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Gruss Max
Du hast Recht! Seit dem 3-spurigen Ausbau sind die Busse weg.Kühltaxi hat geschrieben:Das ist wirklich reine Schikane (für Busse meine ich wär's aber nicht), und nachts wenn keiner von hinten kam hab ich mich da immer den Teufel drum geschert.Moselaner hat geschrieben:siehe A61 Ahrbrücke-Brohltal 3-spurig 24h Überholverbot für LKW, Busse und PKW mit Anhänger auf leerer Autobahn??!!![]()
Jetzt betrifft's mich ja zum Glück nicht mehr.
Sorry! Vor 20 Jahren habe ich hier mal nachts um 1/2 3 Uhr 20 DM wegen Überholen im Überholverbot abdrücken müssen - war zwar von den Polizeibeamten großzügig bemessen aber seit dem steckt das "blöde Teilstück" in mir drin!TK-2006 hat geschrieben: Aber ihr mekert ja schon über den kleinen Abschnitt. Fahrt doch einfach mal den ganzen Tag nur hinter den LKWs. Ich wette ihr seit begeistert, vor allem die Busfahrer unter uns! bzw. diese, welche ein Fahrzeug besitzen was mind. 140kmH und mehr ohne Probleme schafft!
Und ich musste heute bei 195 abbremsen, weil ein A.......lkoven meinte- er müsse noch schnell (mit 110) einen Lkw überholenMax hat geschrieben:Hi Peter, ( Rennsprinter )
160 geht mein " Hobel " locker....mit 6 Pers und Gepäck an Bord.....
Gruss Max
Iceman411Cdi hat geschrieben:@ TK-2006, ganz einfach: ist euer 412er noch chipgetunt? Falls ja würde ich das Überholen sein lassen, denn dann seit ihr mehr in der Werkstatt als auf der Autobahn (Zylinderkopf hält den Dampf bei dem Gewicht unter Last nicht aus).
Chiptuning ist draussen, gut so, denn dann hält 1. der Motor und 2. hat sich das mit dem Überholen von selbst erledigt (122 PS für ca 5.000 kg)!
TK-2006 hat geschrieben:Hi,
haben einen 412D.
Er wurde gleich nach ablauf der Garantie gechipt. Hat jetzt 152PS und ca. 380nm.
Außerdem muss er mit Anhänger mind. immer 6,6T schleppen... Bis jetzt hat er knapp 55t km gelaufen, und es ist nichts passiert, und dabei fahren wir auch mal 100kmH oder mehr wenn es die Straße zu lässt... Und glaube mir, wenn du die Kasslerberge oder den Irschenbergpass fährst, wirst du den Chip lieben![]()
Ohne ihn wären wir aufgeschmissen...
Bei den Bergen geht der Wagen so weit in die Knie das der Chip Sinn macht, damit man kein Hinderniss ist...
Allerdings haben wir eine etwas "komische" Sache nach dem Chip:
Alles was unter 1800rpm geht ist unfahrbar, da der Motor da so viel Drehmoment hat, das er Versucht das Getriebe oder die Achse abzudrehen! Dies äußert sich in sehr lautes metallisches Geräusch und das ganze Fahrerhaus fängt an zu vibrieren und somit auch das Lenkrad...
Also mit Schaltfaulheit ist es dann vorbei! Und bis ca. 4000rpm dreht er freudig hoch. Deutlich bemerkbar ist der Chip ab ca. 2300 Touren. Ab da zieht er richtig los!
mfg.TK
TK-2006 hat geschrieben:Hi,
haben schon länger ein Problem mit unserem Sprinter 412D. Hat seit ca. 3 Monaten nur noch Kühlwasser statt Sprit gefressen. Insgesamt waren das bestimmt um die 5-6 Liter![]()
Am Anfang dachte man, es sein Schlauch, der hinterm Motor sitzt und die Schelle nicht mehr vorhanden sind. Jetzt sind da zwei Schellen aber er pinkelt noch. Also nochmal mit MB geschaut.. und was sieht man...
Die Zylinderkopfdichtung ist bei nur 56t km hinüber.
Jetzt wird er auseinander genommen und kriegt ne neue Dichtung![]()
Dadurch ist unser Umbau auf die neue Schnauze wieder in die Ferne gerücktSchade.. denn die Kotflügel liegen schon fertig wie die Haube in der Garage
Aber naja.. Der Meister meinte, er hätte sich kaputt gestanden.. Wenigstens wird er jetzt immer öfter benutzt, bis das nächste mal was kaputt ist
mfg.Tobi
Moin TobiasTK-2006 hat geschrieben:Hi Max,
das Problem ist, Wohnmobile über 3,5t dürfen KEINEN überholen! Egal ob da ein Überholverbot steht oder nicht.
Ws ist ein "nichtzulässiger" Parkplatz für Womos???TK-2006 hat geschrieben: Das Wohnmobile bzw. Wohnwagen oft auf nicht zulässigen Parkplätzen parken ist uns bekannt und auch wir empfinden das als ärgerlich!
Tobias
Servus HansHans hat geschrieben: Darum geht es doch in der Petition, dass Wohnmobile über 3,5 t inzwischen Tempo 100 fahren dürfen, aber ein grundsätzliches Überholverbot gilt !![]()
Ein extra für Busse ausgewiesener Parkplatz auf Rastanlagen ist z.B. kein Parkplatz für Wohnmobile. Den Wohnmobilfahrern geht es aber auf den speziell angelegten Übernachtungsplätzen genau so, die werden meist mit Pkw zugeparkt.
Beim Überholverbot für Lkw gilt gem. § 41 Abs. 2 Nr. 7, Erläuterung zu Zeichen 277, hingegen, dass Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger ausgenommen sind, selbst wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur 80 km/h beträgt. Wohnmobile aber sind nicht ausgenommen, obwohl deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt. Das führt zu der Situation, dass Busse und Gespanne, die 100 km/h fahren dürfen, bei Lkw-Überholverboten überholen dürfen, Wohnmobile, die ebenfalls 100 km/h fahren dürfen, hingegen nicht. Andererseits dürften bei Lkw-Überholverbot sogar Kraftomnibusse und Gespanne überholen, die nur 80 km/h fahren dürfen. Wenn sogar für diese das Lkw-Überholverbot nicht gilt, müßte dies erst recht für die Wohnmobile gelten, die sogar mit 100 km/h fahren dürfen.
@HansHans hat geschrieben:@ Harry
Ich meine natürlich Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t bei Zeichen 277 Überholverbot für LKW![]()