Unser TÜV spinnt wohl. Rote Kennzeichenbeleuchtung

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
OTB
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Unser TÜV spinnt wohl. Rote Kennzeichenbeleuchtung

#1 

Beitrag von OTB »

 Themenstarter

Ich grüße Euch. Vor zwei Tagen ist mir ja nun na ich sag mal irgendwie der Sack geplatzt. Ein Sprinter Pritschenwagen von mir mußte zum Tüv. Eigentlich alles Tip-Top an dem Wagen. Wir haben jedoch aufgrund von 2 Mängeln keinen Tüv bekommen.
1. Wir haben eine Kennzeichenbeleuchtung mal statt der originalen montiert, welche nach hinten hin rot lecuhtet. Die Kennzeichen werden jedoch 2 beleuchtet. Jetzt sagt der Tüv dass dies nicht zulässig sei, da eine Begrenzungsleuchte nur max 400 mm von links bzw. rechts von Fahrzeugäußerin entfernt sein darf. Ich habe versucht den Jungs zu erklären dass diese Belauchtung keine Begrenzungsleuchte sondern eine Kennzeichenleuchte ist. Das haben die verstehen wollen da Ihnen so eine Beleuchtung nicht bekannt ist. Für mich unverständlich, denn gibt es in jedem Lampenhandel heutzutage so zu kaufen.
2. Das Steuergerät hat irgendweinen Fehler gespeichert, welcher aussagt, dass die mit dem Abgas etwas nicht stimmt. Dieser Fehlercode müßte zunächst von Daimler gelöscht werden damit AU erteilt werden kann. Meine Frage an den Tüv war, ob denn keine realistische AU mit Agbasprüfung durchgeführt wurde. Antwort: Nein heutzutage wird nur das Steuergerät ausgelesen und da was steht gibt es keinen Tüv auch wenn die Abgase 1a sind.
Ich müßte zu Daimler und den Code löschen lassen und dann bekomme ich AU. Alles Geldschneiderei.

Ich fühle mich einfach nur veräppelt.

Gruß Mark
NCV3 seid dem 14.12.06, Luftfederung, Hebebühne, Standheizung, Automatik, Klima, Schwingsitz, Stabi, verst.Federung, Plane Spriegel, Iso-Kabine, Funk, usw.
BX-1
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#2 

Beitrag von BX-1 »

Nachtigall....ick hör dir trappsen, würde der Berliner sagen,

dieser gesamte Dekra/Tüv Verein in Deutschland lebt doch nur davon, dass unwissende Technik-Laien mehrmals wegen absoluter Kleinigkeiten zu Besuch gebeten werden. Genau die gleiche Masche fahren unseriöse Werkstätten!!!!
Für jeden Auftritt zahlt der Kunde, nur so können sie noch überleben!
Mein Tip: Versuchs mal bei der Küs.
Ist auch eine Organisation, wo du AU/HU bekommst. Es kommt aber immer darauf an, ob der Mitarbeiter in Verbindung mit einer Werkstatt steht, die natürlich Kasse machen will.

Es ist ein bißchen Glücksspiel dabei, heutzutage nicht abgezockt zu werden.
Und das in allen Bereichen des Lebens! Also aufgepasst!!!

Viel Glück!
BX-1
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Seit 1995 Sprinter.
OTB
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#3 

Beitrag von OTB »

 Themenstarter

jo BX-1 sehe ich auch so. Naja werde a Montag alles erledigen. Nur mit der Beluschtung ist doch wohl nen Witz.
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#4 

Beitrag von jkf »

Ich habe seit 8 Jahren einen Steinschlag in der Scheibe bei meinem Smart. Er kam damit zwei Mal durch den TÜV bei MB. Das letzte mal war er im Smart-Center dort wollten die mir keinen geben, dann habe ich gesagt ich bringe ihn wieder zu MB und dann hatte ich so am nächsten Tag TÜV auf dem Smart vom Smart-Center.

Ähnliche Geschichte bei meinem Vater auch einen Steinschlag in seiner Windschutzscheibe der E-Klasse. Er sagte, wenn er keinen TÜV bekommt geht er woanders hin und er bekam den TÜV.
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#5 

Beitrag von OTB »

 Themenstarter

Werde ich, wenn die mich morgen wieder durchfallen lassen ebenso machen. Der TÜV ist wohl einfach zu pingelik geworden.
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Rosi
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GELDSCHNEIDEREI HU+AU

#6 

Beitrag von Rosi »

Ich zitiere einen Bekannten in dessen Werkstatt, als er zum Sachverständigen sagte: "... der Fiesta dort hat mal einen defekten Mittelschalldämpfer. Wir haben nämlich noch einen zu liegen, den wir irgend wann mal fasch bestellt und vergessen hatten, zurückzugeben. Der paßt bei dem Fiesta".
Ich kenne aber auch das Gegenteil. Wenn der Sachverständige sich absolut darauf verlassen kann, daß der Mangel abgestellt wird, kann er nach seinem Ermessen, das Siegel erteilen. Das funktioniert z.B., wenn die Werkstatt das Kundenfahrzeug nicht rausrückt, bevor es repariert wurde. Das ist reines Vertrauen und Risiko des Sachverständigen. Es wird leider sehr viel Schindluder damit getrieben.
Knollo wurde in der hiesigen Niederlassung schon mal ein Meßprotokoll unter die Nase gehalten, das älter war, als sein Sprinter. Ergo hätte die Niederlassung den Motor 1 Jahr bevor Knollos 216er gebaut wurde, schon geprüft haben müssen. :roll:
Es war ein eiskalter Betrugsversuch, aber zu dämlich angestellt. :oops:
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Fachmann
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#7 

Beitrag von Fachmann »

Das mit den Lampen verstehe ich auch nicht, aber na ja.
Dein anderes Problem mit der AU wirst du auch bei KÜS nicht erledigen können, denn dein Fahrzeug hat eine OBD Dose, alle Fahrzeuge die eine eine haben, müssen vor der Hauptuntersuchung eine gültige AU vorweisen können. Wenn du irgendein Fehler in der Abgasanlage hast, würde ich sowieso in die Werkstatt fahren, und das prüfen lassen, denn du weist ja, Leistungsverlust etc. Und wenn du dann sowieso in der Werkstatt bist lass doch die AU gleich dort machen, sparst Zeit und Nerven.
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Kühltaxi
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#8 

Beitrag von Kühltaxi »

Schau mal ins VP-Forum, wo du die Fragen auch gestellt hast. Zumindest zur ersten gibt's da plausible Antworten.
Ich war dabei:

SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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#9 

Beitrag von OTB »

 Themenstarter

Habe die AU jetzt bei Mercedes direkt machen lassen. Laut Mercedes gibt es einige OBD's welche angeblich nicht mit den Geräten des Tüv richtig kommunizieren. Fehler ist schon des öfteren aufgetreten. Mit den AU Werten ist alles perfekt. Zu der Kennzeichenbeleuchtung kann ich noch nicht mehr sagen, nur dass diese sonst überall zugelassen ist. Hat E Kennzeichen uund auch Nummer. Alles so wie vorgeschrieben. Habe jetzt jedoch trotzdem erst einmal weisse LED Leuchten mit schwarzer Kappe gekauft und diese montiert. Damit bekomme ich jetzt zumindest TÜV. Bleibe jedoch trotzdem am Ball und werde mich bei den Behörden erkunden worauf man sich denn nun als Kunde verlassen kann. Wenn eine Lampe alle Genehmigungen bekommt und diese auch fast überall verkauft wird, dann verstehe ich nicht warum der Tüv meckert. Werde Euch auf dem laufenden halten.
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Lord
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#10 

Beitrag von Lord »

Lampen Leuchten darf man alle kaufen nur nicht alle anbauen. Nur nach Vorschrift montieren schau mal auf der Seite von Hella da gibt es ca 40Seiten vorschriften wo wie was mit abstrahlwinkel etzV.
Wenn du es nicht findest schick mir ne PN mit deiner mail Adresse.

LG Björn
Thomas
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#11 

Beitrag von Thomas »

Die 40-Tonner Christbäume auf unseren Autobahnen haben die 40 Seiten aber wohl noch nie gelesen, oder?
Sprinter Nr 6: 319CDI 3.0 V6 7G-Automatik, 07/21, 18" :-) und natürlich wieder SCHWARZ!
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#12 

Beitrag von Lord »

Wenn die Lampen zum TÜV nicht am Fahrzeug sind egal, aber haben auch meist kein Deutscheskennzeichen die LeuchteLKW.
:wink: :wink: :wink:
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#13 

Beitrag von Lord »

KFZ-Klassen:

M1 Kraft-Fz. bis 3,5 t und bis 9 Personen Beförderungskapazität
M2 Kraft-Fz. bis 5 t und über 9 Personen Beförderungskapazität
M3 Kraft-Fz. über 5 t und über 9 Personen Beförderungskapazität
N1 Kraft-Fz. zur Güterbeförderung bis 3,5 t
N2 Kraft-Fz. zur Güterbeförderung über 3,5 t bis 12 t
N3 Kraft-Fz. zur Güterbeförderung über 12 t


Schlußleuchten:

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen
Anzahl: 2 Stück
Farbe: Rot
Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur,
wenn keine zusätzlichen Schlussleuchten angebaut
sind). Anbauhöhe der zusätzlichen Schlussleuchten:
Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen
Schlussleuchten.
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Dies gilt nicht für die zusätzlichen Schlussleuchten.
Abstand zwischen den Schlussleuchten bei M1-Fz.
und N1-Fz. nicht festgelegt. Bei allen anderen
Kfz.-Klassen min. 600 mm zwischen beiden
Schlussleuchten, jedoch min. 400 mm bei
Fahrzeugbreiten < 1.300 mm.
Geom. Sichtwinkel: Horizontal 45° innen bis 80° außen. Vertikal ± 15°,
jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten.
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-,
Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten
nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet
werden können.
Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben. Sie muss mit der Kontrolleinrichtung
für die Begrenzungsleuchten kombiniert sein.
Sonstige Vorschriften: Außer wenn Umrissleuchten angebracht sind, können
zwei zusätzliche Begrenzungs- und Schlussleuchten
an allen Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3
angebracht sein.


Kennzeichenleuchte:

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen
Anzahl: 1 oder mehr
Farbe: Weiß
Anbau des Kennzeichenschildes:
Mitte oder links
(bzw. rechts bei Linksverkehr)
Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-
Schluss- und Seitenmarkierungsleuchten nur
gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.
Einschaltkontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden,
so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungsund
Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung
erfüllt werden.

Rest gibt es bei Hella als pdf.

Gruß Björn
Opa_R
Ehrenmitglied
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Registriert: 01 Mär 2006 00:00
Wohnort: 56598 Rheinbrohl

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@ Lord

#14 

Beitrag von Opa_R »

8) 8) Ätzend 8) 8) so viel Text :lol: :lol: :lol:
Liebe grüße Renate und Schorsch ;)
Alle Angaben ohne Gewähr :)

Vita : 307 D Bj 78 , 209 D Bj 88, 312 D Bj 97 , 316 CDI Bj 01, 318 CDI Bj 07, 319 CDI Limited Edition Bj 15 , 316 CDI BJ 19
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@ OPA-R

#15 

Beitrag von Lord »

Der TÜV will es doch so :D :D :D Gröhl

Im ganzen 36 Seiten

Kann man hier im Forum auch PDF Dateien zur Verfügungstellen?

LG Björn
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