@ BoltimoreGelöschter User hat geschrieben:Hallo zusammen,
ein sehr netter Mensch vom Tüv (solche gibt es auch) hat mir mal folgendes erklärt:
"Die Fahrzeughersteller haben sich verpflichtet, keine Bullfänger oder wie auch immer genannt, mehr an Neufahrzeuge anzubauen. Solches Zubehör kann man nur noch im freien Zubehörhandel erwerben. Dabei haben die alter Bauart, für die bereits ein Gutachten vorliegt Bestandsschutz und dürfen auch weiterhin verkauft und verbaut werden. Gutachten für neue Teile dieser Bauart werden definitiv nicht mehr ausgestellt. Neue Teile, für die ein Gutachten erstellt werden soll, müssen die bereits erwähnten energieabsorbierenden Eigenschaften aufweisen."
Ich habe mit ihm nicht gezielt über die Fahrzeugart gesprochen, da ich wegen der Änderungsabnahme meines WoMos bei ihm war. Es hörte sich jedoch so an, als wenn es sowhl PKW als auch Kleintransporter betreffen würde.
Viele Grüße
Boldtimore
Das mit dem Bestandsschutz für die "alten" Bügel gilt ausschließlich vor Frühjahr 2006 verbaute und vom TÜV eingetragene Bügel !
Nach einer vorangegangenen Übergangsfrist darf ab diesem Zeitpunkt laut Gesetz (EU-Richtlinie) kein TÜV diese Bügel mehr eintragen, auch nicht unter Vorlage eines Teilegutachtens !
Schwarze Schafe räumen dennoch Ihre Lager !
Die neueren Personenschutzbügel haben eine EU-Zertifizierung am Bügel und auf Papier und brauchen nicht mehr vom TÜV eingetragen werden !