@ Andreas
Mit dem Überstand hat Peter recht, die Lauffläche ist gerade noch so innerhalb des Radkastens von oben gesehen, der Reifen selbst steht über und das ist so erlaubt !
Zur Spurverbreiterung habe ich keine ABE erhalten, sondern direkt vor Ort ein TÜV-Gutachten, speziell mit meinen Fz-Daten und einen TÜV-Prüfbericht das nach Montage alle geforderten Voraussetzungen für die Verkehrssicherheit vorliegen!
Unter Vorlage dieser beiden Teile erfolgt der Eintrag beim Landratsamt im Brief/Schein !
In meinem Brief/Fz-Schein sind die Alu-Felgen nicht gesondert aufgeführt, weil die Alu`s ab Werk serienmäßig montiert sind und somit als Serie gelten, kann man glaube ich aus der WDB-Nr. herauslesen !
Im Gutachten steht, dass wenn andere nicht serienmäßige, jedoch zugelassene Felgen, montiert werden, die Freigängikeit gewährleistet sein muß !
Beim alten Sprinter war aber wohl die Kombination Spurverbreiterung mit Alu`s wohl nicht zulässig !
Hier noch ein Bildchen, welches zeigt, dass mit den 235-er Reifen keine Stelzenoptik wie bei einem Golf entsteht !
