Gebrauchten Sprinter versteuern u. versichern?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Scheune69
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Gebrauchten Sprinter versteuern u. versichern?

#1 

Beitrag von Scheune69 »

 Themenstarter

Noch ne Frage!

Kommt es zum Kauf des Sprinters, wie wird er normal zugelassen und versichert?

Wie ist es mit LKW Zulassung und Bedingung für eine LKW Zulassung bei ausschließlich privater Nutzung?

Steuerlich ist es natürlich wichtig, da der 2,2l CDI normal quasi unbezahlbar ist oder?

Danke für die Hilfe und Gruß!
SprinterSven1
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#2 

Beitrag von SprinterSven1 »

Wieso unbezahlbar? Ich zahle für einen 213CDI grob 400 EUR Steuer
Sprinter 213CDI, Personenverkehr -> verkauft mit ca. 455.000km
Sprinter 208d, Schulbus
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Schicki-Micki könnt ihr zu Hause machen

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Rennsprinter
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#3 

Beitrag von Rennsprinter »

SprinterSven1 hat geschrieben:Wieso unbezahlbar? Ich zahle für einen 213CDI grob 400 EUR Steuer
Zulassung als Pkw.
Bei Lkw Zulassung kostet das weit weniger - so um die 160€ :D
Ob du den Wagen rein Privat oder geschäftlich fährst, spielt es keine Rolle. Entscheidend ist der Eintrag in der Zulassung: Pkw, Lkw oder Wohnmobil !
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Scheune69
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#4 

Beitrag von Scheune69 »

 Themenstarter

Moin, alles klar!

Für die anschließende Versicherung spielt es keine Rolle, da sind dann lediglich das Fahrzeug und meine Person und die Region wichtig!

Gut dann werde ich nochmal Einsicht in die PAPIERE nehmen.

Danke und Gruß!
Gitano
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Sprinter Versicherung

#5 

Beitrag von Gitano »

Da wäre ich vorsichtig! Ich weiß zum Beispiel dass es bei der Huk schon einen enormen Unterschied macht ob Dein Sprinter LKW ist oder PKW.
Preisdifferenz um die 400,-Euro!
Also mein 216cdi kostet als PKW 450,-Euro Versicherung im Jahr und nochmal ca. 450,-Euro Steuern.

Als LKW wären nur 160Euro Steuern fällig aber eben 850,-Euro Versicherung!

Gruß Gitano
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#6 

Beitrag von Igl-Lt »

Hallo,

bei mir hat sich die gleiche Frage gestellt. Ich war beim TÜV und habe mich über die Einzelheiten informiert. Prinzipiell ist beides möglich. Bei der LKW-Zulassung muß der Laderaum größer sein als der Fahrgastraum. Gemessen wird von der Hecktür zu den Fußbedalen geteilt durch 2. Es muß ein Barriere installiert sein, damit kein Ladegut in die Pedale rutschen kann. Bei der Pkw-Zulassung ist es genau umgekehrt. Außerdem muß das Fahrgeräusch mit 75db eingetragen sein. Bei meinem LT35, Bj.2003 mit gelber Plakette ist unter dem Strich die LKW-Zulassung 48.-€ billiger.
mfg

Michael
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#7 

Beitrag von Scheune69 »

 Themenstarter

Oha, ich hab es ebend auch nochmal probiert und bei mir ist die Versicherung + Steuern als Lieferwagen erheblich teurer, ich schreib mal ca.450€ bei 100% Versicherungsbeitrag.
Da ich noch keinen Lieferwagen (LKW) auf mich laufen habe, muß ich halt 100% bezahlen.

Ich habe jetzt noch eine Mail an meinen Versicherer geschrieben und mal sehen wie die Antwort ist.

Danke nochmal für eure Info`s!

Achso, könnte ich den SF übertragen wäre es in der Summe in etwa gleich ob PKW oder LKW.
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Kühltaxi
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#8 

Beitrag von Kühltaxi »

Rennsprinter hat geschrieben:Ob du den Wagen rein Privat oder geschäftlich fährst, spielt es keine Rolle. Entscheidend ist der Eintrag in der Zulassung: Pkw, Lkw oder Wohnmobil !
Ist leider nicht ganz so, manche Finanzämter versteuern bei Leuten ohne Gewerbe einen Lkw als Pkw. Man kann zwar Einspruch dagegen einlegen, ob's was nützt weiß ich aber nicht.

Es gibt übrigens auch Versicherungen wo man den SF-Rabatt von Pkws auf Lkws übertragen kann.
Ich war dabei:

SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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#9 

Beitrag von Rennsprinter »

Kühltaxi hat geschrieben: manche Finanzämter versteuern bei Leuten ohne Gewerbe einen Lkw als Pkw. Man kann zwar Einspruch dagegen einlegen, ob's was nützt weiß ich aber nicht.
Das ist schlicht Quatsch!!! Wenn ein Lkw nicht als Lkw besteuert wird, dann hat das ganz andere Gründe, hat mit der Gewerbe nix zu tun !
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#10 

Beitrag von WilleWutz »

In der Regel ist es so:

Das Fahrzeug wird so zugelassen, wie es in den Papieren steht.

Sollte man es anders zulassen wollen, müßen die für die entsprechende Zulassungsart vorgesehenen Kriterien auch erfüllt sein.

PKW-Zulassung>>>günstigere Versicherung>>>höhere Steuer nach Schadstoffklasse>>>Rabattgruppen wie PKW

Wohnmobil-Zulassung>>>noch günstigere Versicherung>>>Steuer nach zul. Gesamtgewicht und Schadstoffklasse>>>weniger Rabattgruppen als PKW>>>Auflagen zB. Stehhöhe, Kochstelle, Spüle, Stauraum, Sitz-und Schlafgelegenheit.......

LKW-Zulassung>>>sehr viel teurere Versicherung>>>im Vergleich zu den Obigen sehr günstige Steuer nach zul. Gesamtgewicht>>>Rabattgruppen, glaube ich, noch weniger als oben>>>und, da hier schon mehrfach darüber diskutiert wurde, sage ich mal, zumindest Gebietsweise Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen mit Hänger, auch mit Wohnwagen, ausgenommen Hänger zu reinen Sportzwecken...>>>Sonst wüßte ich beim Betrieb mit LKW-Zulassung keine Einschränkungen.
Gruß

Peter

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#11 

Beitrag von Kühltaxi »

Rennsprinter hat geschrieben:
Kühltaxi hat geschrieben: manche Finanzämter versteuern bei Leuten ohne Gewerbe einen Lkw als Pkw. Man kann zwar Einspruch dagegen einlegen, ob's was nützt weiß ich aber nicht.
Das ist schlicht Quatsch!!! Wenn ein Lkw nicht als Lkw besteuert wird, dann hat das ganz andere Gründe, hat mit der Gewerbe nix zu tun !
Nix Quatsch, so sind deutsche Finanzämter! Hat ein Ex-Arbeitskollege selbst erlebt, ein- und derselbe Pickup, auf dem Papier Lkw, wurde bei Privatnutzung zuerst als Pkw und dann später bei gewerblicher Nutzung und nach Vorlage der Gewerbeanmeldung als Lkw besteuert.
Ich war dabei:

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#12 

Beitrag von Hans »

Inzwischen ist es gerade bei Pick-Ups, weil viel Schindluder getrieben wurde, so öfters üblich, dass ein solche Fahrzeuge, nachdem vom TÜV als LKW eingestuft, vom Sachbearbeiter des Finanzamtes vor Ort zitiert werden und erst nach dessen Prüfung schlußendlich auch steuerlich als LKW eingestuft wird ! :cry:
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#13 

Beitrag von Rennsprinter »

Pickups und schwere Geländewagen waren halt grenzwertig, da hatten die Finanzämter Spielraum, ob nach Gewicht oder nach Hubraum zu besteuern ! Wir reden hier aber über einen Sprinter, und wenn ich aus Jux und Dallerei als Privatman selbst einen Sprinter Pritschenwagen fahre, kann das Finanzamt mir das Auto nicht als Pkw besteuern, weil ich kein Gewerbe habe !
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#14 

Beitrag von Scheune69 »

 Themenstarter

Oh ja Rennsprinter, das sehe ich ebenso!

Sprinter mit nur zwei Sitzplätzen und abgetrenntem Laderaum ist eindeutig.
Meine Versicherung hat mir ein gewisses Entgegenkommen signalisiert, da muss ich nochmal nachfragen.

Aber es gibt sicherlich unterschiedliche Verfahrensweisen bei den Behörden
und Ämtern wo man oftmals schon ins Grübeln kommt.
Werden sehen.

Gruß!
Sebastian
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#15 

Beitrag von Sebastian »

So jetzt tue ich als Werkstattwagen-Fetischist auch noch mal meinen Senf dazu:
Aaalsooo.

Ich hatte ja einen Werkstattwagen der im Grunde ein "LKW" (Kastewagen) war, hinten aber im Laderaum statt einfach Platz für Paletten,
ne kleine Werkstatteinrichtung.

War günstig! Wieso?
Besteuerung nach Gewicht und bei der DEVK versichert. Dort bekam
ich für den Werkstattwagen den gleichen Tarif wie für Wohnmobil.
Also echt günstig!

PS: Es soll aber Finanzämter geben die beim Betrieb eines Werkstattwagens
ein Gewerbe angemeldet sehen wollen. Ist bei mir aber nicht passiert.
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