Fahrtenschreiber u.ä.

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Robby01
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#16 

Beitrag von Robby01 »

Hallo Sprintergemeinde
Trifft das auch auf mich zu wenn ich das Fahrzeug selber fahre.Ich habe keine Fahrer drauf?
mfg Eugen
:)
drossel08
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#17 

Beitrag von drossel08 »

 Themenstarter

Hallo Gemeinde,
letzte Woche habe ich vom BAG endlich eine offizielle Antwort auf meine Frage bekommen. Generell besteht auf Fahrzeuge mit zGG von mehr als 3,5 t inkl. Anhänger eine Kontrollgerätepflicht. Ausnahmen bilden die Handwerker wie ich, die ihre Waren transportieren und auch verarbeiten. Wenn als der Schreiner seine Möbel 500 km durchs Bundesgebiet mit Sprinter und Anhänger schaukelt und einbaut, besteht diese Pflicht nicht.
Wer den genauen Wortlaut der BAG-Antwort braucht, den bitte ich um seine FAX-Nummer. Die zwei Seiten werden umgehend gefaxt. Weiter Infos unter www.bag.bund.de/und der Rubrik "Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten-Wissenswertes zum Fahrpersonalrecht".
Grüße drossel08
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Rennsprinter
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#18 

Beitrag von Rennsprinter »

Gilt das auch für Sonderfahrzeuge (Wohnmobil, Büromobil etc) ?
Sprinter - was sonst ?
Gelöschter User

Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#19 

Beitrag von Gelöschter User »

hallo speedy,
hast du einen VDO 1319.2700.?
servus
paul
Gast
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#20 

Beitrag von Gast »

Gilt das auch für Sonderfahrzeuge (Wohnmobil, Büromobil etc) ?
...und für die gewerbl. Personenbeförderung bis 8Pers + Fahrer?
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