Steuern LT35 Gewerbe

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
LT-Arschie
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Steuern LT35 Gewerbe

#1 

Beitrag von LT-Arschie »

 Themenstarter

Hallo Leute,

ich habe heute Post vom Finanzamt bekommen. Meine Kfz-Steuer ist selbstverständlich explodiert (von 110,00 auf 413,00 €). Es handelt sich hierbei um einen LT35 (3,5t) mit PKW-Zulassung. Das Fahrzeug ist ein 3-Sitzer und hat eine feste Trennwand und wird ausschließlich gewerblich genutzt (Nebengewerbe)! Ich bin schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Schlupfloch! Wer kann mir weiter helfen? :pillepalle:


MfG

Arschie
Kai2
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#2 

Beitrag von Kai2 »

Hi,

also wenn ...."vom äußeren Erscheinungsbild eher einem Nutzfahrzeug zuzuornen...." hasst du alle Chancen. Sprich: fahr beim Finanzamt vor, mach einen Termin zur Vorführung und wenn du Trennwand, hinten keine Fenster und der Raum zum Gütertransport größer ist als der zum Personentransport (wird in Länge cm gemessen) wirst du sofort wieder nach Gewicht besteuert!!!! probiers es klappt!!!

Grüße Kai ( steht hier auch alles in den anderen Beiträgen und auvh in dem gesetz vom 2?.12.05....such mal)
mgm
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#3 

Beitrag von mgm »

Moin,
solang Du hinter der Trennwand Sitzbefestigungen im Boden drinnen hast hast Du keine Chance! Müssen demontiert und die Löcher verschweißt werden, danach zum TÜV und Umtragen lassen auf LKW... :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle:
Das ist die Antwort die ich vom Finanzamt bekommen hab!
Da hilft es auch nicht zu sagen, dass man die Befestigungen zu Ladungssicherung benötigt.
Grüße
mgm
<<Schrott>>
Kai2
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#4 

Beitrag von Kai2 »

Moinsen,

das mit den Löchern stimmt, die sollten nicht zu sehen sein, oder eben verschweisst.

Das mit dem Zwangsummelden hätte das Finanzamt gern kann es aber definitiv nicht verlangen, speziell wegen Sonntagsfahrverbot mit Hängerbetrieb. Das ist der Grund für PKW Eintrag (und natürlich die niedrigere Versicherung). Wenn du das privat so machen willst hast du ein Anrecht darauf.

Es ging ja bei mir auch wenn ich meinen in der entsprechenden Variante vorfahren könnte hätte ich sofort wieder die Besteuerung nach Gewicht. Der Gesetzentwurf der hier irgendwie kursiert geht ja auch explizit darauf ein das das oben beschrieben immer noch geht.

Grüße Kai
Sven
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#5 

Beitrag von Sven »

Das mit den Sitz- und Gurtbefestigungen sehen nicht alle TÜVs so. Schließlich können die auch zum Anbringen von Zurrösen genutzt werden und wenn man sich mal die STVZO richtig durchliest steht da nämlich nichts davon drin das auf der Ladefläche eines LKW keine Sitzbänke befinden dürfen. Es gibt ja sogar ausdrücklich den Passus der Ladungsbegleitung bzw Arbeit auf der Ladefläche.
Und das Finanzamt kann eine steuerliche Bewertung eines Fahrzeugs unabhängig von der im Brief eingetragenen Fahrzeugart vornehmen. Fürs Finanzamt ist der augenscheinliche Verwendungszweck ausschlaggebend.
Und bei einem Fahrzeug mit Trennwand und ohne Sitze hinten ist das nunmal ein LKW.
Tomcat
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#6 

Beitrag von Tomcat »

Das mit den Sitz- und Gurtbefestigungen sehen nicht alle TÜVs so. Schließlich können die auch zum Anbringen von Zurrösen genutzt werden und wenn man sich mal die STVZO richtig durchliest steht da nämlich nichts davon drin das auf der Ladefläche eines LKW keine Sitzbänke befinden dürfen. Es gibt ja sogar ausdrücklich den Passus der Ladungsbegleitung bzw Arbeit auf der Ladefläche.
Und das Finanzamt kann eine steuerliche Bewertung eines Fahrzeugs unabhängig von der im Brief eingetragenen Fahrzeugart vornehmen. Fürs Finanzamt ist der augenscheinliche Verwendungszweck ausschlaggebend.
Und bei einem Fahrzeug mit Trennwand und ohne Sitze hinten ist das nunmal ein LKW.
Also das Münchner Finanzamt sieht das so und das Finanzamt ist letztendlich die Institution, die sagt, ob du nach Lkw oder Pkw besteuert wirst.
Die Münchner wollen verschweisste Befestigungspunkte für die Sitze bzw. Gurtaufnahmen. Abreissschrauben gehen auch.
Ciao
Thomas/Tomcat aus München - NICHT der GAST!
mgm
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#7 

Beitrag von mgm »

Es gibt ja sogar ausdrücklich den Passus der Ladungsbegleitung bzw Arbeit auf der Ladefläche.
Dieser Passus ist leider gestrichen worden, wenn ich das noch richtig im Hinterkopf habe.
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mgm
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#8 

Beitrag von mgm »

Schließlich können die auch zum Anbringen von Zurrösen genutzt werden und wenn man sich mal die STVZO richtig durchliest steht da nämlich nichts davon drin das auf der Ladefläche eines LKW keine Sitzbänke befinden dürfen
Tja ein LKW darf maximal 3 Personen im Schein eingetragen haben. Und laut Finanzgericht München müssen diese überflüssigen Befestigungen verschweißt werden.
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#9 

Beitrag von mgm »

Also das Münchner Finanzamt sieht das so und das Finanzamt ist letztendlich die Institution, die sagt, ob du nach Lkw oder Pkw besteuert wirst.
Die Münchner wollen verschweisste Befestigungspunkte für die Sitze bzw. Gurtaufnahmen. Abreissschrauben gehen auch.
Oh hast Du auch diese netten Probleme mit denen?
die ham doch einen Knall, oder?
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#10 

Beitrag von mgm »

Fürs Finanzamt ist der augenscheinliche Verwendungszweck ausschlaggebend.
Tja ich hab ein Transportgewerbe und das interessiert sie nicht die Bohne!
Und das sollte doch normalerweise als Verwendungszeck ausreichen, oder?

Grüße
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#11 

Beitrag von Sven »

Das mit den 3 Personen ist nirgendwo! festgeschrieben. Der Beamte soll dir den Passus zeigen.
Und das mit den Zurrösen müssen die auch akzeptieren, notfalls welche besorgen und dort eindrehen.
Tomcat
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#12 

Beitrag von Tomcat »

Moin,
solang Du hinter der Trennwand Sitzbefestigungen im Boden drinnen hast hast Du keine Chance! Müssen demontiert und die Löcher verschweißt werden, danach zum TÜV und Umtragen lassen auf LKW... :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle:
Das ist die Antwort die ich vom Finanzamt bekommen hab!
Da hilft es auch nicht zu sagen, dass man die Befestigungen zu Ladungssicherung benötigt.
Grüße
mgm
Welches Finanzamt ist für dich zuständig? München Zentral (bzw. die Aussenstelle in Zwiesel)?
Hast du da mit deinem Sachbearbeiter gesprochen, oder dem Begutachter in München?
---
Brauchst du die Sitzschienen hinter der Trennwand unbedingt? Nehme aber an ja, weil du ja die Trennwand rausnehmen kannst und dann wahrscheinlich eine Sitzbank montierst.
Hast du schonmal probiert, ob du die Trennwand auch hinter der 2. Sitzbank befestigt bekommst?
Ciao
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#13 

Beitrag von mgm »

Moin,
solang Du hinter der Trennwand Sitzbefestigungen im Boden drinnen hast hast Du keine Chance! Müssen demontiert und die Löcher verschweißt werden, danach zum TÜV und Umtragen lassen auf LKW... :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle:
Das ist die Antwort die ich vom Finanzamt bekommen hab!
Da hilft es auch nicht zu sagen, dass man die Befestigungen zu Ladungssicherung benötigt.
Grüße
mgm
Welches Finanzamt ist für dich zuständig? München Zentral (bzw. die Aussenstelle in Zwiesel)?
Hast du da mit deinem Sachbearbeiter gesprochen, oder dem Begutachter in München?
---
Brauchst du die Sitzschienen hinter der Trennwand unbedingt? Nehme aber an ja, weil du ja die Trennwand rausnehmen kannst und dann wahrscheinlich eine Sitzbank montierst.
Hast du schonmal probiert, ob du die Trennwand auch hinter der 2. Sitzbank befestigt bekommst?
München Land aber zuständig Muc 2 bzw Zwiesel
Gesprochen hab ich mit meinem Bearbeiter und dann netten Einspruch geschrieben woraufhin mich dann einer angerufen hat der der diesen Einspruch bearbeitet und nach mehrmaligem Briefwechsel (mit Fotos) und Telefonaten... abgelehnt!!
wenn PKW-Zulassung dann auch als PKW veranlagt.

Trennwand kann ich nur vorne befestigen, leider.
Grüße
mgm
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#14 

Beitrag von viszlat »

da verdienen die autos der gewerbetreibenden schon geld im gegensatz zu womo und spaßsprinterfahrer deren autos diese möglichkeit nicht haben,und da sind ein einmalbetrag im jahr ein problem, es einzufahren. wo doch die immer wiederkehrenden wartungskosten ein vielfaches sein müssten bei entsprechender km-laufleistung.
da verstehe einer die welt.
Erfahrung kann man nicht vermitteln, Erfahrungen muss man machen!
hinterfragt,recherchiert,bildet eure meinung,
wer lesen kann ist klar im vorteil,
verstehen ist allerdings etwas anderes.
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Re: Steuern LT35 Gewerbe

#15 

Beitrag von Babysprinter »

Hallo Jungs,

Ich hatte auch erst einen Sehr hohen Steuerbescheid bekommen (208D, kurz und flach). Dann habe ich angerufen und die Dame war sehr kooperativ und hat meinen Sprinter als LKW besteuert.Ich habe einen 6-Sitzer, kurz, ohne Trennwand als PKW (2810 kg)zugelassen und zahle ab Mai trotzdem nur 172 Euro. :D :D :D
Man kann auch Glück haben und nun geht`s heim :Trink:
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