Plakettenverordnung
Plakettenverordnung
Hallo zusammen,
das kommt auch noch:
Die Plakettenverordnung - Stinker dürfen nicht mehr in eine Umweltzone fahren
Die EU zwingt zum Handeln: Das Befahren besonders abgasbelastete Zonen soll in Zukunft Pkws und Lkws mit schlechteren Abgas-Standards verwehrt bleiben. Anlass ist die durchaus kritisch zu sehende Feinstaub-Belastung, zu welcher aber gerade der Pkw-Verkehr kaum beiträgt. Was auf den Autofahrer ab 1. März 2007an neuen Regelungen zukommt, hat der ADAC hier zusammengestellt:
Sperrzonen - Umweltzonen
Ausgeschilderte Sperrbereiche, in welche nur Fahrzeuge mit passender Plakette einfahren können - auf derartiges könnte der Autofahrer in Zukunft häufiger treffen. Aufgestellt werden die neu geschaffenen Umweltzonen -Schilder (siehe Bild) entsprechend vorliegender Luftschadstoff-Belastung für einen konkret abgegrenzten Raum. Welche Schadstoffgruppen (bzw. Plakettenfarben) ausgesperrt bleiben, entscheiden von Fall zu Fall die örtlichen Behörden. Die Grundlage dafür bilden von den Bundesländern noch zu erstellende Luftreinhaltungs -und Aktionspläne.
Die Plaketten für vier Schadstoffgruppen
Entsprechend der Beschilderung ist das Befahren gekennzeichneter Sperrbereiche nur dann erlaubt, wenn die richtige Plakette an der Windschutzscheibe klebt. Auf dieser aufgedruckt ist, je nach Abgas-Standard des Fahrzeugs, die Schadstoffgruppen-Nummer 2, 3 oder 4. Zur besseren Unterscheidung gibt es sie in rot, gelb und grün. IZusätzlich wird in ein Schriftfeld das Kfz-Kennzeichen eingetragen. Für die (schlechteste) Schadstoffgruppe "1" wird keine Plakette ausgegeben. Grünes Licht dagegen in Gruppe 4: Darunter fallen sämtliche Benziner mit geregeltem Kat (seit Anfang der 90iger Jahre bei allen Neuwagen Standard), Diesel nur, wenn sie Euro 4 erreichen bzw. unter bestimmte Partikelminderungsstufen fallen (PM 1 bis PM 5). Die Plakette kostet 5 Euro und ist beim TÜV oder beim Straßenverkehrsamt erhältlich.
Die Zuordnung zu den Schadstoffgruppen erfolgt entsprechend der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Schadstoffschlüsselnummer und weiterer, hier genannter Kriterien:
Keine Plakette
Schadstoffgruppe 1:
* Pkw mit Ottomotor ohne geregeltem Katalysator
* Diesel-Pkw nach Euro 1 oder schlechter
* Lkw nach Euro 1 oder schlechter
Schadstoffgruppe 2:
* Diesel-Pkw nach Euro 2 Rote Plakette
* Lkw nach Euro 2
Schadstoffgruppe 3:
* Diesel-Pkw nach Euro 3 GELBE Plakette
* Lkw nach Euro 3
* Diesel-Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw = 2.500 kg zGG)
Schadstoffgruppe 4: Grüne PLAKETTE
* Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator
* Diesel-Pkw nach Euro 4
* Lkw nach Euro 4, Euro 5 und EEV
* Diesel-Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 kg zGG), PM2, PM3, PM4
* Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5) entsprechend PM5 (serienmäßige Ausrüstung mit geregeltem Partikelfilter ab Werk)
* Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)
Jetzt kommt meine Frage: wozu zählen wir PKW oder LKW?
das kommt auch noch:
Die Plakettenverordnung - Stinker dürfen nicht mehr in eine Umweltzone fahren
Die EU zwingt zum Handeln: Das Befahren besonders abgasbelastete Zonen soll in Zukunft Pkws und Lkws mit schlechteren Abgas-Standards verwehrt bleiben. Anlass ist die durchaus kritisch zu sehende Feinstaub-Belastung, zu welcher aber gerade der Pkw-Verkehr kaum beiträgt. Was auf den Autofahrer ab 1. März 2007an neuen Regelungen zukommt, hat der ADAC hier zusammengestellt:
Sperrzonen - Umweltzonen
Ausgeschilderte Sperrbereiche, in welche nur Fahrzeuge mit passender Plakette einfahren können - auf derartiges könnte der Autofahrer in Zukunft häufiger treffen. Aufgestellt werden die neu geschaffenen Umweltzonen -Schilder (siehe Bild) entsprechend vorliegender Luftschadstoff-Belastung für einen konkret abgegrenzten Raum. Welche Schadstoffgruppen (bzw. Plakettenfarben) ausgesperrt bleiben, entscheiden von Fall zu Fall die örtlichen Behörden. Die Grundlage dafür bilden von den Bundesländern noch zu erstellende Luftreinhaltungs -und Aktionspläne.
Die Plaketten für vier Schadstoffgruppen
Entsprechend der Beschilderung ist das Befahren gekennzeichneter Sperrbereiche nur dann erlaubt, wenn die richtige Plakette an der Windschutzscheibe klebt. Auf dieser aufgedruckt ist, je nach Abgas-Standard des Fahrzeugs, die Schadstoffgruppen-Nummer 2, 3 oder 4. Zur besseren Unterscheidung gibt es sie in rot, gelb und grün. IZusätzlich wird in ein Schriftfeld das Kfz-Kennzeichen eingetragen. Für die (schlechteste) Schadstoffgruppe "1" wird keine Plakette ausgegeben. Grünes Licht dagegen in Gruppe 4: Darunter fallen sämtliche Benziner mit geregeltem Kat (seit Anfang der 90iger Jahre bei allen Neuwagen Standard), Diesel nur, wenn sie Euro 4 erreichen bzw. unter bestimmte Partikelminderungsstufen fallen (PM 1 bis PM 5). Die Plakette kostet 5 Euro und ist beim TÜV oder beim Straßenverkehrsamt erhältlich.
Die Zuordnung zu den Schadstoffgruppen erfolgt entsprechend der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Schadstoffschlüsselnummer und weiterer, hier genannter Kriterien:
Keine Plakette
Schadstoffgruppe 1:
* Pkw mit Ottomotor ohne geregeltem Katalysator
* Diesel-Pkw nach Euro 1 oder schlechter
* Lkw nach Euro 1 oder schlechter
Schadstoffgruppe 2:
* Diesel-Pkw nach Euro 2 Rote Plakette
* Lkw nach Euro 2
Schadstoffgruppe 3:
* Diesel-Pkw nach Euro 3 GELBE Plakette
* Lkw nach Euro 3
* Diesel-Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw = 2.500 kg zGG)
Schadstoffgruppe 4: Grüne PLAKETTE
* Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator
* Diesel-Pkw nach Euro 4
* Lkw nach Euro 4, Euro 5 und EEV
* Diesel-Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 kg zGG), PM2, PM3, PM4
* Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5) entsprechend PM5 (serienmäßige Ausrüstung mit geregeltem Partikelfilter ab Werk)
* Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)
Jetzt kommt meine Frage: wozu zählen wir PKW oder LKW?
Gruß von Werner
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Stadt Stuttgart macht ernst! (Esslinger Zeitung 06.12.2006
(red) - Ab 1. Juli 2007 sollen in der Landeshauptstadt Stuttgart keine Autos mehr fahren dürfen, die lediglich der Euro-1-Norm entsprechen. Für 18 000 in Stuttgart zugelassene Fahrzeuge gilt dann ein Fahrverbot. Betroffen von dieser Maßnahme zur Luftreinhaltung sind jedoch fast alle Autobesitzer: Die Schadstoffplakette an der Windschutzscheibe im Auto wird Pflicht!
(red) - Ab 1. Juli 2007 sollen in der Landeshauptstadt Stuttgart keine Autos mehr fahren dürfen, die lediglich der Euro-1-Norm entsprechen. Für 18 000 in Stuttgart zugelassene Fahrzeuge gilt dann ein Fahrverbot. Betroffen von dieser Maßnahme zur Luftreinhaltung sind jedoch fast alle Autobesitzer: Die Schadstoffplakette an der Windschutzscheibe im Auto wird Pflicht!

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so ein mist.fast täglich was neues worüber man sich den kopf zerbrechen muss.auch wenn das anliegen-wie massa bereits erwähnt hat-berechtigt ist.
werde aber den verdacht nicht los,dass solche aktionen den nebeneffekt haben sollen dass die nachfrage nach neufahrzeugen steigen soll.
hier ein link:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm
habs mal ausprobiert.meiner hat lkw zulassung und wird mit typschlüssel 71 als euro2 angegeben.fahre die tage aber mal zu vw oder zum tüv.mal sehn was die dazu sagen.
grüsse aus der hauptstadt
werde aber den verdacht nicht los,dass solche aktionen den nebeneffekt haben sollen dass die nachfrage nach neufahrzeugen steigen soll.

hier ein link:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm
habs mal ausprobiert.meiner hat lkw zulassung und wird mit typschlüssel 71 als euro2 angegeben.fahre die tage aber mal zu vw oder zum tüv.mal sehn was die dazu sagen.
grüsse aus der hauptstadt
grüsse aus der Hauptstadt
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hab mal nach russfiltern gegoogelt.bei russfilter.de
"Ihre Anfrage
zu1 zu2 zu3 Bezeichnung Baujahr Motorart Getriebeart
010271 0603 069 Volkswagen LT 28-46 [II] 2.8 TDI (Kasten) Juli 2003 Diesel Schaltung
Von der KFZ-Steuererhöhung seit dem 01.01.2005 ist Ihr Fahrzeug nicht betroffen.
Derzeit ist für Ihr Fahrzeug noch kein Rußfilter verfügbar. Lassen Sie sich unverbindlich vormerken, wir benachrichtigen Sie, sobald ein Artikel lieferbar ist."
"Ihre Anfrage
zu1 zu2 zu3 Bezeichnung Baujahr Motorart Getriebeart
010271 0603 069 Volkswagen LT 28-46 [II] 2.8 TDI (Kasten) Juli 2003 Diesel Schaltung
Von der KFZ-Steuererhöhung seit dem 01.01.2005 ist Ihr Fahrzeug nicht betroffen.
Derzeit ist für Ihr Fahrzeug noch kein Rußfilter verfügbar. Lassen Sie sich unverbindlich vormerken, wir benachrichtigen Sie, sobald ein Artikel lieferbar ist."
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einen hab ich n och
.hab den originaltex den massa kopiert hat gefunden.da stand auch was von ausnahmen!!!
Von den Verkehrsverboten ausgenommen, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet wurden, sind zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen. Dies gilt auch für Fahrzeuge zur medizinischen Betreuung, den Transport von Behinderten bzw. für Behinderte am Steuer (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis), sowie für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär.
Die Richtlinie sieht weiter vor, dass in "unaufschiebbaren Fällen" durch die Behörden oder die Polizei vor Ort Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen werden können, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen, oder wenn "überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern", insbesondere zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen.
grüsse aus der hauptstadt

Von den Verkehrsverboten ausgenommen, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet wurden, sind zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen. Dies gilt auch für Fahrzeuge zur medizinischen Betreuung, den Transport von Behinderten bzw. für Behinderte am Steuer (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis), sowie für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär.
Die Richtlinie sieht weiter vor, dass in "unaufschiebbaren Fällen" durch die Behörden oder die Polizei vor Ort Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen werden können, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen, oder wenn "überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern", insbesondere zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen.
grüsse aus der hauptstadt
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Moinkaeptnblaubaer hat geschrieben:Die Richtlinie sieht weiter vor, dass in "unaufschiebbaren Fällen" durch die Behörden oder die Polizei vor Ort Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen werden können, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen, oder wenn "überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern", insbesondere zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen.
grüsse aus der hauptstadt
Oh welch ein schöner Gummiparagraf....
Grüße
mgm1404
<<Schrott>>
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Ich gehe auch morgen mal auf die Zulassungsstelle und frage nach den Plaketten.
Wenn es die schon gibt, hol ich mir die lieber gleich.
Ich kenne das noch von den G-Kat- Plaketten, da durftest Du bei uns ca. 2 Stunden anstehen, nur um so ne Sch.... ( öne) Plakette zu erhalten.
Aber wie ich bei uns die Damen kenne, weiss da mit Sicherheit noch niemand Bescheid.
Geschweige denn, dass es schon Plaketten gibt. Werde berichten.
Viele Grüsse,
Arne
Wenn es die schon gibt, hol ich mir die lieber gleich.
Ich kenne das noch von den G-Kat- Plaketten, da durftest Du bei uns ca. 2 Stunden anstehen, nur um so ne Sch.... ( öne) Plakette zu erhalten.
Aber wie ich bei uns die Damen kenne, weiss da mit Sicherheit noch niemand Bescheid.
Geschweige denn, dass es schon Plaketten gibt. Werde berichten.
Viele Grüsse,
Arne
209 aus Überzeugung
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@ Lord zur Info
Lord hat geschrieben:
Ich persönlich hole meine Plakette bei einer "Kleinen Werkstatt" damit diese "Wirklich Freundlichen" auch überleben!
Am 1. März 2007 tritt die Kennzeichnungs-Verordnung in Kraft - und das Auto bekommt nach den Plaketten für TÜV und AU eine dritte Plakette, diesmal für die Frontscheibe. Nein, es ist glücklicherweise noch nicht das berühmt-berüchtigte ‘Maut-Pickerl‘, das Urlauber von ihrer Österreich-Reise kennen, sondern die Einordnung des Fahrzeugs nach Schadstoff-Gruppen, aber umsonst ist diese Plakette auch nicht: Im Gespräch ist eine Gebühr zwischen fünf und zehn Euro.
Grund der ganzen Aktion ist die EU-Richtlinie 1999/30/EG, in der bestimmte Schadstoff-Grenzwerte festgelegt sind. Bei Feinstaub beträgt er 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr, im Jahresdurchschnitt dürfen 40 Mikrogramm nicht überschritten werden. Es ist allgemein bekannt, daß diese Werte in der Vergangenheit insbesondere in Städten und Ballungsgebieten nicht eingehalten werden konnten. Mit der bundeseinheitlichen Kennzeichnungs-Regelung besteht für die einzelnen Bundesländer und ihre Kommunen nun die Möglichkeit, Straßen oder sogar Ortsteile für Fahrzeuge zu sperren, die nicht die Partikel-Emissionen einhalten, die zum Befahren berechtigen.
Keine Plakette bekommen PKW und LKW, die der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um Benziner ohne Katalysator und Diesel, die in den Fahrzeug-Papieren als Euro 1 oder schlechter eingestuft sind.
Bei Diesel-Modellen mit Euro 2 (PKW) bzw. Euro II (LKW) wird die rote Plakette mit der Schadstoffgruppe 2 ausgegeben.
Gelb mit der Schadstoffgruppe 3 bekommen alle Diesel-PKW mit der Einstufung Euro 3/Euro II (und Euro 4*) und LKW mit Euro III.
Grünes Licht im wahrsten Sinne des Wortes erhalten die Fahrzeuge, die in Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden. Dazu zählen alle Benziner mit Katalysator, also Euro 1 bis Euro 4, Diesel-PKW mit Euro 4* und LKW mit Euro IV, V und EEV.
Diese Plaketten werden von den Zulassungsstellen, Technischen Überwachungsvereinen (TÜV, DEKRA, GTU usw.) und von allen Werkstätten ausgegeben, die AU-Untersuchungen durchführen und bescheinigen können. Das jeweilige Fahrzeug-Kennzeichen wird im dafür vorgesehenen Feld der Plakette von den genannten Stellen mit einem lichtechten Stift eingetragen und innen an der Windschutzscheibe so angebracht, daß sie sich beim Ablösen selbst zerstört.
In der Praxis wird es wohl so aussehen, daß Autos mit der grünen Plakette generell nicht unter ein Fahrverbot fallen, für die Fahrzeuge mit andersfarbigen Plaketten wird es Abstufungen geben, ob und wo sie freie Fahrt haben. Die Autos, die keine Plakette haben, also unter die Schadstoffgruppe 1 fallen, werden auf jeden Fall von den gesperrten Straßen verbannt werden. Das gilt auch für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Einstufung zwar die Kriterien der Gruppe 2, 3, oder 4 erfüllen, aber ohne Plakette unterwegs sind. Ergo: Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung, die Plakette zu kaufen, aber jeder, der auf Dauer freie (oder eingeschränkt freie) Fahrt haben will, muß sich solch einen Aufkleber zulegen.
Allerdings gibt es Ausnahmen wie alle zwei- und dreirädrigen Fahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Autos, in denen Schwerbehinderte gefahren werden oder selbst fahren, wenn in ihrem Schwerbehinderten-Ausweis die Merkzeichen ‘aG‘, ‘H‘ oder ‘Bl‘ eingetragen sind. Auch Arzt- und Krankenwagen sind ebenso ausgenommen wie die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär, fallen also nicht unter das Fahrverbot.
Wie erwähnt, wird das Fahrverbot bzw. die Straßensperrung von den Behörden angeordnet. Wir wären nicht in Deutschland, wenn die entsprechenden Schilder dafür nicht schon in der Schublade parat liegen würden. Den Beginn der Straßen- oder Gebietssperrung zeigt das linke Zeichen an, das Ende das rechte.
Diese Schilder allein besagen im Prinzip eine generelle Sperrung für den gesamten Straßenverkehr bis auf die erwähnten Ausnahmen. Um nun abzustufen, werden am Schildermast Zusatzzeichen angebracht, die signalisieren, welche Schadstoffklasse(n) nicht vom Durchfahr-Verbot betroffen sind wie hier als Beispiel zu sehen ist. Es ist davon auszugehen, daß diese kombinierten Verkehrszeichen nicht nur sporadisch aufgestellt werden, sondern eine solche Sperrung von Dauer ist.
Es kann also durchaus Sinn machen, sein Fahrzeug nachzurüsten, um eine bessere Schadstoffgruppen-Einstufung zu erreichen. Bei Benzinern, die keinen Kat oder nur einen ungeregelten an Bord haben, würde die Umrüstung auf einen geregelten Kat sogar für die Gruppe 4 reichen. Bei Dieseln ist die Sache diffiziler: Mit einem Nachrüstkat kann bei älteren Diesel-Modellen die rote Plakette erreicht werden, wer einen Selbstzünder hat, der in Euro 3 bzw. Euro 4* eingestuft ist, muß einen Partikelfilter nachrüsten lassen, um den grünen Aufkleber zu bekommen. Allerdings muß man in jedem Fall einige hundert Euro für Umbau oder Nachrüstung einplanen. Dem gegenüber können Einsparungen bei der Kfz.-Steuer stehen und eben die Begrenzung oder Aufhebung der Fahrverbote.
Nicht für alle Fahrzeuge gibt es Nachrüstsätze. Welche Modelle dafür in frage kommen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie für Ihren Opel bei uns, für andere Marken bei den Vertragshändlern dieser Automobil-Hersteller/Importeure oder denjenigen Kfz.-Werkstätten, die derartige Umbauten anbieten bzw. sich sogar darauf spezialisiert haben. Übrigens: Die Plaketten sind voraussichtlich ab Anfang/Mitte Dezember 2006 bei uns erhältlich.
Diesel-Besitzer mit der Fahrzeug-Einstufung Euro 4 wird irritieren, dass einmal die grüne Plakette vergeben wird, ein anderes Mal nur, wenn ein Partikelfilter nachgerüstet wird. Der Grund dafür ist einfach: Beide Autos erfüllen die üblichen Kriterien für die Einhaltung des Schadstoff-Ausstoßes (z. B. CO²), die erforderlich sind, um die Norm von Euro 4 zu erfüllen, aber die meisten schaffen nicht die Hürde der Feinstaub-Minderung. Nur wenn diese Partikel-Grenzwerte eingehalten werden - entweder durch innermotorische Maßnahmen oder durch werkseitig eingebaute Rußfilter - die für die Einordnung in die Schadstoffgruppe 4 erforderlich sind, gibt‘ s die grüne Plakette. Die Zuordnung zu den vier Schadstoffgruppen nimmt das Bundesverkehrsministerium in einer speziellen Auflistung anhand der emissionsbezogenen Schlüsselnummern vor (ersichtlich in den Kfz.-Papieren wie Kfz.-Schein und Zulassungs-Bescheinigung I)!
Lord hat geschrieben:
Arne hat geschrieben:@ Hans - Hast du an der Windschutzscheibe einen Aufkleber damit du in die Innenstädte darfst oder wie läuft das?
@ Arne, wo bleibt Dein Bericht? Zur Not hier die Informationen zur Belehrung für die "Unwissenden Damen und Herren" auf den Zulassungsstellen!Ich gehe auch morgen mal auf die Zulassungsstelle und frage nach den Plaketten.
Wenn es die schon gibt, hol ich mir die lieber gleich.
Ich kenne das noch von den G-Kat- Plaketten, da durftest Du bei uns ca. 2 Stunden anstehen, nur um so ne Sch.... ( öne) Plakette zu erhalten.
Aber wie ich bei uns die Damen kenne, weiss da mit Sicherheit noch niemand Bescheid. Geschweige denn, dass es schon Plaketten gibt. Werde berichten.
Ich persönlich hole meine Plakette bei einer "Kleinen Werkstatt" damit diese "Wirklich Freundlichen" auch überleben!
Am 1. März 2007 tritt die Kennzeichnungs-Verordnung in Kraft - und das Auto bekommt nach den Plaketten für TÜV und AU eine dritte Plakette, diesmal für die Frontscheibe. Nein, es ist glücklicherweise noch nicht das berühmt-berüchtigte ‘Maut-Pickerl‘, das Urlauber von ihrer Österreich-Reise kennen, sondern die Einordnung des Fahrzeugs nach Schadstoff-Gruppen, aber umsonst ist diese Plakette auch nicht: Im Gespräch ist eine Gebühr zwischen fünf und zehn Euro.
Grund der ganzen Aktion ist die EU-Richtlinie 1999/30/EG, in der bestimmte Schadstoff-Grenzwerte festgelegt sind. Bei Feinstaub beträgt er 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr, im Jahresdurchschnitt dürfen 40 Mikrogramm nicht überschritten werden. Es ist allgemein bekannt, daß diese Werte in der Vergangenheit insbesondere in Städten und Ballungsgebieten nicht eingehalten werden konnten. Mit der bundeseinheitlichen Kennzeichnungs-Regelung besteht für die einzelnen Bundesländer und ihre Kommunen nun die Möglichkeit, Straßen oder sogar Ortsteile für Fahrzeuge zu sperren, die nicht die Partikel-Emissionen einhalten, die zum Befahren berechtigen.
Keine Plakette bekommen PKW und LKW, die der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um Benziner ohne Katalysator und Diesel, die in den Fahrzeug-Papieren als Euro 1 oder schlechter eingestuft sind.
Bei Diesel-Modellen mit Euro 2 (PKW) bzw. Euro II (LKW) wird die rote Plakette mit der Schadstoffgruppe 2 ausgegeben.
Gelb mit der Schadstoffgruppe 3 bekommen alle Diesel-PKW mit der Einstufung Euro 3/Euro II (und Euro 4*) und LKW mit Euro III.
Grünes Licht im wahrsten Sinne des Wortes erhalten die Fahrzeuge, die in Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden. Dazu zählen alle Benziner mit Katalysator, also Euro 1 bis Euro 4, Diesel-PKW mit Euro 4* und LKW mit Euro IV, V und EEV.
Diese Plaketten werden von den Zulassungsstellen, Technischen Überwachungsvereinen (TÜV, DEKRA, GTU usw.) und von allen Werkstätten ausgegeben, die AU-Untersuchungen durchführen und bescheinigen können. Das jeweilige Fahrzeug-Kennzeichen wird im dafür vorgesehenen Feld der Plakette von den genannten Stellen mit einem lichtechten Stift eingetragen und innen an der Windschutzscheibe so angebracht, daß sie sich beim Ablösen selbst zerstört.
In der Praxis wird es wohl so aussehen, daß Autos mit der grünen Plakette generell nicht unter ein Fahrverbot fallen, für die Fahrzeuge mit andersfarbigen Plaketten wird es Abstufungen geben, ob und wo sie freie Fahrt haben. Die Autos, die keine Plakette haben, also unter die Schadstoffgruppe 1 fallen, werden auf jeden Fall von den gesperrten Straßen verbannt werden. Das gilt auch für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Einstufung zwar die Kriterien der Gruppe 2, 3, oder 4 erfüllen, aber ohne Plakette unterwegs sind. Ergo: Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung, die Plakette zu kaufen, aber jeder, der auf Dauer freie (oder eingeschränkt freie) Fahrt haben will, muß sich solch einen Aufkleber zulegen.
Allerdings gibt es Ausnahmen wie alle zwei- und dreirädrigen Fahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Autos, in denen Schwerbehinderte gefahren werden oder selbst fahren, wenn in ihrem Schwerbehinderten-Ausweis die Merkzeichen ‘aG‘, ‘H‘ oder ‘Bl‘ eingetragen sind. Auch Arzt- und Krankenwagen sind ebenso ausgenommen wie die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär, fallen also nicht unter das Fahrverbot.
Wie erwähnt, wird das Fahrverbot bzw. die Straßensperrung von den Behörden angeordnet. Wir wären nicht in Deutschland, wenn die entsprechenden Schilder dafür nicht schon in der Schublade parat liegen würden. Den Beginn der Straßen- oder Gebietssperrung zeigt das linke Zeichen an, das Ende das rechte.
Diese Schilder allein besagen im Prinzip eine generelle Sperrung für den gesamten Straßenverkehr bis auf die erwähnten Ausnahmen. Um nun abzustufen, werden am Schildermast Zusatzzeichen angebracht, die signalisieren, welche Schadstoffklasse(n) nicht vom Durchfahr-Verbot betroffen sind wie hier als Beispiel zu sehen ist. Es ist davon auszugehen, daß diese kombinierten Verkehrszeichen nicht nur sporadisch aufgestellt werden, sondern eine solche Sperrung von Dauer ist.
Es kann also durchaus Sinn machen, sein Fahrzeug nachzurüsten, um eine bessere Schadstoffgruppen-Einstufung zu erreichen. Bei Benzinern, die keinen Kat oder nur einen ungeregelten an Bord haben, würde die Umrüstung auf einen geregelten Kat sogar für die Gruppe 4 reichen. Bei Dieseln ist die Sache diffiziler: Mit einem Nachrüstkat kann bei älteren Diesel-Modellen die rote Plakette erreicht werden, wer einen Selbstzünder hat, der in Euro 3 bzw. Euro 4* eingestuft ist, muß einen Partikelfilter nachrüsten lassen, um den grünen Aufkleber zu bekommen. Allerdings muß man in jedem Fall einige hundert Euro für Umbau oder Nachrüstung einplanen. Dem gegenüber können Einsparungen bei der Kfz.-Steuer stehen und eben die Begrenzung oder Aufhebung der Fahrverbote.
Nicht für alle Fahrzeuge gibt es Nachrüstsätze. Welche Modelle dafür in frage kommen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie für Ihren Opel bei uns, für andere Marken bei den Vertragshändlern dieser Automobil-Hersteller/Importeure oder denjenigen Kfz.-Werkstätten, die derartige Umbauten anbieten bzw. sich sogar darauf spezialisiert haben. Übrigens: Die Plaketten sind voraussichtlich ab Anfang/Mitte Dezember 2006 bei uns erhältlich.
Diesel-Besitzer mit der Fahrzeug-Einstufung Euro 4 wird irritieren, dass einmal die grüne Plakette vergeben wird, ein anderes Mal nur, wenn ein Partikelfilter nachgerüstet wird. Der Grund dafür ist einfach: Beide Autos erfüllen die üblichen Kriterien für die Einhaltung des Schadstoff-Ausstoßes (z. B. CO²), die erforderlich sind, um die Norm von Euro 4 zu erfüllen, aber die meisten schaffen nicht die Hürde der Feinstaub-Minderung. Nur wenn diese Partikel-Grenzwerte eingehalten werden - entweder durch innermotorische Maßnahmen oder durch werkseitig eingebaute Rußfilter - die für die Einordnung in die Schadstoffgruppe 4 erforderlich sind, gibt‘ s die grüne Plakette. Die Zuordnung zu den vier Schadstoffgruppen nimmt das Bundesverkehrsministerium in einer speziellen Auflistung anhand der emissionsbezogenen Schlüsselnummern vor (ersichtlich in den Kfz.-Papieren wie Kfz.-Schein und Zulassungs-Bescheinigung I)!
Dier Behörden Schwachsinn nervt ungemein. Immerhin wird ja zugegeben, dass 2/3 nicht vom Strassenverkehr kommen. Ich wette für Zuliefer aussm Ausland gibt es Ausnahmen, d.h. das der lettische 40t. ohne Filter stinkend und rußend durch die Stadt rollt, während ein Handwerker mit einem 4 Jahre alten Sprinter nicht zum Kunden darf. Da ballt man nur noch die Faust in der Tasche.
Gruß
Christoph, nicht firedlich bei diesem Thema
Gruß
Christoph, nicht firedlich bei diesem Thema
319er fahn muss man sich leisten können
Hallo,
221000 Wohnmobile haben die Schlüsselnummer 00, und S1, für diese Fahrzeuge sind die Umweltzonen Tabu, und das ist nur der Anfang, zwei Städte haben schon angekündigt S2 Fahrzeuge auch Auszusperren, danach sind S3 Fahrzeuge betroffen usw.
Ich glaube die Kommunen könnten diese EU Verordnung dazu verwenden die Verkehrsdichte in den Städten zu regulieren.
221000 Wohnmobile haben die Schlüsselnummer 00, und S1, für diese Fahrzeuge sind die Umweltzonen Tabu, und das ist nur der Anfang, zwei Städte haben schon angekündigt S2 Fahrzeuge auch Auszusperren, danach sind S3 Fahrzeuge betroffen usw.
Ich glaube die Kommunen könnten diese EU Verordnung dazu verwenden die Verkehrsdichte in den Städten zu regulieren.
Gruß von Werner
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- Das wird spannend.....wenn dann nur noch wenige in die Innenstädte kommen
Ich frage mich jetzt schon,wenn ein Laden nach den anderen dicht macht,
........... da ja dann nur noch eine Handvoll in die Innenstädte fahren darf,
was dann die sog.Volksvertreter
die ja vom Volk gewählt wurden ,wieder für Lügen loslassen werden.
Ich für meinen Teil werde auf meinen Fahrzeugen....sind Euro 2 und 3
nix aufkleben........außer was unser Forum hier betrifft
denn im Fahrzeugschein steht ja alles drin.
Gruss
" EU-gegner " Max


Ich frage mich jetzt schon,wenn ein Laden nach den anderen dicht macht,
........... da ja dann nur noch eine Handvoll in die Innenstädte fahren darf,
was dann die sog.Volksvertreter



Ich für meinen Teil werde auf meinen Fahrzeugen....sind Euro 2 und 3
nix aufkleben........außer was unser Forum hier betrifft


Gruss
" EU-gegner " Max

Da bin ich ja gespannt was ich machen soll, wenn ich mitten in münchen wohne und auserhalb arbeite soll ich dann trempen oder mir wider ein pferd zulegen
mit einem planwagen
wie im mittelalter wegezoll und immer mehr steuern
und wem trifts wieder
die die sich ech nicht das neuste model leisten können die zahlen wieder drauf

wie im mittelalter wegezoll und immer mehr steuern

und wem trifts wieder
die die sich ech nicht das neuste model leisten können die zahlen wieder drauf
Ruhig angehen erst mal sehn Streß ist schlecht jetzt mal in echt, die Welt wird sich doch trotzdem drehen Ruhig angehen !!!