3,5t Sprinter, Bußgeld wie PKW oder LKW?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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der Vahrende
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#16 

Beitrag von der Vahrende »

Übrigens:
ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, das "bis 3,5 T." tatsächlich "3,499 T" bedeutet, so wie jeder mit altem FS Klasse 3 ja auch LKW bis 7,49 T. fahren darf, landläufig sagt man dazu aber immer 7,5 Tonner.

Gruß
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rossi
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#17 

Beitrag von rossi »

Falsch.
es heißt immer "bis einschließlich".
Mit dem alter FS3 darf man 7,5t fahren.
Mit dem neuen 3,5t.
Exakt!
Nur halt kein g drüber.
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dm
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#18 

Beitrag von dm »

@ den Vahrenden:


Das mit den 7,49 Tonnen war früher so üblich um genau die hier aufkommenden Irritationen zu umgehen.
Sitze ich auf einem 7,49 Tonner (heute eben 3,49) bin ich mir halt sicher den mit meinem FS noch fahren zu dürfen.

Tatsache ist --und war es auch schon bei dem "7,49 Tonner"-- dass es sich um 3500kg (früher 7500kg) handelt.

Meine Tochter fährt mit ihrem FS -B- legal mein Womo mit 3500 kg.
Und das selbst wenn es überladen ist und mehr als 3500 kg wiegt. Denn entscheidend ist nur die Zulassung, nicht das tatsächliche Gewicht (um hier mal sofort die nächste "Urban Legend" anzusprechen).
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bikeraper
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#19 

Beitrag von bikeraper »

der Vahrende hat geschrieben: 8% Gefälle mit starken Spurrillen und Schlaglöchern, die man erst bemerkt, wenn das Auto schon schwankt und hüpft. Mit 130 wäre man mit vollbeladenem Auto hier ganz schön ins Rudern gekommen. Und mit Trailer vielleicht sogar ins schleudern.
So ein Auto hatte ich auch mal aber jetzt gibt es ja den NCV3
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der Vahrende
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#20 

Beitrag von der Vahrende »

bikeraper hat geschrieben: So ein Auto hatte ich auch mal aber jetzt gibt es ja den NCV3
SCNR
Christoph
Genau...der NCV3, an dem man nichts mehr machen kann / darf und wegen jedem Sch....ß zu MB fahren muss. An dem alles elektronische / elektrische irgend wie verriegelt / gesperrt ist / siehe dazu andere Threads hier im Forum.

Da lobe ich mir meinen guten alten hüpfenden 2001er Sprinter und fahre einfach etwas langsamer :-) und erpare mir neben Knöllchen auch noch meinen Anteil an Tzetsches Vorstandsgehalt und repariere selbst bzw. kann in meine kleine freie Werkstatt fahren.

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Lo-Loco
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#21 

Beitrag von Lo-Loco »

 Themenstarter

Der Einspruch ist eingelegt, werde berichten was rauskommt.

Habe beim googeln nach der korrekten Rechtslage was gefunden, was mir zwar nicht weiter hilft aber voll lustig ist:

http://www.radarforum.de/forum/lofivers ... 16111.html

:lol:

Gruß

Lo 8)
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Mittlerweile habe ich mit dem Sprintshift frieden geschlossen.
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#22 

Beitrag von Lo-Loco »

 Themenstarter

Ordnungswidrigkeit vom xxxxxx
Bußgeldbescheid vom xxxxxx
Ihr Einspruch vom xxxxxx



Sehr geehrter Herr Lo-Loco,


Den gegen Sie erlassenen Bußgeldbescheid habe ich aufgehoben und das Verfahren nach §47 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingestellt.


Mit freundlichen Grüßen

Bla bla bla


:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D


Bin gerade am überlegen ob ich noch mal Einspruch einlege, und darauf bestehe die 30,- Euros löhnen zu dürfen, die eigentlich fällig gewesen währen. :wink: :wink: :lol: :lol:

Gruß

Lo 8)
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