Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteuer )
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hallo Kai 2,
- wie hier bekannt,habe ich Widerspruch gegen die Steuererhöhung wegen meinen 216er Kombi 9 Sitzer eingelegt.
Zur Zeit läuft dieser noch.Ich habe meinen Widerspruch auf das KraftStG § 8 bezogen.Mal sehn was jetzt passiert.
Max
- wie hier bekannt,habe ich Widerspruch gegen die Steuererhöhung wegen meinen 216er Kombi 9 Sitzer eingelegt.
Zur Zeit läuft dieser noch.Ich habe meinen Widerspruch auf das KraftStG § 8 bezogen.Mal sehn was jetzt passiert.
Max
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
@Jens,
hi Jens, lies dir mal die Richtlinie genau durch, die Richtlinie ist schon rel. sinnig geschrieben. Auch der Absatz zu den Womos. Die sind nunmal (als Womos!!!!) rein für das transportieren von Personen gedacht also sollen sie wie PKW (Klasse M1 behandelt werden). Wie du schon richtig sagts gibt es bei der EG Richtlinie überhaupt keinen Bezug zur Besteuerung in Deutschland!!!, deshalbist die Begründung in dem Musterbrief auch so unendlich lang. Rechtssicheheit bedeutet das natürlich nicht. Und ich Wette es wir wie beim TÜV, alles hängt vom hier netten Finanzbeamten ab wie er das sieht...
Gedacht war die Richtlinie ja eher für Verkehrsregeln etc. Das die das in Deutschland heranziehen um die Geländewagenbesteuerung zu kippen, könnte man als großen Fehler bezeichnen, da keiner der netten Herren Politiker den Rattenschwanz der da dran hängt bedacht hat.
Grüße Kai
hi Jens, lies dir mal die Richtlinie genau durch, die Richtlinie ist schon rel. sinnig geschrieben. Auch der Absatz zu den Womos. Die sind nunmal (als Womos!!!!) rein für das transportieren von Personen gedacht also sollen sie wie PKW (Klasse M1 behandelt werden). Wie du schon richtig sagts gibt es bei der EG Richtlinie überhaupt keinen Bezug zur Besteuerung in Deutschland!!!, deshalbist die Begründung in dem Musterbrief auch so unendlich lang. Rechtssicheheit bedeutet das natürlich nicht. Und ich Wette es wir wie beim TÜV, alles hängt vom hier netten Finanzbeamten ab wie er das sieht...
Gedacht war die Richtlinie ja eher für Verkehrsregeln etc. Das die das in Deutschland heranziehen um die Geländewagenbesteuerung zu kippen, könnte man als großen Fehler bezeichnen, da keiner der netten Herren Politiker den Rattenschwanz der da dran hängt bedacht hat.
Grüße Kai
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Tja, das ist ein riesen Thema. EG-Recht, Bundesrecht, Verkehrsrecht, Steuerecht. Alles passt nicht zusammen, jeder macht was er will. Da werden neue legale Steuerlöcher gefunden, alte scheinbar legale Besteuerungen einfach über den Haufen geworfen. Da ist ein Womo mal LKW (Steuern), bekommt aber ein Knöllchen weil es auf dem LKW-Parkplatz steht ....
Nur, wie bekommt man da Rechtssicherheit rein? Ich persönlich kann z.B. gegen nichts Widerspruch einlegen, da ich ja noch gar keinen irgendwie gearteten Bescheid bekommen habe. Und wenn der kommt, dann kann ich ggf. ~1000 € nachzalen und sofort ~1000 € vorauszahlen. Na herzlichen Glückwunsch. Und das, obwohl ich Widerspruch einlegen werde. Nur -aufschiebende Wirkung hat der eben nicht.
Daher ist der Ansatz, den federführend Camperline verfolgt doch eigentlich der Beste. Eine vernünftige Steueranpassung - auch für Womos, die dann rechtssicher Bestand hat.
Zu der "M"-Nummer mit den 100 und soundsoviele KG pro Sitz. In irgendeinem Geländewagenforum habe ich gelesen, das der TüV einfach so die M-Einstufung verweigert hat.
Und das Dumme ist, ich glaub es sogar.
Ganz nebenher, auch mein Womo würde die Kriterien erfüllen,
4 Sitze, 800 kg Zuladung, abgetrennter Raum für Ladung.
Gesetzt der Fall, dieses würde steuerlich anerkannt. Und dann? Dann ist es ein LKW? Mit der entsprechenden Versicherung? Oder doch ein Womo? Oder wie oder was.
Und wann darf ich überholen? Bei LKW, bei PKW oder bei M1 ??? Und wann wird dann die Besteuerung wieder geändert?
Es wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis Landes-Bundes- und EG-Recht zueinanderpassen.
Und da sind wir wieder beim Kernthema -- der Rechtssicherheit!
Und was bleibt auf der Strecke? Nicht nur das Hobby einer Randgruppe! Sondern hunderte Arbeitsplätze in der Womo-Branche!
Ich verkaufe mein Womo (nötigenfalls in Einzelteilen über EBÄH) -- setze mich in den Flieger und gebe mein Geld im Ausland aus.
Ups -- oder verdien mein Geld mit dem Schreiben von Romanen.
Nur, wie bekommt man da Rechtssicherheit rein? Ich persönlich kann z.B. gegen nichts Widerspruch einlegen, da ich ja noch gar keinen irgendwie gearteten Bescheid bekommen habe. Und wenn der kommt, dann kann ich ggf. ~1000 € nachzalen und sofort ~1000 € vorauszahlen. Na herzlichen Glückwunsch. Und das, obwohl ich Widerspruch einlegen werde. Nur -aufschiebende Wirkung hat der eben nicht.
Daher ist der Ansatz, den federführend Camperline verfolgt doch eigentlich der Beste. Eine vernünftige Steueranpassung - auch für Womos, die dann rechtssicher Bestand hat.
Zu der "M"-Nummer mit den 100 und soundsoviele KG pro Sitz. In irgendeinem Geländewagenforum habe ich gelesen, das der TüV einfach so die M-Einstufung verweigert hat.
Und das Dumme ist, ich glaub es sogar.
Ganz nebenher, auch mein Womo würde die Kriterien erfüllen,
4 Sitze, 800 kg Zuladung, abgetrennter Raum für Ladung.
Gesetzt der Fall, dieses würde steuerlich anerkannt. Und dann? Dann ist es ein LKW? Mit der entsprechenden Versicherung? Oder doch ein Womo? Oder wie oder was.
Und wann darf ich überholen? Bei LKW, bei PKW oder bei M1 ??? Und wann wird dann die Besteuerung wieder geändert?
Es wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis Landes-Bundes- und EG-Recht zueinanderpassen.
Und da sind wir wieder beim Kernthema -- der Rechtssicherheit!
Und was bleibt auf der Strecke? Nicht nur das Hobby einer Randgruppe! Sondern hunderte Arbeitsplätze in der Womo-Branche!
Ich verkaufe mein Womo (nötigenfalls in Einzelteilen über EBÄH) -- setze mich in den Flieger und gebe mein Geld im Ausland aus.
Ups -- oder verdien mein Geld mit dem Schreiben von Romanen.
Seit 2025 mit Frankia Neo BD (910er Triebkopf, ALKO-Chassis, Frankia Aufbau)
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Sehr interessant!Moin,
so jetzt setz ich noch einen drauf, habe eben ein wenig nach der EG Richtlinie gegoogelt und habe ein Musterbrief einer Rechtsanwaltskanzlei bezüglich genau meiner Argumentation gefunden: hier
http://www.amcdino.de/Technik/FinanzamtMuster.doc
Also freudiges Einspruch einlegen!
Grüße Kai
Passt natürlich leider nicht für die Womos und die Personentransportieren :Hae:
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Bei meinem 216er sind Werkseitig 9 Plätze eingetragen. Tatsächlich sind aber nur 5 Plätze (Fahrersitz, Beifahrereinzelsitz, 3er Bank) drin. Mit 9 Plätzen erreiche ich aber die M1 AF nicht. Geht erst mit 7 Plätzen (incl. Fahrersitz).
Muss ich jetzt vor dem Einspruch beim Tüv zwei Plätze austragen lassen damit ich überhaupt eine Chance habe, obwohl ich eh nur für 1 Sitzreihe die Sitzschienen drin habe (wären dann max. 5 Plätze)? Oder kommt da der Herr Finanzbeamte und schaut sich das an? Oder wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?
Ciao
Thomas/Tomcat aus München - NICHT der GAST!
Thomas/Tomcat aus München - NICHT der GAST!
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Moin,
also das Finanzamt ist da sehr genau, schliesslich geht es um Geld. Du musst auf jeden Fall die Sitze austragen lassen und es reicht nicht nur keine weiteren Sitzschienen zu haben, es dürfen auch keine weiteren Befestigungslöcher für Sitzschienen vorhanden sein (steht so wörtlich in der EG Richtlinie drin). Ich bin ziemlich sicher, dass die sich das im Streitfall anschauen wollen! Wenn dein Fahrzeug ursprüglich für den reinen Personentransport konziepiert war und Fenster ringsrum hat wird die Argumentation gewiss schwieriger als bei mir, der ursprünglich LKW mit 3 sitzplätzen war.
Grüße Kai
also das Finanzamt ist da sehr genau, schliesslich geht es um Geld. Du musst auf jeden Fall die Sitze austragen lassen und es reicht nicht nur keine weiteren Sitzschienen zu haben, es dürfen auch keine weiteren Befestigungslöcher für Sitzschienen vorhanden sein (steht so wörtlich in der EG Richtlinie drin). Ich bin ziemlich sicher, dass die sich das im Streitfall anschauen wollen! Wenn dein Fahrzeug ursprüglich für den reinen Personentransport konziepiert war und Fenster ringsrum hat wird die Argumentation gewiss schwieriger als bei mir, der ursprünglich LKW mit 3 sitzplätzen war.
Grüße Kai
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hallo,
ich denke, dass es nicht unbedingt das Problem ist, beispielsweise meinen
LT35 als LKW im Brief umgetragen
zu bekommen, um letztendliche weniger Steuern zu zahlen.
Es ist wohl eher das Problem, dass ich dann die Karre auch
als LKW versichern muss und der PKW-SF-Rabatt nicht anerkannt wird.
Habe bereits von der HDI, als auch von der Huck, diesbezüglich einen
"Absage" erhalten.
(siehe unten anhängende Mail)
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Grundsätzlich kann bei einem Fahrzeugwechsel die bisher erworbe-
ne Schadenfreiheit angerechnet werden, wenn sich das Risiko nicht
erhöht. Um dies zu gewährleisten, wurden die verschiedenen Fahr-
zeugarten in 3 Fahrzeuggruppen eingeteilt. Vom Risiko her gleich
gelagerte Fahrzeugarten sind jeweils einer Fahrzeuggruppe zuge-
ordnet.
Wenn sich das Ersatzfahrzeug in derselben Fahrzeuggruppe befinde
wie das ausgeschiedene Fahrzeug oder einer niedrigeren Fahrzeug-
gruppe zugeordnet wird, ist eine Übertragung der Schadenfreiheit
möglich.
Die untere Fahrzeuggruppe umfasst z. B. Krafträder, Pkw und
Campingfahrzeuge. Lkw ab 1 Tonne Nutzlast dagegen zählen zur
höheren Fahrzeuggruppe.
Ihr bisheriges Fahrzeug war der "unteren" Fahrzeuggruppe zugeord-
net, während Ihr neues Fahrzeug zu einer "höheren" Fahrzeuggruppe
gehört. Leider ist es nicht möglich, den bereits erworbenen An-
spruch auf Schadenfreiheit zu berücksichtigen. Ihr Vertrag muss
deshalb in die Klasse < % Beitragssatz eingestuft
werden.
Eine günstigere Einstufung ist leider nicht möglich.
Allerdings geht die bereits erworbene Versicherungszeit nicht
verloren. Wenn Sie an Stelle Ihres jetzigen Fahrzeugs wieder ein
Fahrzeug der "unteren" Fahrzeuggruppe versichern, wird die ge-
samte Vorversicherungszeit berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG
Versicherungen - Bausparen
So,weiß jetzt nicht mehr so recht, was ich machen soll.
Werde wohl nicht umher kommen die 1000€ Steuern im Jahr zu blechen, die Karre als Womo umzumelden oder als LKW zu versichern, mit 100%.

Oder weiß von euch noch einer eine andere Möglichkeit?
Gruss
depotdog

ich denke, dass es nicht unbedingt das Problem ist, beispielsweise meinen
LT35 als LKW im Brief umgetragen
zu bekommen, um letztendliche weniger Steuern zu zahlen.
Es ist wohl eher das Problem, dass ich dann die Karre auch
als LKW versichern muss und der PKW-SF-Rabatt nicht anerkannt wird.
Habe bereits von der HDI, als auch von der Huck, diesbezüglich einen
"Absage" erhalten.
(siehe unten anhängende Mail)
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Grundsätzlich kann bei einem Fahrzeugwechsel die bisher erworbe-
ne Schadenfreiheit angerechnet werden, wenn sich das Risiko nicht
erhöht. Um dies zu gewährleisten, wurden die verschiedenen Fahr-
zeugarten in 3 Fahrzeuggruppen eingeteilt. Vom Risiko her gleich
gelagerte Fahrzeugarten sind jeweils einer Fahrzeuggruppe zuge-
ordnet.
Wenn sich das Ersatzfahrzeug in derselben Fahrzeuggruppe befinde
wie das ausgeschiedene Fahrzeug oder einer niedrigeren Fahrzeug-
gruppe zugeordnet wird, ist eine Übertragung der Schadenfreiheit
möglich.
Die untere Fahrzeuggruppe umfasst z. B. Krafträder, Pkw und
Campingfahrzeuge. Lkw ab 1 Tonne Nutzlast dagegen zählen zur
höheren Fahrzeuggruppe.
Ihr bisheriges Fahrzeug war der "unteren" Fahrzeuggruppe zugeord-
net, während Ihr neues Fahrzeug zu einer "höheren" Fahrzeuggruppe
gehört. Leider ist es nicht möglich, den bereits erworbenen An-
spruch auf Schadenfreiheit zu berücksichtigen. Ihr Vertrag muss
deshalb in die Klasse < % Beitragssatz eingestuft
werden.
Eine günstigere Einstufung ist leider nicht möglich.
Allerdings geht die bereits erworbene Versicherungszeit nicht
verloren. Wenn Sie an Stelle Ihres jetzigen Fahrzeugs wieder ein
Fahrzeug der "unteren" Fahrzeuggruppe versichern, wird die ge-
samte Vorversicherungszeit berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG
Versicherungen - Bausparen
So,weiß jetzt nicht mehr so recht, was ich machen soll.
Werde wohl nicht umher kommen die 1000€ Steuern im Jahr zu blechen, die Karre als Womo umzumelden oder als LKW zu versichern, mit 100%.
Oder weiß von euch noch einer eine andere Möglichkeit?
Gruss
depotdog
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Möglichkeiten gibt es, aber dann muss Du dir einen 314 mit Benzinmotor kaufen, 2,3L, 143 PS, fährt super.
Meiner hat auch 9 Sitzplätze kostet an Steuern im Jahr 155,25€.
2250€, habe ich für eine Autogasanlage bezahlt mit einem Gastank, man kann auch zwei Tanks einbauen, kostet ca. 550€ mehr.
Der Verbrauch liegt bei 15L Gas, im Durchschnitt für 0,55€ pro Liter. Das Autogas kostet in D. zwischen 0,40€ und 0,65€.
Der 314 ist im Grundpreis 1200€ preiswerter als der 313.
Gastankstellen gibt es immer mehr in D. zurzeit sind es 900.
Einen Russpartikelfilter muss ich auch nicht nachrüsten der wird so um die 1500€ kosten damit muss Du auch noch rechnen für deinen LT.
Gruß
Peter
Meiner hat auch 9 Sitzplätze kostet an Steuern im Jahr 155,25€.
2250€, habe ich für eine Autogasanlage bezahlt mit einem Gastank, man kann auch zwei Tanks einbauen, kostet ca. 550€ mehr.
Der Verbrauch liegt bei 15L Gas, im Durchschnitt für 0,55€ pro Liter. Das Autogas kostet in D. zwischen 0,40€ und 0,65€.
Der 314 ist im Grundpreis 1200€ preiswerter als der 313.
Gastankstellen gibt es immer mehr in D. zurzeit sind es 900.
Einen Russpartikelfilter muss ich auch nicht nachrüsten der wird so um die 1500€ kosten damit muss Du auch noch rechnen für deinen LT.
Gruß
Peter
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Moin,
da sieht manmal wieder was es für Arschlöcher in der Versicherungsbranche gibt. M.E ist das was die HUK da geschrieben ja der totale Blödsinn, habe ich noch nie gehört und habe selber schon in beide Richtungen die Prozente bekommen. Frechheit!!
Aber bei meinem Vorschlag bleibt das Fahrzeug ja PKW!!! Klasse AF Kombinationskraftfahrzeug mit Besteuerung nach Gewicht!! wie der Musterbrief auch
Grüße Kai
da sieht manmal wieder was es für Arschlöcher in der Versicherungsbranche gibt. M.E ist das was die HUK da geschrieben ja der totale Blödsinn, habe ich noch nie gehört und habe selber schon in beide Richtungen die Prozente bekommen. Frechheit!!
Aber bei meinem Vorschlag bleibt das Fahrzeug ja PKW!!! Klasse AF Kombinationskraftfahrzeug mit Besteuerung nach Gewicht!! wie der Musterbrief auch
Grüße Kai
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hallo Kai2,
habe mir den Musterbrief noch einmal reingezogen.
Ich habe in meinem Brief eigenartigerweise nur 2 Sitze (incl.Fahrer) eingetragen, obwohl ich einen Fahrer und eine Doppelsitzbank im Fahrerhaus habe, also 3 Sitze incl. Fahrer. Habe eine Trennwand drin und hinten keine
Sitze.
Hierzu stellen sich folgende Fragen.
Kann die Trennwand drin bleiben oder ist es besser die Trennwand zu demontieren und eine zusätzliche Bank zu montieren (wäre mir sogar noch lieber)?
Ich kann an dem Brief gar nicht erkennen, wie mein LT momentan klassifiziert ist, da steht nur "PKW geschlossen"
Denke mal, dass ich, bevor ich zum Finanzamt renne erst einmal beim TÜV
vorbeifahren muss, um mir diesen "AF-Eintrag" zu holen, oder reicht es,
wenn ich einfach den Musterbrief ausfülle und zum Finanzamt sende?
Grüsse
depotdog
habe mir den Musterbrief noch einmal reingezogen.
Ich habe in meinem Brief eigenartigerweise nur 2 Sitze (incl.Fahrer) eingetragen, obwohl ich einen Fahrer und eine Doppelsitzbank im Fahrerhaus habe, also 3 Sitze incl. Fahrer. Habe eine Trennwand drin und hinten keine
Sitze.
Hierzu stellen sich folgende Fragen.
Kann die Trennwand drin bleiben oder ist es besser die Trennwand zu demontieren und eine zusätzliche Bank zu montieren (wäre mir sogar noch lieber)?
Ich kann an dem Brief gar nicht erkennen, wie mein LT momentan klassifiziert ist, da steht nur "PKW geschlossen"
Denke mal, dass ich, bevor ich zum Finanzamt renne erst einmal beim TÜV
vorbeifahren muss, um mir diesen "AF-Eintrag" zu holen, oder reicht es,
wenn ich einfach den Musterbrief ausfülle und zum Finanzamt sende?
Grüsse
depotdog
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hi depotdog,
also bei mir steht in der Spalte mit den Sitzplätzen auch ne 2 drin, aber unten bei den Bemerkungen steht dann Ziffer ?? 1-3 je nach Ausstattung. Die Eintragung als PKW bleibt erhalten. bei Trennwand mit nur einer Sitzreihe müsste das Finanzamt so oder so nach Gewicht besteuern. Meine Argumentation und die des Musterbriefes istja, selbst wenn eine 2. Sitzreihe und 6 Sitzplätze müsste eine Besteuerung nach Gewicht erfolgen. Das AF gibt es nicht offiziell für den deutschen Brief, Kann sein das das jetzt bei der Europäischen Harmonisierung der Fahrzeugpapiere geschieht. Momentan gibt es diese Definition nur in der Richtlinie. Auf die wird sich ja auch bezogen und du kannst mit dem Musterbrief eins zu eins Einspruch einlegen. Ich kann die Erfolgsaussichten nicht einschätzen. Wenn bei mir die Steuererhöhung ankommt werde ich es ohne Trennwand mit 2. Sitzreihe versuchen. Wenn du die 2. Reihe jetzt nicht zwingen brauchst würde ich es erst mal ohne probieren. Frage ist ja warum deiner überhaupt als PKW läuft, mit Trennwand ist das ja eher selten. Ich würde paralell auch noch mal mit anderen Versicheungen das Thema SF-Rabat bei Wechseln von PKW auf LKW angehen. Was die HUK da verzapft kann nicht sein!!!!!
Grüße Kai
also bei mir steht in der Spalte mit den Sitzplätzen auch ne 2 drin, aber unten bei den Bemerkungen steht dann Ziffer ?? 1-3 je nach Ausstattung. Die Eintragung als PKW bleibt erhalten. bei Trennwand mit nur einer Sitzreihe müsste das Finanzamt so oder so nach Gewicht besteuern. Meine Argumentation und die des Musterbriefes istja, selbst wenn eine 2. Sitzreihe und 6 Sitzplätze müsste eine Besteuerung nach Gewicht erfolgen. Das AF gibt es nicht offiziell für den deutschen Brief, Kann sein das das jetzt bei der Europäischen Harmonisierung der Fahrzeugpapiere geschieht. Momentan gibt es diese Definition nur in der Richtlinie. Auf die wird sich ja auch bezogen und du kannst mit dem Musterbrief eins zu eins Einspruch einlegen. Ich kann die Erfolgsaussichten nicht einschätzen. Wenn bei mir die Steuererhöhung ankommt werde ich es ohne Trennwand mit 2. Sitzreihe versuchen. Wenn du die 2. Reihe jetzt nicht zwingen brauchst würde ich es erst mal ohne probieren. Frage ist ja warum deiner überhaupt als PKW läuft, mit Trennwand ist das ja eher selten. Ich würde paralell auch noch mal mit anderen Versicheungen das Thema SF-Rabat bei Wechseln von PKW auf LKW angehen. Was die HUK da verzapft kann nicht sein!!!!!
Grüße Kai
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Gelöschter User
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
das habt ihr gut gemacht!!!!!:ploed:
lest mal hier was im Clou-Forum steht.
http://f27.parsimony.net/forum66681/messages/8024.htm
lest mal hier was im Clou-Forum steht.
http://f27.parsimony.net/forum66681/messages/8024.htm
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jens_voshage
- Wird so langsam nervig

- Beiträge: 571
- Registriert: 01 Nov 2002 00:00
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
jetzt greif hier im forum bitte nicht die LKW-fahrer an. die tun auch nur ihren job. hauptsache, sie fahren besser, als sie sich in internet-foren verhalten.
auf alle fälle sollten wir durch aussagen wie "ihr seid blöd" nicht eine schlechte stimmung zwischen sprinter/lt-fahrern auf der einen und den brummifahrern auf der anderen seite erzeugen.
jens
auf alle fälle sollten wir durch aussagen wie "ihr seid blöd" nicht eine schlechte stimmung zwischen sprinter/lt-fahrern auf der einen und den brummifahrern auf der anderen seite erzeugen.
jens
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Verstehe auch nicht ganz, was das soll. Nachdem ich mir den Link mal durchgelesen habe, immer noch nicht.
Nichts Konkretes dabei, dass WoMos und vor allem WoWas die LKW-Parkplätze zuparken ist nicht neu, und wer fährt hier einen "Clou"?
Und was soll das hier überhaupt? Hier sind nicht nur WoMo-, sondern auch LKW-Fahrer.
Nichts Konkretes dabei, dass WoMos und vor allem WoWas die LKW-Parkplätze zuparken ist nicht neu, und wer fährt hier einen "Clou"?
Und was soll das hier überhaupt? Hier sind nicht nur WoMo-, sondern auch LKW-Fahrer.
Der einzig wahre Speedy ;)
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
Hallo Max,Hallo Kai 2,
- wie hier bekannt,habe ich Widerspruch gegen die Steuererhöhung wegen meinen 216er Kombi 9 Sitzer eingelegt.
Zur Zeit läuft dieser noch.Ich habe meinen Widerspruch auf das KraftStG § 8 bezogen.Mal sehn was jetzt passiert.
Max
gibts zu dem Wiederspuch schon eine (hoffentlich für uns alle positive) Antwort?
Gruss
Ciao
Thomas/Tomcat aus München - NICHT der GAST!
Thomas/Tomcat aus München - NICHT der GAST!
Re: Es geht los! Proteste beim Caravan Salon ( Wohnmobilsteu
@ allMoin,
so jetzt setz ich noch einen drauf, habe eben ein wenig nach der EG Richtlinie gegoogelt und habe ein Musterbrief einer Rechtsanwaltskanzlei bezüglich genau meiner Argumentation gefunden: hier
http://www.amcdino.de/Technik/FinanzamtMuster.doc
Also freudiges Einspruch einlegen!
Grüße Kai
Passt natürlich leider nicht für die Womos und die Personentransportieren :Hae:
Hat damit schon jemand praktische Erfahrungen gemacht?
Wie war die Reaktion des Finanzamts?
Merci
Ciao
Thomas/Tomcat aus München - NICHT der GAST!
Thomas/Tomcat aus München - NICHT der GAST!









