.........un Abschlepper
Transportproblem
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sternchen01
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Leute,
ich war lezte Woche auf einer Veranstaltung der BAG , BG und Polizei.
da ging es hauptsächlich um FahrPersonalVerordnung nach §6.
Und hier wurde ohne umschweife ganz klar gesagt......
Alle Fahrzeuge über 2.8t die in irgendeiner weise gewerblich unterwegs sind haben einen Nachweis über die Fahrzeit mitzuführen PUNKT .
Wenn ein Fahrtenschreiber vorhanden ist muss dieser auch benutzt werden,ohne Ausnahme.
Wenn z.b. ein PKW 2,4t wiegt und einen Anhänger über 1,2 t hat (= 3,6 t ) muß der PKW mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein!
Wie geasgt das gilt alles nur füt gewerbliche Fahrten.
Privat braucht man keinerlei Nachweise zu führen. Doch ist dies immer eine Frage der Umstände! Wenn man z.B einen Umzug macht ist dies bei Privaträumen eine PRIVATFAHRT. Sollte man jedoch mit einem z.B. Büro umziehen gilt das automatisch als Gewerbliche Fahrt!!!!!
So ist es und da gibt es nun mal nix dran zu rütteln.
Einzige Ausnahme"Man hat einen netten "Städtischen" als kontollieredenes Organ gefunden
So hat man es dort gesagt!
Gruß
Dirk
ich war lezte Woche auf einer Veranstaltung der BAG , BG und Polizei.
da ging es hauptsächlich um FahrPersonalVerordnung nach §6.
Und hier wurde ohne umschweife ganz klar gesagt......
Alle Fahrzeuge über 2.8t die in irgendeiner weise gewerblich unterwegs sind haben einen Nachweis über die Fahrzeit mitzuführen PUNKT .
Wenn ein Fahrtenschreiber vorhanden ist muss dieser auch benutzt werden,ohne Ausnahme.
Wenn z.b. ein PKW 2,4t wiegt und einen Anhänger über 1,2 t hat (= 3,6 t ) muß der PKW mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein!
Wie geasgt das gilt alles nur füt gewerbliche Fahrten.
Privat braucht man keinerlei Nachweise zu führen. Doch ist dies immer eine Frage der Umstände! Wenn man z.B einen Umzug macht ist dies bei Privaträumen eine PRIVATFAHRT. Sollte man jedoch mit einem z.B. Büro umziehen gilt das automatisch als Gewerbliche Fahrt!!!!!
So ist es und da gibt es nun mal nix dran zu rütteln.
Einzige Ausnahme"Man hat einen netten "Städtischen" als kontollieredenes Organ gefunden
So hat man es dort gesagt!
Gruß
Dirk
Der Tag ist zu schön um Ihn nicht zu genießen...
8,7 ltr, / 100 KM 313 CDI Max 115 km/h
8,7 ltr, / 100 KM 313 CDI Max 115 km/h
Ich habe diese Diskussion verfolgt und meine "Handwerker"- und "Dienstleistungs"-Kollegen (alles 3,5 Tonner) in den letzten Tagen nach ihrer Tachoscheibe gefragt, lediglich ein Betrieb führte die Schaublätter, drei andere Kollegen hatten trotz Tachograph nie eine Scheibe eingelegt - genau wie ich.
Ich liefere Ware (Getränke) aus, andere sind Fliesenleger, Lüftungsbauer, Metzger (der holt sein Frischfleisch im "Kühl-Sprinter" vom Markt) - und alle sind der Meinung, bis 50 KM benötigt man keine Scheibe - auch gewerblich.
Vielleicht hatten wir bis jetzt ja nur Kontrollen-Glück.
Fragen: 1. Ich fahre 10 Km entfernt ca. 2 Std. Getränke aus - benötige ich eine Scheibe:?:
2. Ich fahre mit meinem Zelt-Anhänger (Zug = 6 t) in den Nachbarort, stelle dort ein Zelt auf und bewirte es selbst - benötige ich eine Scheibe:?:
3. wie 2., aber ich vermiete das Zelt - benötige ich für diese Fahrt eine Tachoscheibe:?:
Wenn ja, hat man doch auch diese Pflicht, die Scheiben der aktuellen Woche und der zurückliegenden 15 Tage mitzuführen, od. so ähnl.
Würde mich über Aufklärungen freuen.
Gruß
Uli
Ich liefere Ware (Getränke) aus, andere sind Fliesenleger, Lüftungsbauer, Metzger (der holt sein Frischfleisch im "Kühl-Sprinter" vom Markt) - und alle sind der Meinung, bis 50 KM benötigt man keine Scheibe - auch gewerblich.
Vielleicht hatten wir bis jetzt ja nur Kontrollen-Glück.
Fragen: 1. Ich fahre 10 Km entfernt ca. 2 Std. Getränke aus - benötige ich eine Scheibe:?:
2. Ich fahre mit meinem Zelt-Anhänger (Zug = 6 t) in den Nachbarort, stelle dort ein Zelt auf und bewirte es selbst - benötige ich eine Scheibe:?:
3. wie 2., aber ich vermiete das Zelt - benötige ich für diese Fahrt eine Tachoscheibe:?:
Wenn ja, hat man doch auch diese Pflicht, die Scheiben der aktuellen Woche und der zurückliegenden 15 Tage mitzuführen, od. so ähnl.
Würde mich über Aufklärungen freuen.
Gruß
Uli
linke Schiebetür und voll bestuhlt
- Hans
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@ Uli
http://www.sidiblume.de/info-rom/verkehr/fpersv_f.htm
Die Fahrpersonalverordnung sagt etwas über den Umkreis von 50 km aus für Fz über 2,8 t bis 3,5 t !
Schau mal unter § 18 = Ausnahmen !
http://www.sidiblume.de/info-rom/verkehr/fpersv_f.htm
Die Fahrpersonalverordnung sagt etwas über den Umkreis von 50 km aus für Fz über 2,8 t bis 3,5 t !
Schau mal unter § 18 = Ausnahmen !
Nachtrag
Moin moin zusammen,
auch wenn der Fred schon etwas älter ist, ich habe noch was passendes gefunden.
Dieses Info-Blatt ist uns im August 2007 zugesandt worden. Es ist kein amtliches Schreiben, soll nur der Information dienen.
Edit: Wie baut man hier Anhänge rein??
auch wenn der Fred schon etwas älter ist, ich habe noch was passendes gefunden.
Dieses Info-Blatt ist uns im August 2007 zugesandt worden. Es ist kein amtliches Schreiben, soll nur der Information dienen.
Edit: Wie baut man hier Anhänge rein??
In diesem Sinne
Gruß Bernd
Gruß Bernd
Re: Transportproblem
Mich hatte sowas letztes Jahr sogar 600€ gekostet, weil sie auch gleich Fahrzeitenüberschreitung usw. berechnet hatten. Das hatte ich hier damals auch schon einmal geschrieben gehabt.dieterscheff hat geschrieben:Also es wird generell nur nach privat oder gewerblich unterschieden.Wenn du gewerblich unterwegs bist, also gegen Bezahlung, bist du verpflichtet, entweder den Fahrtenschreiber zu benutzen,sofern vorhanden,oder einen Papierhaften ArbeitszeitNachweis zu führen. Und dieser muss nicht NACH der Fahrt ausgefüllt werden,sondern immer während den Fahrten,der Fahrtenschreiber zeichnet ja auch kontinuierlich auf.
Das bezieht sich auf alle gewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t.
Alles über 3,5 t muss generell mit Fahrtenschreiber und eingelegter Diagrammscheibe gefahren werden, egal ob PRIVAT oder Gerwerblich!!
Habe es selber erlebt, Sprinter 316 CDI, also 3,5 Tonner,OHNE Fahrtenschreiber und keinen Arbeitszeitnachweis!! hat voriges Jahr hier im Düsseldorfer Raum 90 Euro gekostet!
Weil die hintenreinschauen und man hat mit Lieferanschriften gelabelte Ware drin, wie willst du denen dann noch weis machen, das du Privat unterwegs bist??
Also bei jeder gewerblichen Fahrt mit einem Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 T ist entweder Fahrtenschreiber mit der eingelegten Diagrammscheibe, oder Papierhafter Arbeitszeitnachweis erforderlich,der auch die Daten bis zum Zeitpunkt der Kontrolle schon enthalten muss.
Alles andere kostet.
Gruss
Dieter
Seitdem haben unsere Sprinter 2,8T, auch die neuen die im Dezember kommen werden wieder abgelastet.
MfG
Meikel
der FCB-Fan^^
Meikel
der FCB-Fan^^
-
Arne
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 4297
- Registriert: 01 Jan 2006 00:00
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@ bernd a.
am einfachsten ist es, den link under www.imageshack.us hochzuladen und dann hierher zu verlinken. (hierher zu kopieren)
Viele Grüsse,
Arne
am einfachsten ist es, den link under www.imageshack.us hochzuladen und dann hierher zu verlinken. (hierher zu kopieren)
Viele Grüsse,
Arne
209 aus Überzeugung
Re: Transportproblem
Habe ich auch getan. Bis auf drei Autos sind alle unter 2.800 kg und damit aufzeichnungsfrei.Meikel hat geschrieben:Mich hatte sowas letztes Jahr sogar 600€ gekostet, weil sie auch gleich Fahrzeitenüberschreitung usw. berechnet hatten. Das hatte ich hier damals auch schon einmal geschrieben gehabt.dieterscheff hat geschrieben:Also es wird generell nur nach privat oder gewerblich unterschieden.Wenn du gewerblich unterwegs bist, also gegen Bezahlung, bist du verpflichtet, entweder den Fahrtenschreiber zu benutzen,sofern vorhanden,oder einen Papierhaften ArbeitszeitNachweis zu führen. Und dieser muss nicht NACH der Fahrt ausgefüllt werden,sondern immer während den Fahrten,der Fahrtenschreiber zeichnet ja auch kontinuierlich auf.
Das bezieht sich auf alle gewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t.
Alles über 3,5 t muss generell mit Fahrtenschreiber und eingelegter Diagrammscheibe gefahren werden, egal ob PRIVAT oder Gerwerblich!!
Habe es selber erlebt, Sprinter 316 CDI, also 3,5 Tonner,OHNE Fahrtenschreiber und keinen Arbeitszeitnachweis!! hat voriges Jahr hier im Düsseldorfer Raum 90 Euro gekostet!
Weil die hintenreinschauen und man hat mit Lieferanschriften gelabelte Ware drin, wie willst du denen dann noch weis machen, das du Privat unterwegs bist??
Also bei jeder gewerblichen Fahrt mit einem Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 T ist entweder Fahrtenschreiber mit der eingelegten Diagrammscheibe, oder Papierhafter Arbeitszeitnachweis erforderlich,der auch die Daten bis zum Zeitpunkt der Kontrolle schon enthalten muss.
Alles andere kostet.
Gruss
Dieter
Seitdem haben unsere Sprinter 2,8T, auch die neuen die im Dezember kommen werden wieder abgelastet.
Arne hätte für seine Beförderung (da privat) natürlich nichts gebraucht, aber glaubhaft machen oder nachweisen müssen, dass die Fahrt rein privater Natur war.
Ansonsten ist ein nicht vorhandener Fahrtschreiber eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bussgeld durch das Gewerbeaufsichtsamt verhängt wird, nicht durch eine Bussgeldstelle. Wie übrigens Lenkzeitüberschreitungen auch, was bedeutet, dass es für diese Verstösse keine Eintragungen (Punkte) in Flensburg gibt.
Die Strafen reichen von einer schriftlichen Ermahnung bis hin zu mehreren tausend EUR im Wiederholungsfall!
Bei mir waren es beim ersten Verstoss 300 DM und beim zweiten etwa 800 DM - die Verstösse werden offenbar auf ewig für den jeweiligen Betrieb gespeichert ...
Was ich noch anmerken möchte: Fahrten mit Fahrzeugen über 7,5t sind meines Wissens immer aufzeichnungspflichtig! Egal ob privat oder gewerblich! Irgendwo versteckt sich da ein Zusatzparagraph, den ich aber momentan nicht mehr bereit habe.
Also zieht das obige Beispiel mit Bagger + Tieflader nicht.
Der einzig wahre Speedy ;)












