Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
creative_vagabondist
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Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#1 

Beitrag von creative_vagabondist »

 Themenstarter

Hallo zusammen!
Der TÜV möchte meinen( ansonsten im Picobello Zustand Sprinter W903 Rettungswagen Wohmobil) aufgrund festgestellter Roststellen an tragenden Teilen der Karosserie ( Längsträger nahe Hinterachse ) aus dem Verkehr ziehen.
Meine normale Werkstatt sagt, Schweissarbeiten an Tragenden Teilen/ der Karosserie sind verboten. Macht es Sinn, dann eine nach DIN Norm arbeitende Karosseriewerkstatt das mal ansehen und Schweissen zu lassen oder ist das generell ein Todesurteil für mein Fahrzeug und da darf grundsätzlich nicht mehr dran geschweisst werden? Es gibt soviele wiedersprüchliche aussagen zu dem Thema, vielleicht hat jemand erfahrungen damit? Freue mich über Infos,
Albert
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skipper01
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#2 

Beitrag von skipper01 »

Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche....
frei nach F.W. Bernstein
creative_vagabondist
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#3 

Beitrag von creative_vagabondist »

 Themenstarter

Danke skipper 01,
habe alles Beiträge dazu im Forum gelesen. Trotzdem verwirrend: Ist es nun KATEGORISCH verboten, an einem tragenden Teil wie dem Längsträger zu Schweissen/Reparieren, oder muss es nur von einem dafür Zertifizierten DIN-Norm Korrosseriebauer gemacht werden und dann kann man erneut zur TÜV Prüfung? Bin verunsichert, ob ich meinen Wagen nun abmelden muss oder eine Reparatur möglich ist an der Stelle.
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Käthe
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#4 

Beitrag von Käthe »

Hallo,

hast Du mal beim TÜV nachgefragt was die haben möchten?
Heike & Martin mit
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der.harleyman
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#5 

Beitrag von der.harleyman »

Ich war vor einigen Jahren mit Frauchens RAM1500 bei der DEKRA zur Durchsicht. Unter dem Auto hatte ich mit dem Prüfer ein interessantes Gespräch. Er war erstaunt, dass der Wagen auch ohne U-Schutz tip top aussschaute und berichtete von abenteuerlichen "Reparaturen" an den tragenden Teilen derartiger Fahrzeuge. Auf meinen Einwand, dass dies ja nicht grundsätzlich verboten sei, wenn es denn sachgerecht gemacht wurde, entgegenete er, dass Schweißarbeiten an Rahmen / tragenden Teilen nur von Schweißern mit Zertifikat durchgeführt werden dürften. Ich lasse es mal so im Raum stehen. Jedenfalls traue ich mir nach fast vierzig Jahren Berufserfahrung durchaus die eine oder andere Instandsetzung mit einem Schweißgerät zu. Angesichts derartiger Aussagen und dem bei mir nicht vorhandenen Schweißzertifikat werde ich es wohl künftig nicht riskieren am Rahmen herumzuschweißen und dies offen zu präsentieren. Wenn´s denn nach der Reparatur so sauber ausschaut, als wäre dort nie etwas geschehen, sieht es vielleicht entspannter beim Prüfer aus. Aber dafür ist es bei Dir ja wohl mittlerweile zu spät...
der harleyman
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Lars72
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#6 

Beitrag von Lars72 »

der.harleyman hat geschrieben: 05 Mai 2022 11:35 Aber dafür ist es bei Dir ja wohl mittlerweile zu spät...
Du kannst ja zu einem anderen Prüfer in einem anderen Landkreis gehen. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass ein Auto, das bei TÜV-1 keine Zukunftsperspektive mehr hatte, am selben Tag bei TÜV-2 mit geringen Mängeln (Heckscheibenwischer) durchgekommen ist.
Es könnte natürlich sein, dass die einzelnen TÜVs mittlerweile miteinander vernetzt sind, dass sie also sehen, wenn ich schon im Nachbarlandkreis durchgefallen bin. Obige Erfahrung ist über 25 Jahre alt.
creative_vagabondist
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#7 

Beitrag von creative_vagabondist »

 Themenstarter

Ganz herzlichen Dank für die Kommentare. Fahre gerade von Werkstatt zu Werkstatt. Tenor bei allen, an sowas will eigentlich keiner mehr gerne Rumschrauben, es ist einfach eine Undankbare und Unattraktive aufgabe.Da der Wagen sonst in einem guten zustand ist, wurde ich nicht gleich vom Hof geschickt. Mit dem Schweissen an Tragenden Teilen hat keiner was dagegen gesagt, solange es vernünftig gemacht ist.Eine Werkstatt würde es machen und sieht durchaus Chancen, es noch einmal durch den TÜV zu bekommen,
es ist alles nur eine Frage des Budgets. Ich bleibe weiter dran und sage nochmal Danke für die hilfreichen Kommentare.
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#8 

Beitrag von Surfsprinter »

Erkundige Dich doch mal nach einer neuen Basis. Der Koffer ist ja weiter verwendbar, und ggf lohnt sich ja der Umbau auf eine neue Basis.
In Aurich gibt es z. B. die Firma Hospimobil. Die bauen solch Koffer auf verschiedene Grundfahrzeuge. Wenn du eine gebrauchte 906er Pritsch bekommst, hast Du für viele Jahre Ruhe. Der Preisunterschied zur Reparatur wäre interessant.
Ggf kannst Du Kosten sparen, wenn Du die alte Basis in Teilen verkaufst, wenn die sonst wirklich noch so gut ist.
316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
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Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
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r.lochi
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#9 

Beitrag von r.lochi »

Hallo,

also grundsätzlich würde ich mir keine Gedanken machen, ob es erlaubt ist oder nicht - nur jemanden finden, der es ordentlich macht. Wenn man danach schön wieder mit Unterbodenschutz einmotzt und zu einer anderen Prüfstelle fährt, ist doch alles gut. ABER: das ist nur meine Meinung und soll kein Aufruf sein, verbotene Sachen zu machen :lol: :P
Jemanden zu finden wird denke ich auch nicht so schwer. Ich würde bei Ebay Kleinanzeigen mal ein Inserat reinschreiben oder bei den bekannten Sprinter Facebook Gruppen. Ggf. auch Offroad Freunde/Vereine aus der Nähe, die sind darin geübt Rahmen zu verändern. Aus welcher Region kommst Du denn?
Poste mal ein Bild vom Schaden :)

Grüße Richi
Sprinter 313CDI W903 4x4 Bj2002 L1H2
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pappa
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#10 

Beitrag von pappa »

Strenggenommen sind alle Schweißarbeiten ohne qualifizierten Nachweis nicht erlaubt. Egal ob am Fahrzeug, in der Industrie oder "nur" das Balkon- oder Treppengeländer.
Kleinere Firmen haben jemanden mit Schein (oder kennen jemanden der einen Schein hat), größere gönnen sich eine Schweißfachkraft die den "Kopf dafür hin hält".
Das Ganze ist aber nur interessant wenn jemand nach der Bescheinigung fragt.
Das kann beim Auto passieren, muss aber nicht. Es gibt Vorschriften nach denen Reparaturen an tragenden Fahrzeugteilen durchzuführen sind. Gegen eine fachgerechte Ausführung der Reparatur wird kein Prüfer etwas einzuwenden haben.
Ich würde mir einen Betrieb suchen der es kann. Das kann der Oldtimer-Restaurator sein oder auch eine kleine, markenunabhängige LKW-Bude.
Wenn die Reparatur ordentlich ausgeführt wurde halte ich ein Verstecken unter Unterbodenschutz für keine gute Idee.....
316er Fernweh-Einsatzfahrzeug (ex RTW-Koffer von WAS) mit Wandlerautomatik und 225-75-16 auf Felgen vom "G"

Biete:
Bremsklötze hinten von Bosch für die kleine Ate-Bremsanlage.
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#11 

Beitrag von Schnafdolin »

pappa hat geschrieben: 06 Mai 2022 09:59
Wenn die Reparatur ordentlich ausgeführt wurde halte ich ein Verstecken unter Unterbodenschutz für keine gute Idee.....

...abgesehen davon habe ich schon erlebt, dass der Prüfer die Begutachtung ablehnte, weil er (zu Recht) Pfusch unterm Ubo vermutete. Ein anderer zog einen alten, spitzen Schraubenzieher aus der Tasche und begann rücksichtslos, den Ubo an prädestinierten Stellen zu piesacken, bis er (vorhersehbar, weil drunter Pfusch...) durch das darunter befindlichen Pfefferkuchenblech gestochen hatte.
Am liebsten mögen es die Götter in Blau, wenn das Ergebnis der Reparatur klar vor ihnen liegt. Wenn sie das sehen können und sich darüber freuen, drücken sie an anderer, nicht ganz so relevanter Stelle auch mal ein Auge zu.

Gruß aus der Lausitz
Martin
Sprinter 313 CDi 4x4, 2003, 4x4 seit 1985

Bin ich ölich, bin ich fröhlich :D
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#12 

Beitrag von Gelöschter User »

Schnafdolin hat geschrieben: 06 Mai 2022 11:18 Am liebsten mögen es die Götter in Blau
Manche halten sich tatsächlich dafür; man sollte aber bedenken das der Prüfer auch für seine Begutachtung gerade stehen muss.

LG Martin
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#13 

Beitrag von oppa.st »

Moin , bei meinem 212d war ja der Rahmen gebrochen. Laut TÜV 1 Totalschaden. Dann eine Werkstatt gefunden,die nach Rücksprache mit "ihrem" Prüfer, den Rahmen und noch andere Dinge geschweißt haben. Scheint also zugehen. Jetzt hab ich erstmal 2 Jahre Ruhe :D
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#14 

Beitrag von mpetrus »

Schweißarbeiten an tragenden Teile sind möglich und zulässig.
Teilweise geben die Hersteller entsprechende Reparatur Anleitungen/Vorgaben aus.
Oder haben sogar Reparaturbleche im Verkauf.
Wichtig, die Schweißnähte/Punkte müssen für den Prüfer sichtbar sein. Die Rep.-Bleche dürfen keine Schweißnaht in Biegekanten und Radien haben. Es darf nur ein Korrosionsschutzlack kein Unterbodenschutz aufgetragen sein.


Was die Kosten anbelangt, muss man bei den aktuellen Stundensätze von 100-120€ rechen. Je nachdem wieviel Arbeit (Rostschäden und Zugänglichkeit) das macht, kann es schnell 1000€ und mehr kosten. Je älter das Fahrzeug ist, umso eher lehnt das evtl. eine Werkstatt ab. (Wenn es kein Oldtimer oder begehrtes Fahrzeug ist.)
Grüße Michael
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Re: Tragende Teile Schweissen erlaubt ?/ TÜV

#15 

Beitrag von r.lochi »

Schnafdolin hat geschrieben: 06 Mai 2022 11:18
pappa hat geschrieben: 06 Mai 2022 09:59 Wenn die Reparatur ordentlich ausgeführt wurde halte ich ein Verstecken unter Unterbodenschutz für keine gute Idee.....
...abgesehen davon habe ich schon erlebt, dass der Prüfer die Begutachtung ablehnte, weil er (zu Recht) Pfusch unterm Ubo vermutete. Ein anderer zog einen alten, spitzen Schraubenzieher aus der Tasche und begann rücksichtslos, den Ubo an prädestinierten Stellen zu piesacken, bis er (vorhersehbar, weil drunter Pfusch...) durch das darunter befindlichen Pfefferkuchenblech gestochen hatte.
Am liebsten mögen es die Götter in Blau, wenn das Ergebnis der Reparatur klar vor ihnen liegt. Wenn sie das sehen können und sich darüber freuen, drücken sie an anderer, nicht ganz so relevanter Stelle auch mal ein Auge zu.

Gruß aus der Lausitz
Martin
Es geht mir auch nicht darum Pfusch zu verstecken - gute Arbeit ist für mich Voraussetzung am Rahmen und danach eine ordentliche Lackierung und dann Ubo. Es geht nur darum, dass gar nicht erst ein Thema eröffnet werden muss, wo gar keins (mehr) ist. Er kann gern den Ubo abkratzen und stochern. Aber so geht man meistens dem Thema komplett aus dem Weg. Weil ich nicht davon ausgehe, dass mal ein Auge zugedrückt wird..
Wenn ich nur sehe, dass bei mir fast komplett 1cm Ubo und Dreck auf dem Rahmen ist und das niemanden interessiert hat und dass ich nach der Untersuchung Rost am Rahmen gefunden habe... dann mach ich es lieber ordentlich und "verstecke" es und komme in 20min durch die Untersuchung anstatt ggf. ewigen Fragestunden...
Aber das muss jeder selbst entscheiden :)
Sprinter 313CDI W903 4x4 Bj2002 L1H2
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