Exilaltbier hat geschrieben: 31 Okt 2019 11:44
Ja, hast Recht....aber wo kein Kläger, da kein Richter....Rücklichter müssen deutlich erkennbar rot leuchten...aber bei MB gibts doch auch gedunkelte Rückleuchten für den Sprinter...
Bei den gelben Seitenmarkierungen dürfte das wohl halb so wild sein, zumal sie ja zusätzlich zum Leuchten auch noch reflektierend ausgelegt sind. Wenn also nur minimal abgetönt wird, dann dürften die sicherheitsmäßig immer noch nachts genügend signalisieren, dass es sich um eine Fahrzeugseite von +6 m handelt...
Das wäre ja was ganz neues in unserem überregulierten Land, wo die Zulassungsvorschriften schon bei der Geburt, wenn nicht gar bei der Zeugung, greifen!
Die abgedunkelten Leuchten sind mit einer ABE ausgestattet und ECE-Norm abgenommen! Wenn du es ganz genau nimmst dürften vermutlich 80% der Gebrauchtwagen die in 2. oder 3. Besitz sind und von selbstschraubern in Besitz sind, gegen diverse Zulassungsvorschriften verstoßen!
Es reicht wenn Du bei Ebay ein Teilkaufst was keine ECE-Kennung hat damit Du rechtlich und formal die Zulassung verlierst! Ich denke da an so triviale Dinge wie z.B. ein Endschalldämpfer aus dem Zubehör! Von Bremsen- oder Achsteilen die Sicherheitsrelevant sind will ich gar nicht erst anfangen! Seit einigen Jahren gibt es in der "Bucht", LED Rücklichter die man anstatt der originalen einbauen kann! Mittlerweile sind die sogar echt bezahlbar! Man sollte nur genau drauf achten ob sie eine E-Nr. haben und somit zugelassen sind oder nicht!
Ich hatte vor Jahren einen LT28 den habe ich bei einer Generalsanierung mit Doppelfrontscheinwerfer vom Audi 200 ausgestattet. Damit hatte das Auto endlich ordentliche Lichter und man konnte auch nachts damit fahren! Ich habe diese per Einzelabnahme in den Schein eintragen lassen! Andernfalls hätte ich die Zulassung verloren! Das obwohl die Scheinwerfer eine Zulassung hatten, allerdings nicht für den LT!
Änderungen an lichttechnischen Einrichtungen finden die Kollegen der Überwachung nicht immer witzig!
Schöne Grüße
Chris