war heute schön mit lockeren 130 Sachen auf der Autobahn unterwegs. Schön ganz linke Spur (dreispurig) am Überholen gewesen als plötzlich die Kette gerissen ist




















Nun aber zu all meinen Fragen:
1. Auf die Kette inkl. Kettenschloss müsste es doch eigentlich auch eine Garantie von 2 Jahren geben - die Rechnung habe ich, die Kette ist von Louis vom August 2007. Also müssten DIE mir doch zumindest die neue Kette bezahlen - sehe ich das falsch?
2. Kann der Hersteller der Kette für die ganzen Folgeschäden haftbar gemacht werden? Auch wenn das Ganze nicht in einer Fachwerkstatt gemacht wurde sondern von einem kompetenten Schrauber?
3. Hat jemand von euch sowas schonmal erlebt bzw. einen Rechtsstreit gehabt?
4. Muss da ein Gutachter eingeschaltet werden?
Besten Dank für hoffentlich wie immer kompetente Hilfe





Gruß
ROHBAU