Womo-Steuer

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Massa
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Re: Womo-Steuer

#91 

Beitrag von Massa »

Hallo,
es gibt was neues,zum Thema Steuer. http://www.reisemobil-international.de/ ... eldung=713
Gruß Werner
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jens_voshage
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Re: Womo-Steuer

#92 

Beitrag von jens_voshage »

ja, es kommt bewegung in die sache. der original-platz der drucksache ist übrigens hier:

bundestagsdrucksache 16/519

jens

alles zur steuererhöhung für wohnmobile unter www.camperline.de und dem dazugehörigen forum
Helmer
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Re: Womo-Steuer

#93 

Beitrag von Helmer »

News 09.02.2006

Hoffnungsschimmer im Steuerstreit?

Die Bundesregierung widerspricht überraschend deutlich dem Beschluss des Bundesrates und fordert einen besonderen Steuertarif für Reisemobile.

Bild
promobil-Aktion: Mehr als 33.000 Leser „Rote Karte für Steuerwucher“

Die Besitzer von Reisemobilen über 2,8 Tonnen können doch noch einmal Hoffnung haben, dass die vorgesehene drastische Erhöhung der Kfz-Steuer abgewendet wird. In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme lehnt die Bundesregierung dieses Ansinnen des Bundesrates nämlich in wesentlichen Punkten ab. Die Anmerkungen der Bundesregierung sind deshalb so bemerkenswert, weil das vom Bundesrat einbrachte Wohnmobil-Steuergesetz nur mit Zustimmung des Bundestages in Kraft treten kann.

Schon der grundsätzliche Ansatz der am 21. Dezember 2005 im Bundesrat verabschiedeten Vorlage, Reisemobile steuerrechtlich als Pkw zu definieren, findet nicht die Zustimmung von Bundeskanzlerin Merkel & Co.: Die Bundesregierung spricht offen von „sachlichen Bedenken“ – „da Wohnmobile weit überwiegend auf Fahrgestellen von Nutzfahrzeugen aufgebaut sind.“

In ihrer Stellungnahme analysiert die Bundesregierung, was viele tausend promobil-Leser schon seit Anbeginn der Steuerdiskussion immer wieder anprangern: „Die Einbeziehung aller Wohnmobile in die Kategorie der Pkw würde den weit überwiegenden Teil der Fahrzeuge der emissionsorientierten Hubraumbesteuerung und damit einer wesentlich höheren steuerlichen Belastung als bei der derzeit alleinigen Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit als 2800 bis 3500 Gesamtgewicht bzw. der emissionsorientierten Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht unterwerfen.“...

Die ganze Meldung gibt es hier >>

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Opa_R
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Re: Womo-Steuer

#94 

Beitrag von Opa_R »

Hallo. Also ich hab im Januar von einem 312 D Womo auf einen 316CDI Womo gewechselt und hab Ende Januar einen neuen Steuerbescheid über 185Tero bekommen der genau so hoch ist wie beim alten.Mfg Opa R ;) ;)
Liebe grüße Renate und Schorsch ;)
Alle Angaben ohne Gewähr :)

Vita : 307 D Bj 78 , 209 D Bj 88, 312 D Bj 97 , 316 CDI Bj 01, 318 CDI Bj 07, 319 CDI Limited Edition Bj 15 , 316 CDI BJ 19
jens_voshage
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Re: Womo-Steuer

#95 

Beitrag von jens_voshage »

ja, klar. was hättest du denn sonst bekommen sollen? so ist doch die derzeitige regelung. da sich die landesfinanzminister letztes jahr nicht einigen konnten, haben sie die umsetzung der steuererhöhung ausgesetzt. das ist immer noch der sachstand unter dem die vorläufigen steuerbescheide erstellt werden.

nur wer ein So-Kfz Wohnmobil mit mehr als 2,8 t zul. GG hat und einen steuerbescheid bekommt, in dem nach hubraum berechnet wurde, muss wach werden. alle anderen können in ruhe ihre briefe und e-mails an die MdB in berlin oder die MdL in den landeshauptstädten schicken. oder die jeweiligen finanzminster anschreiben. und natürlich die petition für den bundestag unterschreiben und an den petitionsausschuss senden.

jens
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Re: Womo-Steuer

#96 

Beitrag von Helmer »

Deutscher Bundestag
Pressemitteilung hib-Meldung 040/2006 Stand: 10.02.2006


[center]Regierung will Wohnmobile einheitlich besteuern[/center]

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung schlägt vor, für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Kraftfahrzeugsteuertarif zu schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Personenwagen und Nutzfahrzeugen geltenden Tarifen liegt. Diese Lösung empfiehlt sie in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Änderung kraftfahrzeuglicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung" (16/519). Die Länderkammer weist in diesem Entwurf darauf hin, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen seit dem 1. Mai 2005 wie Personenwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten und nicht mehr nach Gewicht zu besteuern sind, wenn es sich dabei um Geländewagen, so genannte Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen, Kleinbusse, Wohnmobile und so genannte Büro- oder Konferenzmobile handelt.

Der Bundesrat empfiehlt in seinem Entwurf, die Besteuerung schrittweise bis zum Jahr 2011 abzupassen, um für die Halter von Wohnmobilen besondere Härten beim Übergang von der alten zur neuen Besteuerung zu vermeiden. Nach einem "Bestandsschutz" für 2005 sollen Wohnmobile, die mehr als 2,8 Tonnen wiegen, über einen besonderen Tarif für die Jahre 2006 bis 2010 an die Pkw-Besteuerung "herangeführt" werden. Dadurch solle ein Anreiz geschaffen werden, auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzusteigen oder die Fahrzeuge nachzurüsten. Ab 2011 solle es dann einen dauerhaft geltenden Abschlag von 20 Prozent auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung geben. Aus der so geänderten Besteuerung der Wohnmobile würden sich ab 2006 voraussichtlich Mehreinnahmen von etwa 70 Millionen Euro jährlich mit steigender Tendenz in den Folgejahren ergeben.

Die Regierung bemängelt an dem Entwurf, dass der ab 2011 vorgesehene dauerhafte Abschlag von 20 Prozent auf die Kraftfahrzeugsteuer nicht konsequent dem Grundsatz entspricht, wonach alle Wohnmobile steuerlich künftig als Personenwagen gelten sollen. Die Halter schwerer Wohnmobile würden steuerlich zum Teil weniger belastet als die Halter von Wohnmobilen mit bis zu 2,8 Tonnen Gewicht. Für eine solche Ungleichbehandlung gibt es nach Meinung der Regierung keinen Grund. Der Bundesrat begründe dies damit, dass bei leichten Wohnmobilen die Nutzung zu Wohn- und Campingzwecken weniger ausgeprägt sei. Auf die tatsächliche Verwendung eines Fahrzeugs komme es aber bei der Kfz-Steuer nicht an, stellt die Regierung fest. Vor allem im Grenzbereich um 2,8 Tonnen hätten geringe Gewichtsunterschiede bei ansonsten typgleichen Fahrzeugen nicht zu rechtfertigende Unterschiede in der steuerlichen Belastung zur Folge. Die Regierung empfiehlt, vor einem Beschluss über den Gesetzentwurf noch "inhaltliche und rechtsförmliche Fragen" zu prüfen.

Die ganze Meldung gibt es hier >>

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Dehler_Amb_LT35
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Re: Womo-Steuer

#97 

Beitrag von Dehler_Amb_LT35 »

Hallo zusammen!
Mein hilfsbereiter DC Mitarbeiter(Soll vereinzelnd doch noch vorkommen)hat mir für mein 412D nun für 116 teuros angeboten eine Umschlüsseleung von *51 auf *53 zuerreichen.Immerhin würde das Euro 2 bedeuten oder in was auch immer dann die Abgaseistufung kommt.
Was haltet Ihr davon?
Lohnt sich das?
Muß dieses für jeden seitens DC 116,- € kosten oder könnte man mit einer Allgemein erworbenen Bescheinigung beim TÜV auch günstiger in den gleichen Genuß kommen?

Ich weiß, die nehmen es auch von den Lebenden.
Gruß Heinz :Geige:
[marquee]Jetzt unterwegs mit MB 412D als Carthago mondial 41.[/marquee]
jens_voshage
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Re: Womo-Steuer

#98 

Beitrag von jens_voshage »

jetzt komme ich helmer mal zuvor und weise auf den aktuellen standpunkt des ADAC zur steuer hin. die presseinformation ist vor wenigen minuten veröffentlicht worden:
15.02.2006

Keine Experimente auf dem Rücken der Camper
ADAC legt eigenes Steuerkonzept vor
Wohnmobilbesteuerung




Mit einem klaren ‚Nein’ hat der ADAC auf den Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Änderung der Wohnmobilbesteuerung reagiert und ein eigenes Positionspapier vorgelegt. Max Stich, ADAC-Vizepräsident für Touristik, fasst die Kritik des Clubs an der Vorlage des Bundesrates zusammen: „Der Entwurf hätte unabschätzbare Folgen für die gesamte Camping- und Caravaningbranche und würde für viele Campingfreunde bedeuten, dass sie sich ihr Hobby nicht mehr leisten könnten. Wir fordern deshalb eine grundlegende sachgerechte Neubearbeitung der Wohnmobilbesteuerung.“

Mit dem Positionspapier, das Stich jetzt der Öffentlichkeit präsentierte, zeigt der ADAC, in dem die Mehrheit der rund 440 000 Wohnmobileigner organisiert ist, sinnvolle und gerechte Möglichkeiten auf, die Besteuerung dieser Fahrzeuge neu zu regeln:

-Auch für Wohnmobile sollte auf Grundlage der gängigen Nutzfahrzeug-Emissionsnormen eine emissionsbezogene Kfz-Besteuerung eingeführt werden. Dies würde einen Anreiz zum Kauf schadstoffarmer Wohnmobile schaffen.
-Die Tatsache, dass die meisten Wohnmobile über 2,8 t zGG auf Nutzfahrzeugchassis aufgebaut sind und daher die Pkw-Emissionsnormen bisher gar nicht erfüllen mussten und können, muss steuerrechtlich berücksichtigt werden.
-Neue ungerechtfertigte Unterschiede, zum Beispiel beim zul. Gesamtgewicht, sollten vermieden werden. Es darf keine neue 3,5-t-Grenze geben, wie dies bei der Berechnung der Abschläge vorgesehen ist.
-Die Wohnmobilsteuer muss verwaltungstechnisch einfacher werden, zum Beispiel durch die Vermeidung von diversen auf das Gesamtgewicht bezogenen Abschlägen sowie Umschlüsselungen von Lkw- auf Pkw-Schadstoffklassen.
Die emissionsorientierte Belastung von Wohnmobilen über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht muss maßvoll bleiben.
-Der Wirtschaftsfaktor Camping und Caravaning muss durch eine umsichtige und auf dem Grundsatz des Bestands- und Vertrauensschutzes basierende und nachvollziehbare Kfz-Steuer gestärkt werden.

Zur Notwendigkeit, die Besteuerung von Wohnmobile neu zu regeln, war es gekommen, weil die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung “Kombinationskraftwagen“ in der Straßenverkehrszulassungsordnung abgeschafft wurde. Damit entfiel die Besteuerungsgrundlage für diese Fahrzeuge.
quelle: ADAC Pressemitteilung vom 15.02.2006

die diskussionen über den standpunkt des ADAC beginnen bestimmt in kürze hier

jens
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#99 

Beitrag von Hans »

Es gibt neues an der Steuerfront für Wohn-/Reisemobile, betrifft hier doch hier eine immer größere Anzahl von Euch!

promobil-Sondernewsletter vom 28.10.2006

Die Länder bitten zur Kasse

Reisemobil-Steuer: Bund und Länder einigen sich auf einen Kompromiss. Künftig ein eigener und einheitlicher Tarif für alle Reisemobile. Abhängig vom Schadstoffausstoß steigt die Kfz-Steuer rückwirkend ab Januar 2006. Bundesländer erwarten Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro.

Die Katze ist aus dem Sack: Nach einer langen Hängepartie kam das leidige Thema Reisemobilsteuer am Mittwoch, 25. Oktober, überraschend noch auf die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages. Auch wenn die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind und in einer der nächsten Finanzausschusssitzungen fortgesetzt werden sollen, zeichnen sich nach einem Kompromiß zwischen Bund und Ländern die künftigen Rahmenbedingungen der Reisemobilsteuer ab. Fast alle Reisemobilbesitzer müssen demnach für das laufende Jahr mit einer Kfz-Steuer-Nachforderung rechnen und sich in Zukunft auf wesentlich höhere Tarife einstellen. Immerhin: Die ursprünglich beschlossene Verfünffachung der Reisemobilsteuer, die derzeit nur ausgesetzt ist, verschwindet endgültig in der Schublade. Im teuersten Fall müssen Mobilisten mit einem Aufschlag von etwa 150 Prozent rechnen.

Die Diskussion um die Steuer kam in Gang, nachdem promobil im Frühjahr 2005 aufdeckte, dass die Abgaben – vor allem für ältere Fahrzeuge – drastisch um bis zu 500 Prozent steigen sollten. Reaktion war die Aktion Rote Karte, in der inzwischen über 35 000 promobil-Leser gegen die unsäglichen Politikerpläne protestierten. Viel Engagement zeigte auch die Mobilisten-Initiative Camperline; und der ADAC brachte im Februar 2006 sogar ein eigenes Steuermodell in die Diskussion ein. Alle Vorstöße hatten ein Ziel: Es sollte nicht zu übermäßigen Anhebungen bei der Kfz-Steuer kommen.

Doch vor allem die unionsregierten Länder – an der Spitze Bayern, Hessen und Baden-Württemberg – zeigten sich als hart und versprachen sich aus der Erhöhung der Reisemobilsteuer Mehreinnahmen von 70 Millionen Euro. Nachdem der im Bundesrat eingebrachte Entwurf der Länder von der Bundesregierung zurückgewiesen wurde, fand in den vergangenen Monaten ein intensives Ringen zwischen Bund und Ländern um die Neuausrichtung der Steuerberechnung statt. Begleitet wurde es von zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden. promobil schickte tausende Protestkarten seiner Leser nach Berlin.

Das Ergebnis der vielen Bemühungen wurde nun in der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages offenbar: Dort wurde vom Bundesfinanzministerium ein neuer Gesetzentwurf zur Mobil-Besteuerung eingebacht. Die Eckpunkte des Kompromisses, der für die meisten Reisemobilisten teuer wird:

• Für die Reisemobile wird ein eigener Steuertarif eingeführt. Eine Anlehnung an die Pkw-Steuer (für Fahrzeuge bis 2800 Kilogramm) und an Lkw (für Fahrzeuge über 2800 Kilogramm) soll es nicht mehr geben.

• Fahrzeuge, die die neu definierten Kriterien als Reisemobil (unter anderem eine Stehhöhe von 1,70 Meter an der Spüle) nicht erfüllen, sollen weiter wie Pkw versteuert werden.

• Die Steuer orientiert sich am Fahrzeuggewicht und an den Lkw-Abgasnormen.

• Für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen soll die Jahressteuer zwischen 210 und 450 Euro liegen (bisher zwischen 172 und 210 Euro).

• Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll die Steuer zwischen 240 und 1820 Euro betragen (bisher 120 bis 1780 Euro).

• Für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2005 bleibt es beim alten Steuerrecht.

Alles in allem erhoffen sich die Länder – ihnen kommt die Kfz-Steuer in voller Höhe zu – Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro.

„Ein besserer Kompromiss war leider nicht zu erzielen“, betonte der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold, der sich stark für die Interessen der Mobilisten engagierte. Er bedauerte, dass seine Partei eine Steuererhöung nicht generell verhindern und noch nicht einmal eine aufkommendneutrale Regelung erreichen konnte. Pronold: „Die Länder haben einfach damit gedroht, die seit Mai 2005 gültige Regelung wieder in Kraft zu setzen – und das wäre für viele Mobilbesitzer noch teurer geworden.“

Der neue Gesetzentwurf soll noch im November 2006 abschließend im Finanzausschuss beraten werden und dann zügig den Bundesrat und den Bundestag passieren. Die Neuregelung der Kfz-Steuer soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.
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#100 

Beitrag von Hans »

Hier eine Hilfe für die Berechnung Eurer zukünftigen Wohnmobil-/Reisemobilsteuer:

http://www.afrika-virus.de/technik/steuer/steuer.html
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#101 

Beitrag von fire »

hallo hans,

woher weiss ich meine schadstoffklasse?
in meinem fahrzeugschein steht nix.

hoffe ich bin mal net wieder zu deppert.

ciao, fire
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#102 

Beitrag von Hans »

Nein fire, Du bist nicht zu deppert, sondern unser Steuersystem ist es!!!

Damit Du umrechnen kannst habe ich nochmal bei den "busfans" für Dich gestöbert, hier das Ergebnis:

Bild

Die Schlüssel-Nr. in Verbindung mit der Schadstoff-/Geräuschklasse in deinen Kfz-Brief / Schein ergibt die Einstufung in Deine EURO-Klasse!

Damit kannst Du im EURO-Steuerrechner - aus meinem Beitrag zuvor - Deine zukünftige Steuer ausrechnen!
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#103 

Beitrag von kmfrank »

Hallo Zusammen,

am 9.11. soll der Steuergesetzentwurf für Reisemobile in 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Steuermehreinnahmen 50 Mio€.

Schaust Du auch bei http://forum.camperline.de/viewtopic.php?t=1049

für die Nächste Frage die folgt, der nächste Link

http://forum.camperline.de/viewtopic.php?t=1070

so und damit Du Deine jetzt gewonnenen Erkenntnisse auch in bare Münze wechseln kannst dieser Link :wink:

http://forum.camperline.de/viewtopic.php?t=1074

Es ist halt nichts einfach in unserem Staat :cry:
Gruß
Michael
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#104 

Beitrag von Kai2 »

Moin Gemeinde,

die Frage die für mich nach wie vor unklar ist: ist EURO 1, 2, 3, 4 auch wirklich gleich Schadstoffklasse 1, 2, 3, 4?

Wäre aus meiner sicht total hirnrissig wenn sie EURO 1 und Euro 3 in ein und dieselbe Bewertungsstufe packen. Da sind beim PKW über 100% Differenz im Faktor.

Ich dachte die wollen die Schadstoffärmeren Fahrzeuge belohnen.

Wenn dem so ist mache ich aus meinem EURO3 Sprinter wieder einen 1er Stinker.

Scheint ja jetzt so als ob die WOMOS die einzigen Verlierer bei der Aktion werden, da es schon das zweite Geländewagenurteil gibt was besagt, das Geländewagen (nach EU Recht zu behandeln sind und wenn sie mehr als 136Kg pro eingetragenem Sitz (die ominöse Formel!!) haben) wie LKW, also nach Gewicht besteuert werden müssen!

Na Prost Mahlzeit.....

Grüße Kai
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