Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

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Exilaltbier
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Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

#1 

Beitrag von Exilaltbier »

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CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT
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Vanagaudi
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Re: Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

Oldman schrieb im Ducato-Forum:
Dieser neue Sachverhalt wurde im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nr. 232 vom 25.11.2021 veröffentlicht.

Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO (“HU-Richtlinie“)

Im Bundesgetzblatt habe ich leider nichts gefunden.

Jetzt habe ich mal beim BMVI Bürgerinfo nachgefragt und folgende Antwort erhalten.
Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HURichtlinie“) wurde im Verkehrsblatt veröffentlicht (Verkehrsblatt 2021, Heft 24, Nr. 232).

Die im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlichten Vorschriften sind nur gegen Entgelt beim Verkehrsblatt-Verlag erhältlich.

Verkehrsblatt-Verlag
Schleefstraße 14
44149 Dortmund
Tel.: (0231) 12 80 47 oder (0180) 534 01 30
Fax: (0231) 12 80 09 oder (0180) 534 01 20
E-Mail: info@verkehrsblatt.de
Internet: www.verkehrsblatt.de (Online Bestellung möglich)

Das Verkehrsblatt ist ein Amtsblatt des BMDV und der Verkehrsblatt-Verlag ist hier daher amtlich tätig.
Eine Verpflichtung insbesondere zur unentgeltlichen Bereitstellung von Texten und Bilddateien in elektronischer Form besteht jedoch für das BMDV nicht. Der Verkehrsblatt-Verlag tritt, wie auch andere Verlage, privat als Anbieter auf, indem er an Interessenten gegen Entgelt die amtliche Veröffentlichung in verlagseigener Form verkauft.
Das Verkehrsblatt hat keinen "gesetzlichen" Charakter. Es ist lediglich ein Amtsblatt.
Die Verordnungen, die bindend sind, stehen im Bundesgesetzblatt und dort sind sie auch abrufbar oder einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Dies ist kein Bürgerservice :evil:
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Vanagaudi für den Beitrag:
Exilaltbier (09 Jan 2022 20:57)
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Vanagaudi
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Re: Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

#3 

Beitrag von Vanagaudi »

Hier ist noch die Beurteilung des Caravaning Industrie Verbands e.V., des Deutschen Verbands Flüssiggas e.V., sowie des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. bezüglich der vorübergehenden Aussetzung der Erforderlichkeit der Gasprüfung zur Hauptuntersuchung.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Vagabundo
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Re: Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

#4 

Beitrag von Vagabundo »

Geht es um die bereits bestehende bis 2023 gültige Verordnung oder ist sie nun gänzlich vom Tisch. Der TÜV Süd verlangt die Prüfung, die Dekra nicht. So meine Erfahrung vom November 2021.

Gruß Vagabundo
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Steffen G.
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Re: Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

#5 

Beitrag von Steffen G. »

Wenn ich das richtig verstanden habe ist lediglich entfernt worden, das bei einer fehlenden Gasprüfung die TÜV-Plakette nicht mehr erteilt wird.
Wenn die Gasanlage sichtbare Mängel aufweist, kann der TÜV immer noch verweigert werden.
Auch sollte man trotzdem noch eine Gasprüfung durchführen lassen. Einerseits ist man auf der sicheren Seite, anderseits hat man im Fall der Fälle vor Gericht ein belastbares Dokumnet.
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Re: Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

#6 

Beitrag von Vagabundo »

Steffen G. hat geschrieben: 10 Jan 2022 10:43 Wenn ich das richtig verstanden habe ist lediglich entfernt worden, das bei einer fehlenden Gasprüfung die TÜV-Plakette nicht mehr erteilt wird.
Wenn die Gasanlage sichtbare Mängel aufweist, kann der TÜV immer noch verweigert werden.
Auch sollte man trotzdem noch eine Gasprüfung durchführen lassen. Einerseits ist man auf der sicheren Seite, anderseits hat man im Fall der Fälle vor Gericht ein belastbares Dokumnet.
Okay, dann müßte ab sofort ja auch der TÜV Süd dies so durchführen, bin mal gespannt...

Welcher TÜV oder andere schaut sich die Gasanlage an ( sichtbare Mängel ) wenn er kein Geld dafür bekommt. Dekra im November... nicht einen Blick auf die Anlage! Klar bei einer Erstabnahme ist das was anderes.

Warum man mit einer Gasprüfung generell auf der sicheren Seite ist erschließt sich mir nicht so recht. 4 Wochen danach kann etwas sein und es rumst! Gut man kann dann sagen ich hatte ja prüfen lassen aber was hilft es wenn die Englein vielleicht dann Deine Nachbarn sind. Es ist mehr das typisch Deutsche Sicherheitsdenken das es aber "nirgendwo wirklich" gibt!

Gruß Vagabundo
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Re: Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

#7 

Beitrag von Vanagaudi »

Vagabundo hat geschrieben: 10 Jan 2022 19:22Warum man mit einer Gasprüfung generell auf der sicheren Seite ist erschließt sich mir nicht so recht.
Die Pflicht zur Prüfung der Camping-Gasanlage gibt es immer noch, aber eine fehlende Gasprüfung führt nicht mehr zu einer Verweigerung zur Erteilung der HU-Prüfplakette.

Wenn du eine Prüfung ordnungsgemäß hast ausführen lassen, hast du alles erdenkliche getan, um einen durch deine möglicherweise schadhafte Gasanlage verursachten Schaden zu verhindern. Damit kommt deine Versicherung vollumfänglich für den Schaden auf. Hast du keine Prüfung durchführen lassen, könnte sie ihre Schadensersatzleistung verweigern, und du als Betreiber musst selbst für den Schaden aufkommen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

#8 

Beitrag von Vagabundo »

Vanagaudi hat geschrieben: 10 Jan 2022 19:46
Vagabundo hat geschrieben: 10 Jan 2022 19:22Warum man mit einer Gasprüfung generell auf der sicheren Seite ist erschließt sich mir nicht so recht.
Die Pflicht zur Prüfung der Camping-Gasanlage gibt es immer noch, aber eine fehlende Gasprüfung führt nicht mehr zu einer Verweigerung zur Erteilung der HU-Prüfplakette.

Wenn du eine Prüfung ordnungsgemäß hast ausführen lassen, hast du alles erdenkliche getan, um einen durch deine möglicherweise schadhafte Gasanlage verursachten Schaden zu verhindern. Damit kommt deine Versicherung vollumfänglich für den Schaden auf. Hast du keine Prüfung durchführen lassen, könnte sie ihre Schadensersatzleistung verweigern, und du als Betreiber musst selbst für den Schaden aufkommen.
Wenn "keine" Prüfung erforderlich ist, warum soll das dann ordnungsgemäß sein. Ich kann heute die Gasanlage prüfen und morgen rumst es. Versicherungen sind keine Engel und Kostenübernahmen werden oft massiv verweigert. Insgesamt kann es spannend werden wenn die erste Rechtssprechungen vorliegen...

Gruß Vagabundo
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Re: Gasprüfung nun wohl ( vorerst): Geschichte

#9 

Beitrag von Vanagaudi »

Vagabundo hat geschrieben: 11 Jan 2022 10:23Wenn "keine" Prüfung erforderlich ist, warum soll das dann ordnungsgemäß sein.
Es ist nicht so, dass keine Prüfung erforderlich ist. Sondern, dass die Prüfung oftmals nicht mit der erforderlichen Kompetenz und notwendigen Prüfmitteln durchgeführt wird. So ist bei Stichproben aufgefallen, dass ein erheblicher Anteil der zugelassenen (!) Gasinstallationsprüfer nicht die erforderliche Kompetenzen besitzen, die zu einer Gasprüfung nötig wäre. Weiterhin sind die Messwerte der Messinstrumente, die zur Gasprüfung verwendet werden, nicht auf national genormte Messgrößen rückführbar, umgangssprachlich "Eichung" genannt. Insgesamt macht das diese Prüfung zu einer Farce, so die Argumentationskette. Daher kann man einem Gasanlagenbetreiber nicht auferlegen, dass eine fehlende Prüfung der Gasanlage zur Verweigerung der Prüfplakette des Fahrzeugs führt, in dem die Gasanlage eingebaut ist.

Du kannst sicher sein, im Hintergrund spielen wirtschaftliche Gründe im Prüfgeschäft eine wichtige Rolle. Die Gasanlagenbetreiber sind da nur der von allen Seiten getretene Spielball ohne Mitspracherecht.
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