von Gütern bestimmt waren. Das ist aber bei unseren Transporten (auch die die eine Sitzreihe drin haben und Fenster gegeben.
Ich werde auf jeden Fall unter Bezug auf die Richtlinie Protest gegen eine möglich Steuererhöhung einlegen.
Grüße Kai (unten der alte Text)
hier nochmal ein Nachtrag. Ganz ursprünglich, als zum ersten mal die "Geländewagensteuer" auf kam hieß es: gilt nicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Ist aber dann in Folge der Diskussion unter den Tisch gefallen (wohl weil die meissten SUV Fahrer irgend ein Scheingewerbe am laufen haben...
). Wie hierzu der aktuelle Stand ist weis ich nicht, habe ich auch nicht mehr verfolgt, da ich damals noch keinen Sprinter hatte sondern nur´n Caddy, den das nicht betraf.
So die EWG Richtlinie ist die 2001/116/EG sie passt die alte 70/156/EWG auf den neuesten Stand der Technik an. Alle Aussagen die unsere lieben Politiker und Steuerexperten gesagt haben beruhen auf dieser. Grundsätzlich werden hier die Fahrzeugklassen definiert:
M für Personentransport (mit Unterklassen)
N für Gütertransport (mit Unterklassen)
etc.
Leider sind hier auch die Wohnmobile als "zum Personentransport" definiert, also der Klasse M zuzuordnen. Deshalb der Wirbel um die WOMOS. Diese Richtlinie hat überhaupt nichts mit der Besteuerung zu tun (die Franzosen, die ja immer maßgeblich an sowas beteiligt sind kennen keine KFZ Steuer, deswegen wurde das natürlich nicht berücksichtigt)
Unter Absatz C: Begriffsbestimmungen des Aufbaus: Wird die Personenwagenklasse M1 näher unterteilt und siehe da unter der Bezeichnung AF steht: Mehrzweckfahrzeuge Andere......"Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen oder Gütern in einem einzigen Innenraum!
So jetzt kommt der entscheidende Satz: Entspricht dieses Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht der Klasse M1 zugeordnet!!!! Hier steht natürlich nix von Besteuerung, das ist ein rein deutsches Konstrukt. Aber der o.ä. Text heist nichts anderes, das Fahrzeuge die die unten stehenden Bedingungen erfüllen Kombinationskraftfahrzeuge sind die jedoch ind die Klasse N1 also LKW fallen. Da die dutschen Behörden ihre argumentation zur Besteuerung hieran festmachen muss das heissen das solche Fahrezeuge nach Gewicht zu besteuern sind wie alle anderen Fahrzeuge der Klasse N samt Unterklassen auch!!!
Bedingungen: 1. nicht mehr als 6 Sitzplätze außer dem Fahrersitz (also 7). Jetzt wird noch auf mögliche verankerungsplätze eingegangen.....
2. Pro Sitzplatz (AusserFahrersitz) müssen 136Kg Zuladung gewährleistet sein.
Dies triff für alle nicht reinen Personentransport Sprinter mit maximal zwei Sitzreihen zu. Selbst für die 2,8tonner.
hier nochmal ein Beitrag von mir zu obigem Thema, den ich früher abgegeban habe. Grundsätzlich glaube ich nach wie vor das ich mit meinem 216 PKW (ehemals LKW) bei der Besteuerung nach Gewicht weiterhin durchkomme (habe noch keinen Bescheid bekommen!). Massgeblich ist die u.a. EG Richtlinie auf die sich die "neue" Gesetzsprechung ja ausdrücklich bezieht. Der Gesetzgeber kann ja nicht einen Teil dieser Richtlinie anweden, da es ihm passt (Besteuerung der schweren Geländewagen) und einen anderen Teil (den unten beschriebenen) ignorieren. Ich beabsichtige das Finanzamt mit seinen eigenen Argumenten zu schlagen. Das einzige was in der EG Richtlinie steht ist die Sache mit den Sitzbefestigungen. Es dürfen nicht mehr als 6 plus Fahrer möglich sein. Von Trennwand oder Fenstern steht nichts drin. Das ist ein altes Relikt aus den deutschen!!!Finanzbehören, um zu verhindern das Golf 2 o.ä zur Besteuerung nach Gewicht umgemodelt werden. Das hat nichts mit der Definition LKW im Brief zu tun!!! Für den TÜV ist ein Fahrzeug ein LKW wenn die hinteren Sitzbänke und Gurte ausgebaut sind und ein ca30cm hohes Brett die Ladung am verrutschen hindert (kann jeder beim TÜV nachfragen) Das finanzamt kam jedoch auf die Trickreiche Idee die Hürde höher zu legen. Ob das gesetzlich konform ist weis keiner. Jedenfalls hat man heute die Möglichkeit einen Golf2 nach Gewicht zu Besteuern, selbst mit den angegeben Zuschweissen Fenster Trennwand etc. unmöglich gemacht (hab ich schriftlich, da ich es versucht habe) In diesem Schriftstück wird sich jedoch auf die EG Richtlinie bezogen (Fehler!!) und die Argumentationskrücke bemüht nur solche Fahrzeuge nach Gewicht zu Besteuern die in ihrem ürsprünglichen Sinn, bei Herstellung zum Transport von Gütern bestimmt waren. Das ist aber bei unseren Transporten (auch die die eine Sitzreihe drin haben und Fenster gegeben.
Ich werde auf jeden Fall unter Bezug auf die Richtlinie Protest gegen eine möglich Steuererhöhung einlegen.
Grüße Kai (unten der alte Text)
hier nochmal ein Nachtrag. Ganz ursprünglich, als zum ersten mal die "Geländewagensteuer" auf kam hieß es: gilt nicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Ist aber dann in Folge der Diskussion unter den Tisch gefallen (wohl weil die meissten SUV Fahrer irgend ein Scheingewerbe am laufen haben...
So die EWG Richtlinie ist die 2001/116/EG sie passt die alte 70/156/EWG auf den neuesten Stand der Technik an. Alle Aussagen die unsere lieben Politiker und Steuerexperten gesagt haben beruhen auf dieser. Grundsätzlich werden hier die Fahrzeugklassen definiert:
M für Personentransport (mit Unterklassen)
N für Gütertransport (mit Unterklassen)
etc.
Leider sind hier auch die Wohnmobile als "zum Personentransport" definiert, also der Klasse M zuzuordnen. Deshalb der Wirbel um die WOMOS. Diese Richtlinie hat überhaupt nichts mit der Besteuerung zu tun (die Franzosen, die ja immer maßgeblich an sowas beteiligt sind kennen keine KFZ Steuer, deswegen wurde das natürlich nicht berücksichtigt)
Unter Absatz C: Begriffsbestimmungen des Aufbaus: Wird die Personenwagenklasse M1 näher unterteilt und siehe da unter der Bezeichnung AF steht: Mehrzweckfahrzeuge Andere......"Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen oder Gütern in einem einzigen Innenraum!
So jetzt kommt der entscheidende Satz: Entspricht dieses Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht der Klasse M1 zugeordnet!!!! Hier steht natürlich nix von Besteuerung, das ist ein rein deutsches Konstrukt. Aber der o.ä. Text heist nichts anderes, das Fahrzeuge die die unten stehenden Bedingungen erfüllen Kombinationskraftfahrzeuge sind die jedoch ind die Klasse N1 also LKW fallen. Da die dutschen Behörden ihre argumentation zur Besteuerung hieran festmachen muss das heissen das solche Fahrezeuge nach Gewicht zu besteuern sind wie alle anderen Fahrzeuge der Klasse N samt Unterklassen auch!!!
Bedingungen: 1. nicht mehr als 6 Sitzplätze außer dem Fahrersitz (also 7). Jetzt wird noch auf mögliche verankerungsplätze eingegangen.....
2. Pro Sitzplatz (AusserFahrersitz) müssen 136Kg Zuladung gewährleistet sein.
Dies triff für alle nicht reinen Personentransport Sprinter mit maximal zwei Sitzreihen zu. Selbst für die 2,8tonner.
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Moin,
so jetzt setz ich noch einen drauf, habe eben ein wenig nach der EG Richtlinie gegoogelt und habe ein Musterbrief einer Rechtsanwaltskanzlei bezüglich genau meiner Argumentation gefunden: hier
http://www.amcdino.de/Technik/FinanzamtMuster.doc
Also freudiges Einspruch einlegen!
Grüße Kai
Passt natürlich leider nicht für die Womos und die Personentransportieren :Hae:
so jetzt setz ich noch einen drauf, habe eben ein wenig nach der EG Richtlinie gegoogelt und habe ein Musterbrief einer Rechtsanwaltskanzlei bezüglich genau meiner Argumentation gefunden: hier
http://www.amcdino.de/Technik/FinanzamtMuster.doc
Also freudiges Einspruch einlegen!
Grüße Kai
Passt natürlich leider nicht für die Womos und die Personentransportieren :Hae:
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jens_voshage
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Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
warum trifft das nicht auf fahrzeuge zu, die als wohnmobil und zum transport von gütern genutzt werden können? wenn es zur einstufung als lkw nur diese beiden bedingungen gäbe, dann wäre mein karmann missouri auch ein "nicht-pkw" im zulassungsrechtlichen sinne (<7 sitzplätze, >5x68 kg zuladung). doch dummerweise gibt es - soviel ich weiß - keine verknüpfung zwischen zulassungsrecht und steuerrecht. es mussten schon viele erfahren, dass sie zwar zulassungsrechtlich einen lkw haben, das auto aber steuerrechtlich schon immer als pkw gesehen wird. dieses problem sehe ich durch den musterbrief nicht gelöst.
deine argumentation ist zwar aus meiner sicht zutreffend und nett - hilft in der sache aber leider überhaupt nicht weiter.
deine argumentation ist zwar aus meiner sicht zutreffend und nett - hilft in der sache aber leider überhaupt nicht weiter.










