Hallo Wolfgang,greyhound hat geschrieben: ↑03 Mär 2022 16:56 Hallo Jupp,
ich habe ebenfalls eine solche Umrüstung vor, sobald ich mein Fahrzeug wieder vor Ort habe. Da ich schon eine
Weile dieses Thema hier verfolge, habe ich den Eindruck, dass die Zulassung und die Bedingungen dafür von Bundes-
land zu Bundesland und von Prüfer zu Prüfer verschieden sind. Selbst in der gleichen Gemeinde bekommst Du von
DEKRA was anderes gesagt als vom TÜV, von einem TÜVler wieder was anders wie vom nächsten TÜVler. Vmtl. muss
man seine Wünsche VOR der Umrüstung dem Blaukittel vorstellen und vorab was vereinbaren. Wenn der zickt, muss
man halt zum nächsten Blaukittel. Zweite Möglichkeit (so werde ich es machen) eine renommierte Mercedes-Werk-
statt (NICHT die MB-Niederlassung, das sind "Beamte": Das haben wir noch nie so gemacht!), die solche Umrüstungen
schon gemacht haben, aufsuchen. Das kostet Geld, aber ist mir lieber als der Hinterhofschrauber oder die Allradgeier
mit Ihren Mondpreisen.
Eine Musterlösung, die für alle passt, erscheint mir eher unwahrscheinlich.
Gruß
den Eindruck mit den unterschiedlichen Zulassungsbedingungen habe ich auch bekommen, das heißt, man könnte sich die Reifengröße bei einem wohlgesonnen Blaukittel ( falls man Diesen findet), ohne eine Tachoanpassung eintragen lassen. Wo wäre dann der Unterschied, wenn man sich z.b. ein Wenning Modul zu Mehreren teilt, jeweils für die Eintragung nutzt, dann wieder herausnimmt? Das wäre wahrscheinlich nicht die eleganteste Lösung, aber das Resultat wäre dasselbe. Markus und Peter scheinen bisher ja auch noch keine Lösung gefunden zu haben.
Also deine Lösung würde ich durchaus bevorzugen,
du schreibst, du wirst es so machen , kann ich daraus schließen, dass du eine solche renomierte Mercedes Werkstatt, die solche Umrüstungen schon gemacht haben, kennst?
Gruß Jupp