Hallo Gemeinde,
letzte Woche habe ich vom BAG endlich eine offizielle Antwort auf meine Frage bekommen. Generell besteht auf Fahrzeuge mit zGG von mehr als 3,5 t inkl. Anhänger eine Kontrollgerätepflicht. Ausnahmen bilden die Handwerker wie ich, die ihre Waren transportieren und auch verarbeiten. Wenn als der Schreiner seine Möbel 500 km durchs Bundesgebiet mit Sprinter und Anhänger schaukelt und einbaut, besteht diese Pflicht nicht.
Wer den genauen Wortlaut der BAG-Antwort braucht, den bitte ich um seine FAX-Nummer. Die zwei Seiten werden umgehend gefaxt. Weiter Infos unter
www.bag.bund.de/und der Rubrik "Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten-Wissenswertes zum Fahrpersonalrecht".
Grüße drossel08