ungefragt spielt bei mir keiner was auf.
Das weiss mein

Und wegen dem Airbag braucht niemand an die OBD-Dose ........
Mach nur einen Termin für den Airbag, lass wechseln und dann fährst Du wieder.
"Mercedes-Benz muss dem klagenden Diesel-Besitzer nun unter Umständen Schadenersatz leisten. Der Käufer habe einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden sei, entschied der EuGH."Vagabundo hat geschrieben: ↑21 Mär 2023 12:54 Interessant ist die Einschätzung des Rechtsexperten Frank Bräutigam.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ve ... l-101.html
Naja, es könnte auch ein "psychischer Schaden" sein, weil er mit seinem Diesel die Umwelt nicht verbessert hat.....
Vielleicht denkst du nochmal für 5 Pfennig darüber nach?
Je nach Kaufdatum des Fahrzeugs ist Dein Anspruch vielleicht ohnehin bereits verjährt ...
Ich denke nicht, zumal ich die Forderung bereits vor ca. 1,5 Jahren außergerichtlich bei MB vorgetragen habe.
noch mal: wo ist hier für dich bis dato ein schaden entstanden?