Neuer NCV3 , Crafter / Erfahrungen !

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Rosi
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#811 

Beitrag von Rosi »

Ist es das ECO Tuning von skn :?:
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KTM
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#812 

Beitrag von KTM »

nein, bei Schmidt GbR in Sanitz bei Rostock. er ist spezialisiert auf sowas
318 CDI/Bj.2007-2010/Motorschaden; 316 CDI/Bj. 2010-2013/kein Motorschaden; ab 2013 316Bluemotion 4x4/bisher noch nicht viel Theater.
Natcomputer
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Re: Fahrtenbuch?

#813 

Beitrag von Natcomputer »

PJ1 hat geschrieben:Hallo!
Ich hatte gestern eine nette private Unterhaltung mit einem BAG-Beamten.
Er berichtete mir von 'Sprinterkontrollen' und - das auch 2,8 Tonner einen
Lenk- und Ruhezeitnachweis mitführen müssen.
Über 3,5 Tonne ist ja ein Elektronischer Fahrtenschreiber vorgeschrieben.
Ich bin auch Handwerker und habe für meinen 3,5to keinen
Fahrtenschreiber geordert.
Das mit dem 50 Kilometerradius ist auch neuerdings hinfällig!
http://www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt ... onnen.html

Gruß
Siggi
Mercedes-Benz Sprinter Kastenwagen 3,5t
Typ 319 CDI Automatik EUR VI (AdBlue)
Radstand: 3665mm, Achsübersetzung: i=3,692
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#814 

Beitrag von Bernte »

wo steht denn, daß die "Handwerkerregel" hinfällig ist ?
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#815 

Beitrag von Natcomputer »

http://www.zdh.de/wirtschaft-und-umwelt ... onnen.html
Im Gewichtsbereich über 2,8 bis 3,5 Tonnen sind folgende Fahrzeuge von Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten und Aufzeichnungspflichten ausgenommen.

Neu! Für die Ausnahmen besteht im Gegensatz zur alten Regelung seit Januar 2008 keine Begrenzung mehr auf einen Umkreis von 50 km um den Betriebsstandort!
Klassische "Handwerkerregelung"


Die Ausnahme ist erfüllt, wenn nur Materialien, Ausrüstungen und Maschinen transportiert werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt (z.B. Werkzeug, Bau­materialien, Werkstoffe).
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