3,5t Sprinter, Bußgeld wie PKW oder LKW?
- der Vahrende
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Übrigens:
ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, das "bis 3,5 T." tatsächlich "3,499 T" bedeutet, so wie jeder mit altem FS Klasse 3 ja auch LKW bis 7,49 T. fahren darf, landläufig sagt man dazu aber immer 7,5 Tonner.
Gruß
Peter
ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, das "bis 3,5 T." tatsächlich "3,499 T" bedeutet, so wie jeder mit altem FS Klasse 3 ja auch LKW bis 7,49 T. fahren darf, landläufig sagt man dazu aber immer 7,5 Tonner.
Gruß
Peter
Allzeit gute & sichere Fahrt wünscht
Peter
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Sprinter1: Freightliner EZ: 2001, 313 CDI MWB
Sprinter3: KnightLiner***** VIP EZ: 2010, 315 CDI LWB
Peter
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@ den Vahrenden:
Das mit den 7,49 Tonnen war früher so üblich um genau die hier aufkommenden Irritationen zu umgehen.
Sitze ich auf einem 7,49 Tonner (heute eben 3,49) bin ich mir halt sicher den mit meinem FS noch fahren zu dürfen.
Tatsache ist --und war es auch schon bei dem "7,49 Tonner"-- dass es sich um 3500kg (früher 7500kg) handelt.
Meine Tochter fährt mit ihrem FS -B- legal mein Womo mit 3500 kg.
Und das selbst wenn es überladen ist und mehr als 3500 kg wiegt. Denn entscheidend ist nur die Zulassung, nicht das tatsächliche Gewicht (um hier mal sofort die nächste "Urban Legend" anzusprechen).
Das mit den 7,49 Tonnen war früher so üblich um genau die hier aufkommenden Irritationen zu umgehen.
Sitze ich auf einem 7,49 Tonner (heute eben 3,49) bin ich mir halt sicher den mit meinem FS noch fahren zu dürfen.
Tatsache ist --und war es auch schon bei dem "7,49 Tonner"-- dass es sich um 3500kg (früher 7500kg) handelt.
Meine Tochter fährt mit ihrem FS -B- legal mein Womo mit 3500 kg.
Und das selbst wenn es überladen ist und mehr als 3500 kg wiegt. Denn entscheidend ist nur die Zulassung, nicht das tatsächliche Gewicht (um hier mal sofort die nächste "Urban Legend" anzusprechen).
Seit 2025 mit Frankia Neo BD (910er Triebkopf, ALKO-Chassis, Frankia Aufbau)
So ein Auto hatte ich auch mal aber jetzt gibt es ja den NCV3der Vahrende hat geschrieben: 8% Gefälle mit starken Spurrillen und Schlaglöchern, die man erst bemerkt, wenn das Auto schon schwankt und hüpft. Mit 130 wäre man mit vollbeladenem Auto hier ganz schön ins Rudern gekommen. Und mit Trailer vielleicht sogar ins schleudern.
SCNR
Christoph
319er fahn muss man sich leisten können
- der Vahrende
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Genau...der NCV3, an dem man nichts mehr machen kann / darf und wegen jedem Sch....ß zu MB fahren muss. An dem alles elektronische / elektrische irgend wie verriegelt / gesperrt ist / siehe dazu andere Threads hier im Forum.bikeraper hat geschrieben: So ein Auto hatte ich auch mal aber jetzt gibt es ja den NCV3
SCNR
Christoph
Da lobe ich mir meinen guten alten hüpfenden 2001er Sprinter und fahre einfach etwas langsamer

Gruß
Peter
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Der Einspruch ist eingelegt, werde berichten was rauskommt.
Habe beim googeln nach der korrekten Rechtslage was gefunden, was mir zwar nicht weiter hilft aber voll lustig ist:
http://www.radarforum.de/forum/lofivers ... 16111.html
Gruß
Lo
Habe beim googeln nach der korrekten Rechtslage was gefunden, was mir zwar nicht weiter hilft aber voll lustig ist:
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Gruß
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308 CDI, ex Post mit Kögel Koffer und Sprintshift, Bj. 2001
Mittlerweile habe ich mit dem Sprintshift frieden geschlossen.
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Ordnungswidrigkeit vom xxxxxx
Bußgeldbescheid vom xxxxxx
Ihr Einspruch vom xxxxxx
Sehr geehrter Herr Lo-Loco,
Den gegen Sie erlassenen Bußgeldbescheid habe ich aufgehoben und das Verfahren nach §47 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Bla bla bla
Bin gerade am überlegen ob ich noch mal Einspruch einlege, und darauf bestehe die 30,- Euros löhnen zu dürfen, die eigentlich fällig gewesen währen.
Gruß
Lo
Bußgeldbescheid vom xxxxxx
Ihr Einspruch vom xxxxxx
Sehr geehrter Herr Lo-Loco,
Den gegen Sie erlassenen Bußgeldbescheid habe ich aufgehoben und das Verfahren nach §47 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Bla bla bla










Bin gerade am überlegen ob ich noch mal Einspruch einlege, und darauf bestehe die 30,- Euros löhnen zu dürfen, die eigentlich fällig gewesen währen.




Gruß
Lo

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