Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Cane
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Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#1 

Beitrag von Cane »

 Themenstarter

Direkt nach dem Schreiben meiner ersten Hilfe-Frage fielen mir noch zwei Fragen ein.

1. Fahrtenschreiber:
In meinem Sprinter war der Fahrtenschreiber/Tachograph ausgebaut. Somit gehen ein paar Funktionen nicht mehr, ärgerlicherweise auch die Kilometeranzeige und der Verbrauch funktionieren nicht mehr. Über den Bordcomputer den Fahrtenschreiber ausschalten hat nicht geklappt. Jetzt überlege ich, einen gebrauchten Fahrtenschreiber einzubauen, damit ich wieder die Funktionen habe. Laut Mercedes und Güterverkehrsamt darf ich das, muss auch keine Karte einlegen, weil ich den Sprinter ausschließlich privat nutze. Hat jemand vielleicht noch eine andere Idee, wie ich die Funktionen wieder aktivieren kann, ohne einen Fahrtenschreiber einzubauen? Muss ich beim Einbau eines gebrauchten Fahrtenschreibers etwas beachten? Gibt es eine Empfehlung für einen Gebrauchtteile-Händler für Sprinter, dem man vertrauen kann und den ich mal kontaktieren könnte?

2. Rückfahrkamera
Gibt es eine Empfehlung für eine Rückfahrkamera? Hab bei Amazon ein paar zur Auswahl gefunden, weiß aber nicht, wie verlässlich die funktionieren.

Besten Dank für Tipps!
mimi56
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#2 

Beitrag von mimi56 »

Spar dir das Geld für ein gebrauchten Tachograph und lass den dafür einfach rauscodieren.
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Cane
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#3 

Beitrag von Cane »

 Themenstarter

Vielen Dank für den Tipp!

Das haben wir mit dem Diagnose-Gerät schon versucht. Der Fahrtenschreiber wurde zwar angezeigt, man konnte ihn jedoch nicht ausschalten. Kann aber vielleicht auch daran gelegen haben, dass die Werkstatt kein Vertragshändler ist, er "nur" ein Diagnose-Gerät für Mercedes hat und die Vertragshändler tiefer in den Bodrcomputer kommen.

Hab schon gelesen, dass die Umcodierung im Geldbeutel zu Tränen rühren kann. Ist ein gebrauchter Fahrtenschreiber für 100 Euro nicht die günstigere Variante?
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#4 

Beitrag von Lack_Rick »

Cane hat geschrieben: 06 Mär 2022 16:53 Vielen Dank für den Tipp!

Das haben wir mit dem Diagnose-Gerät schon versucht. Der Fahrtenschreiber wurde zwar angezeigt, man konnte ihn jedoch nicht ausschalten. Kann aber vielleicht auch daran gelegen haben, dass die Werkstatt kein Vertragshändler ist, er "nur" ein Diagnose-Gerät für Mercedes hat und die Vertragshändler tiefer in den Bodrcomputer kommen.

Hab schon gelesen, dass die Umcodierung im Geldbeutel zu Tränen rühren kann. Ist ein gebrauchter Fahrtenschreiber für 100 Euro nicht die günstigere Variante?
Moin,
ich würde den auch auscodieren lassen. Weil rein rechtlich müsste dieser Fahrtenschreiber auch alle X Jahre geprüft werden. Du kannst den natürlich einbauen und auf OUT stellen und anschließend hinter die Verkleidung werfen. Jedoch hast dann halt immer die sorge das er hätte geprüft werden müssen.


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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#5 

Beitrag von Fachmann »

1. Lies doch mal die Themen durch, wurde schon tausendfach erklärt. Zu Mercedes fahren, Code aus der Datenkarte löschen lassen, codieren und gut ist.

2. Wenn dein Radio 50 APS drin bleiben soll dann brauchst du sowieso Kamera mit extra Monitor. Kannst dann jede beliebige Kombination nehmen, je nach Geldbeutel.
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#6 

Beitrag von mimi56 »

Cane hat geschrieben: 06 Mär 2022 16:53 Das haben wir mit dem Diagnose-Gerät schon versucht. Der Fahrtenschreiber wurde zwar angezeigt, man konnte ihn jedoch nicht ausschalten. Kann aber vielleicht auch daran gelegen haben, dass die Werkstatt kein Vertragshändler ist, er "nur" ein Diagnose-Gerät für Mercedes hat und die Vertragshändler tiefer in den Bodrcomputer kommen.
Hat nix mit Vertragshändler zu tun, eher mit eurem Diagnose-Gerät.
Cane hat geschrieben: 06 Mär 2022 16:53 Hab schon gelesen, dass die Umcodierung im Geldbeutel zu Tränen rühren kann. Ist ein gebrauchter Fahrtenschreiber für 100 Euro nicht die günstigere Variante?
Die paar klicks können keine 100 Euro kosten. Wenn doch wird wieder viel Hokuspokus um nichts betrieben.
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#7 

Beitrag von Cane »

 Themenstarter

Danke für eure Antworten!

Da es zum Fahrtenschreiber sehr sehr unterschiedliche Auskünfte im Netz gibt, wollte ich es genau wissen und hab mal bei der Verkehrspolizei angerufen. Die Auskunft dort war: Der Verkehrspolizist, den ich am Telefon hatte, würde bei einem 3,5 Tonner nie eine Karte verlangen, solange das Fahrzeug privat genutzt wird. Aber mit 100%iger Sicherheit konnte er mir nicht sagen, ob ein anderer Polizist anders handeln würde und doch eine Karte eingeschoben werden muss, wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist. Er war sich aber ziemlich sicher, dass keine Karte im Fahrtenschreiber sein muss, wenn das Fahrzeug nur privat genutzt wird.

Dann habe ich bei Mercedes angerufen und gefragt, ob die Funktionen wieder gehen würden, wenn ich einen gebrauchten Tachograph einbaue. Die Antwort war: Ja, die Funktionen gehen wieder. Allerdings müsste ich den Fahrtenschreiber eichen und blombieren lassen, auch müsse ich alle zwei Jahre wieder zur Eichung kommen, sonst würde ich bei einer Kontrolle eine Strafe zahlen. Ich erzählte ihm von meinem Telefonat mit der Polizei. Die Auskunft konnte er nicht bestätigen, aber auch nicht mit Sicherheit widerlegen.

Also rief ich das Bundesamt für Güterverkehr an. Die sind aber nicht zuständig dafür, sondern das Gewerbeamt (oder so ähnlich). Dann also dort nachgefagt. Auskunft von dort: Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen müssen bei ausschließlicher privater Nutzung keinen Fahrtenschreiber nutzen. Wenn ich einen wegen den Funktionen einbauen würde, dann sei das meine Sache. Kontrolliert würde das aber nie. Wie geschrieben, aber nur bei ausschließlich privater Nutzung. Jetzt weiß ich nicht mehr, ob die Grenze 3,5 oder 7,5 Tonnen war, ab wann ein Fahrtenschreiber Pflicht ist. Ich meine aber ziemlich sicher bei 7,5 Tonnen. 7,5 Tonnen kommt auch hin, weil ich einen 7,5 Tonner für nen Umzug gefahren bin und keine Karte nutzen musste.

Sorry für die Ausführlichkeit. Wollte hier aber mal dazu alle Infos zusammentragen, weil es wie geschrieben sehr unterschiedliche Infos im Netz und in den verschiedenen Foren gibt.

Werde mal bei Mercedes nachfragen, was das Auscodieren kostet. Einen gebrauchten Tachograph gibt es für rund 100 Euro. Den darf ich ja nach Auskunft der Verkehrspolizei und Gewerbeamt einbauen, damit ich die Funktionen wieder habe, und muss ihn nicht nutzen, weil ich den Sprinter ausschließlich privat nutze.

Bei der Rückfahrkamera habe ich eine im Blick. Vielleicht hat jemand aber eine positive bzw. negative Empfehlung ;-)
Zuletzt geändert von Cane am 08 Mär 2022 08:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#8 

Beitrag von Cane »

 Themenstarter

mimi56, wir haben parallel geschrieben :-)

Die Werkstatt meines Vertrauens hätte mir das für Gotteslohn gemacht. Mit dem Diagnose-Gerät konnte er aber den Tachograph nicht ändern, also auch nicht ausschalten. Deshalb meine Idee, direkt bei Merceds nachzufragen. Und was ich beim Schnelldurchlauf durchs Netz gelesen habe, was teilweise Mercedes für die Umcodierung verlangt, das rührte mich zu Tränen. Das höchste war meiner Erinnerung nach 500 Euro... Also bei Mercedes!
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#9 

Beitrag von Darth Fader »

...ich kann diesen ganzen Aufriss nicht verstehen. Mit Telefoniererei und Co. bist du jetzt etliche Stunden deines Lebens los, nicht wirklich schlauer und hast KEINE Lösung des Problems!
Fahr zum Freundlichen (Mercedes), lass das Ding auscodieren!!!
Mich hat das incl. Spritkosten & ausbauen lassen vor ca. 5 Jahren so um die €100-150,- gekostet; dafür lag dann der alte Tachograph liebevoll auf dem Beifahrersitz und zwei Tage später für 50,- bei eBay.
Bei Dir ist er schon ausgebaut, dein Sprinter braucht nur noch angestöpselt zu werden und eine Handvoll VooDoo-Zauber erledigt werden (ein paar Mausklicks..). Mehr als nen Fuffi würde ich nicht dafür kalkulieren, aber lass es 80,- werden, das wäre dann immernoch billiger, als ein gebrauchter Fahrtenschreiber incl. Eincodierung... :roll:
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#10 

Beitrag von Cane »

 Themenstarter

Da ich Schnellredner und Schnellschreiber bin, hat es mich vielleicht eine gute halbe Stunde gekostet... :) Nichtsdestotrotz hast Du absolut recht, ich frage mal bei Mercedes nach, wie entlastet mein Geldbeutel fürs Auscodieren wird, und werde dann entscheiden. Codiert ist ja der ausgebaute Fahrtenschreiber noch. Es wäre hoffentlich nur nen gebrauchten reinschieben und geht
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#11 

Beitrag von Cane »

 Themenstarter

Info von der Mercedes-Werkstatt: Auskodieren kann nur eine Vertragswerkstatt, weil die Änderung auf dem zentralen Computer von Mercedes gespeichert wird, und kostet bei der, wo ich nachgefragt habe, 157 Euro + MwSt.

Danke für eure Hilfen
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#12 

Beitrag von Lack_Rick »

Zum Thema anrufen etc....
Lass es Dir mal schriftlich und rechtssicher von diesen Behörden geben. Viel Spaß :mrgreen:


Ich habe kürzlich bei der Zulassungsstelle, Polizei, BAG und bei der Dekra eine Identische frage gestellt, mit allen Daten die für die beantwortung notwenig sind, ob ich mit dem Sprinter einen bestimmten Bauwagen ziehen darf.

KEINE der genannten konnte mir eine RECHTSSICHERE Auskunft geben. Einige verwiesen auf andere etc.

Der Hit war die Polizei, diese wäre für das Kontrollieren der einhaltung zuständig und vergehen zu Ahnden, jedoch nicht für eine rechtssichere Aussage in schriftlicher Form.
Ehrlich, da bekomme ich ne Krawatte! Weil wenn ich mir die scheiß Mühe mache und nachfrage um KEINEN Fehler zu begehen und dann so eine Antwort bekomme, da wird mir dezent Aggresiv. :twisted:

Grüße
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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#13 

Beitrag von asap »

Lack_Rick hat geschrieben: 08 Mär 2022 12:16 ob ich mit dem Sprinter einen bestimmten Bauwagen ziehen darf.
Eine Behörde wird dir nie eine rechtssicher Auskunft geben, da musst du dann zu einem Anwalt. Aber auch hier werden dessen Fahler dir dann zu last gelegt, aber du kannst dann seiner Versicherung in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich üben die Sachbearbeiter in einer Behörde öffentliche Ämter aus, somit hat dieser eine Auskunftspflicht.

Eine solcher Anspruch ergibt sich aus § 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG gegenüber dem Staat, aber auch als Eigenhaftung des Sachbearbeiters nur aus § 839 Abs. 1 BGB .
Eine Haftung der Behörde dann auch durchzusetzen ist sehr schwer. Aber eine Behörde kann dir eine "Beurteilung" geben ...damit kannst du schon mal einen Verbotsirrtum vor Gericht gelten machen ...da du dich ja informiert hast.

Aber ein einem Bauwagen ist es einfach ..... mit der alten Klasse 3 die auf den neuen EU Führerschein umgeschlüsselt wurde kannst du einen Bauwagen ziehen .... es gilt das Gesamtgewicht von 12 to für das Gespann. Wenn der alte Klasse 3 nicht umgeschrieben wurde ...kannst du denn Bauwagen nicht ziehen ...da dieser zwei Achsen hat die einen Abstand von mehr als 1 m haben.

Bei dem neuen Führerschein brauchst du schon die Klasse CE ....
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wird in ein Womo für 2 Leute

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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#14 

Beitrag von Lack_Rick »

asap hat geschrieben: 08 Mär 2022 12:28
Aber eine Behörde kann dir eine "Beurteilung" geben ...damit kannst du schon mal einen Verbotsirrtum vor Gericht gelten machen ...da du dich ja informiert hast.

Aber ein einem Bauwagen ist es einfach ..... mit der alten Klasse 3 die auf den neuen EU Führerschein umgeschlüsselt wurde kannst du einen Bauwagen ziehen .... es gilt das Gesamtgewicht von 12 to für das Gespann. Wenn der alte Klasse 3 nicht umgeschrieben wurde ...kannst du denn Bauwagen nicht ziehen ...da dieser zwei Achsen hat die einen Abstand von mehr als 1 m haben.

Bei dem neuen Führerschein brauchst du schon die Klasse CE ....
Genau das ist der Punkt der mich so aufregt! Im Falle ich werde angehalten und Kontrolliert dann sagen se mir ganz genau und rechtsicher was ich falsch gemacht habe.
Das schlimme ist auch das ich erst angerufen wurde und dann erst nach mehrmaligen bitten eine schrifftliche Email mit der Sachlage erhalten habe, welche dann immer sehr Schwammig gehalten war. Nutzlos.

Eben ganz so einfach ist es eben nicht. Bis vor paar Jahren hätte ich diesen bis 20kmh ziehen dürfen. Jetzt NICHT mehr. Null! Weil der Anhänger die zulässige ungebremste Anhängelast von 750kg überschreitet.

Egal! Letzten Worte dazu, wenn man es falsch macht wirst belangt von jenen wo Dir vorher keine Auskunft erteilen wollen!

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Re: Noch zwei Fragen: Fahrtenschreiber und Rückfahrkamera

#15 

Beitrag von Cane »

 Themenstarter

Da gebe ich Dir recht. Das ist oft ärgerlich, dass einem die Auskünfte nicht rechtsverbindlich schriftlich gegeben werden. Bei mir konkret deckten sich die Aussagen der Polizei und des Gewerbeamtes, dazu kamen noch meine eigenen Erfahrungen. Mein Problem mit dem Fahrtenschreiber ist gelöst, habe ihn heute auscodieren lassen. Mit Märchensteuer knapp 190 Euro.
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