Info: Rückrufaktion Airbag 906

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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arvid
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#106 

Beitrag von arvid »

Der-Chris hat geschrieben: 13 Jun 2023 11:22
arvid hat geschrieben: 10 Jun 2023 10:45 Guten Morgen,

gestern auch das Schreiben von MB bekommen. Beide Airbags müssen getauscht werden.
Das Problem ist, wie einige von euch sicher auch, hab mein Lenkrad getauscht.
Mal sehen was die dazu sagen….

Grüße
Bist du da weiter gekommen? Ich habe den KBA Rückruf dadurch erledigt, dass ich den Airbag in meinem alten Lenkrad auf dem Schreibtisch des Werkstattmeisters gewechselt habe. Grund war, dass die Werkstatt keine Möglichkeit gesehen hat, den Aurbag in meinem MFL zu tauschen, da ja laut Daimler in meinem Fahrzeug kein MFL drin ist.
Allerdings würde ich gern den Airbag in meinem MFL tauschen und die Werkstatt ist da jetzt komplett überfordert.
Ja etwas. Hab mal meinen Bekannten bei MB gefragt. Er hat gesagt, er kann den einfach bestellen. Trotzdem soll ich erst nochmal ein Foto von dem Mopf Lenkrad machen, dass er gucken kann, ob das überhaupt betroffen ist.

Ich denke auch, dass es eigentlich egal sein sollte welchen sie da bestellen und abrechnen. Vielleicht müssen sie vorher einfach die Datenkarte ändern.

Da ich aber aktuell noch in der UK bin, wird sich die Realität erst in einigen Wochen herausstellen.

Grüße
Sprinter 906 319 Womo ehemaliger RTW
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ernstl
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#107 

Beitrag von ernstl »

@Der-Chris: In diesem Fall wird das der Hersteller aber etwas anders sehen.
Hier wurde nämlich vermutlich (mit sehr großer Wahrscheinlichkeit) gegen mehrere Gesetze verstoßen:
- Handel mit gebrauchten Airbags (z.B. aus Unfall-/Schlachtfahrzeugen)?
- Wer dagegen verstößt, hat vermutlich auch keinen Airbagschein?
- Vielleicht wurde das gebrauchte Lenkrad (incl. Airbag) dann noch mit der "Post" verschickt?
- Das alte Lenkrad wurde von jemandem ohne "Schein" ausgebaut und eventuell auch wieder verkauft + verschickt?
- Das "neue" gebrauchte Lenkrad wurde wieder eingebaut - höchstwahrscheinlich auch wieder ohne "Schein"?

Der Hersteller wird also die berechtigte Frage stellen, warum da ein anderes Lenkrad drin ist und nicht pauschal jedem, der ein "falsches" Lenkrad im Auto hat, den Airbag ersetzen. Ohne jemanden irgendwo im Rückruf-Ablauf zu kennen (Vitamin B), wird es auf dem offiziellen Weg wahrscheinlich schwierig werden. Die Fahrgestellnummer vom Fahrzeug aus dem das gebraucht gekaufte Lenkrad stammt, werden die meisten vermutlich auch nicht kennen.

(Der einzige Weg, hier "Ansprüche" geltend machen zu können, wäre vermutlich, wenn man vorher ein gebrauchtes Lenkrad besorgt + neuen Airbag bei MB gekauft (+Einbau) hätte. Das Problem an der Sache: ob die nach der Fahrgestellnummer einen "falschen" Airbag verkaufen? Freigaben für den Umbau wird es vermutlich auch nicht geben, oder? Demnach dürfte das ändern der Datenkarte schwierig werden.)
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#108 

Beitrag von Der-Chris »

Ohne jetzt zu tief auf deinen Beitrag eingehen zu wollen einige Punkte als Denkanstoß (ich beschäftige mich beruflich auch mit diesem Thema)

- der handel mit Bauteilen, welche pyrotechnische Module enthalten ist nicht verboten, darunter fällt zum Beispiel der verkauf eines Lenkrades mit montiertem Airbag oder ein sitz mit Airbags oder eben auch ein gebrauchtes Auto. Verboten ist der Handel mit einzelnen ausgebauten Airbag Modulen
- deine Vermutungen bzgl Einbau und versand sind vermutungen und damit nicht relevant
- keiner der von Dir genannten Punkte entbindet den inverkehrbringer von der Produkthaftung
- die Datenkarte von Daimler hat keine rechtliche relevanz, dient in diesem Fall nur dazu, dass der Hersteller kenntnis über die fahrzeuge mit fehlerhaften bauteilen bekommt.
- das Bauteil ist bekanntermaßen schadhaft und gefährlich (daher auch der KBA Rückruf)
- auch wenn ein Hersteller auf anderem Wege als mit hilfe der Datenkarte Kenntnis erlangt über die Verwendung des schadhaften Bauteils gilt seine Produkthaftung
Sprinter w906 Mopf 316cdi mit Wohnausbau, nachgerüstetem Schlechtwegefahrwerk und Sperre. Highline Kombi und MFL, Lenkradverstellung und einige PSM Funktionen nachträglich verbaut.

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ernstl
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#109 

Beitrag von ernstl »

Richtig, der Handel / Versand ist erstmal nicht pauschal verboten. Dies bezieht sich aber auf Neuteile (in entsprechenden / originalen Verpackungen und mit den richtigen Hinweisen / Versandservice) und eben auch nur unter Leuten, die damit umgehen dürfen (Schein)! Gebrauchtteile (Airbags) dürfen weder verkauft, noch "einfach so" verschickt werden. Dabei ist es auch egal, ob es um einen einzelnen Airbag oder um ein Lenkrad mit Airbag (um behaupten zu können: alles sauber...ist ja nicht einzeln, sondern eine "Baugruppe") handelt. Nur weil es täglich so gemacht wird, ist es halt leider nicht unbedingt gleich legal. In den meisten Fällen gibt es da auch keine Probleme, denn dem Airbag ist es egal, wo er im Fall der Fälle seinen Zündimpuls herbekommt. Nur was ist wenn dir z.B. vom "vertrauensvollen Kleinanzeigen Neuzugang mit naja-Bewertung und 100 Artikeln von x verschiedenen Autos" ein Airbaglenkrad verkauft wird, bei dem sich nur noch ein Widerstand im Gehäuse befindet? Oder andersrum: dein Fahrzeug ist vom Rückruf nicht betroffen, du hast vor Frust letztes Jahr in den Airbag gebissen und besorgtest dir deshalb einen gebrauchten im Internet - dieser wäre im Ursprungsfahrzeug vom Rückruf betroffen gewesen...der Hersteller weiß aber nicht, das er nun in deinem Fahrzeug verbaut ist - darf er ja auch gar nicht...siehe oben: gebraucht / Wechsel von einem zum anderen Fahrzeug. Ein gebrauchtes Fahrzeug mit Airbags darf natürlich verkauft werden, kein Problem - denn hier bleiben die Airbags ja im entsprechenden Fahrzeug.

Du kannst den Airbag von deinem Fahrzeug 100x (bzw. so oft du willst) aus- und wieder einbauen, wenn du einen entsprechenden Schein hast. In ein anderes Fahrzeug darfst du ihn aber nicht einbauen - egal ob es dir gehört oder nicht. Die Airbags haben Seriennummern, anhand denen der Fahrzeughersteller sie einem (ursprünglichen) Fahrzeug zuordnen kann. Das ist auch der Grund, warum ein Verwerter (oder wer auch immer) eigentlich keine gebrauchten Airbags veräußern darf. Das einzige was damit noch passieren darf, ist die fachgerechte Entsorgung / Zündung.

Ich gebe nur das wieder, was mir früher mehrfach von verschiedenen Leuten erzählt wurde und mir dann später bei entsprechenden Schulungen beigebracht wurde. Die Unterlagen lassen sich auch über die Suchmaschinen finden. Mir ging es auch nicht darum, hier jemandem sein umgerüstetes Lenkrad schlecht zu reden, sondern einfach nur darum, das seitens des Herstellers wenig Freude aufkommen wird, den Airbag zu tauschen, denn eigentlich hätte dieser schon lange aus dem Verkehr gezogen werden müssen (Schlachtfahrzeug / Unfall -> Sprengung), da er nunmal nicht von einem, in ein anderes Fahrzeug hätte getauscht werden dürfen. Was von mir eine Vermutung war, ist die Sache, das es von MB bestimmt auch keine Freigabe für die Umrüstung der Lenkräder geben wird, weshalb der Wechsel als solches schon nicht hätte erfolgen dürfen. Aus meiner Sicht dürfte es also schwer werden, ein entsprechendes Tauschgeschäft mit MB hinzubekommen - egal welche "Forderungen" oder "Argumente" man vorlegt. :(
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#110 

Beitrag von mpetrus »

Ich denke ihr dürft bei dem Sachverhalt nicht,
- Lagerung und Transport von Airbag (Sprengstoff)
- Montage eines Airbags
verwechseln, bzw. vermischen.

Für den Transport und Lagerung gilt das Sprengstoffgesetz.

Für den Einbau reicht eine entsprechende Unterweisung/Einweisung des Herstellers.
Ich glaube nicht das jeder Mitarbeiter am Montageband über ein Sprengstoffschein verfügt. Die Mitarbeiter bekommen eine Unterweisung und fertig.
Zumal zum Airbag nicht nur der "Sack" sondern auch die Steuergeräte und Verkabelung gehört. Für alle diese Dinge benötigt der Mitarbeiter eine entsprechende Unterweisung.
Hat denn jeder MA in den Werkstätten, wo aktuell die Airbags getauscht werden, ein Sprengstoffschein?
Auch die wurden wohl nur unterwiesen und montieren/handhaben die Airbags nach Werksangaben.

Natürlich gilt bei "gebrauchte" Airbags eine entsprechende Vorsicht und Sorgfaltspflicht was die weitere Verwendung anbelangt.
Die Hersteller setzen da auf Nummer sicher und schreiben einfach vor das nur "Neuteile" getauscht werden dürfen.
So soll, oder wird, das Haftungsrisiko minimiert.

Im Prinzip wird wie bei den E.-Fahrzeuge (Hochvolt), in den unterschiedlichen Stufen/Gefahren eingeteilt.
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#111 

Beitrag von v-dulli »

Diese Unterweisung nennt sich Sachkunde und die muss in der Tat vorhanden sein.
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#112 

Beitrag von Sprinter3134x4 »

Und die Sachkunde für den Airbag erwirbt man durch eine Schulung inkl. Test.
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#113 

Beitrag von mpetrus »

Sprinter3134x4 hat geschrieben: 15 Jun 2023 06:26 Und die Sachkunde für den Airbag erwirbt man durch eine Schulung inkl. Test.
v-dulli hat geschrieben: 14 Jun 2023 21:21 Diese Unterweisung nennt sich Sachkunde und die muss in der Tat vorhanden sein.
Also:
Jeder Betrieb benötigt eine Verantwortliche Person nach §19 des Sprengstoffgesetz.
Diese Person trägt die Verantwortung für die Lagerung/Transport, die Handhabung, die Entsorgung und Unterweisung der Mitarbeiter die mit den "Sprengstoff Systeme" umgehen.
Er haftet sowohl Straf- als auch Zivilrechtlich.
Die Unterweisung und deren Inhalte für die Mitarbeiter/Monteure/Lageristen legt die verantwortliche Person für seinen Betrieb selbst fest.
Natürlich reicht es nicht aus den Mitarbeitern irgend etwas zu erzählen, die Mitarbeiter müssen dies auch verstanden haben. (Wirksamkeitsprüfung)
Der Nachweis dazu ist ein Test der in schriftlicher Form erfolgt. Ob Multiple Choice Fragen oder offene Fragen, sowie den "Schwierigkeitsgrad" legt die verantwortliche Person selbst fest.
Dies dient zum einen als "Lebensversicherung" der verantwortlichen Person, als auch um die rechtliche Bestimmungen zu erfüllen.

Fakt ist aber, das die Unterweisung allein nicht ausreicht, die verantwortliche Person muss immer kontrollieren das die Mitarbeiter sich an die Betriebs Anweisungen, Gefährdungsbeurteilung und Richtlinien halten.
Ergo: Die verantwortliche Person wird im Falle des Falles immer von der Staatsanwaltschaft in die "Mangel" genommen. Der Mitarbeiter nur bei grober bzw. vorsätzliche Nachlässigkeit.

Das ganze ist wie bei allen Gesetzen gleich. Der "Arbeitgeber" (verantwortliche Person) muss für jede Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen. Dann muss jeder Mitarbeiter vor der Erstaufnahme der Tätigkeit bzw. jährlich über die Gefahren und Risiken unterwiesen werden.

Aber wir weichen komplett vom Ursprungsthema der Rückrufaktion zu den Airbags ab.
Zuletzt geändert von mpetrus am 15 Jun 2023 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße Michael
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#114 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

mpetrus hat geschrieben: 15 Jun 2023 10:37 Aber wir weichen komplett vom Ursprungsthema der Rückrufaktion zu den Airbags ab.
DANKE
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#115 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

Moin
Gestern war mein Termin. Ein Service vom Feinsten.
Es hat 30 min. gedauert, inkl. 2 gratis Kaffee.
Die neuen Airbag`s sehen gut aus. Unterscheiden sich jetzt aber von der Oberfläche her zur alten Oberfläche im Umfeld. Diese künstliche ... Leder...optik.
Und der Stern auf dem Fahrer Airbag glänz jetzt nicht mehr hochglanz Silber sondern eher Schwarz-Silber mäßig.
Rund um, alles Perfekt nach 13 Jahren ... :mrgreen:
Gruß Holger
Bj. Juli / 2010, 201.000 km

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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#116 

Beitrag von Radler »

Hallo mein Termin war Dienstag, Airbags wurden getauscht und sogar die Lenkrad tasten, die waren schon ziemlich gammel ich jetzt wie neu.

Gruß aus Hanau,

Peter
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#117 

Beitrag von BernAlive »

OM18 hat geschrieben: 09 Mai 2023 19:43
v-dulli hat geschrieben: 09 Mai 2023 17:06 Das ist so nicht richtig!
Bis zur Modellpflege lassen sich die Tasten unabhängig vom Airbag erneuern und somit könnte man auch den Airbag allein tauschen.
Ich vermute eher das MB die komplette Einheit geliefert bekommt und verbauen lässt.

Die Verkleidung des Airbags ist unter seitlichen Verkleidungen verschraubt und für den Ausbau der rechten Luftdüse und seitliche Verkleidung, muss die A-Säulenverkleidung ab.
Ja, da hast du recht, bist ja auch immerhin vom Fach. Das Ersatzteil kommt komplett mit der Blende.
Aber so wie ich mir das angesehen habe und so wie der Mechaniker meinte, wäre es um einiges aufwändiger nur den Airbag ohne die Blende zu montieren und ausserdem sei die Blende ein Sicherheitsteil, darum der Komplettaustausch.

Wegen der Demontage der A-Säulenverkleidung: Mist, dann bin ich ja gespannt, wie der Mechaniker sich müht zuerst mal die Hymerblende abzumontieren....oder ich mache es ihm einfach und bau sie vorab schon mal runter, dann weiss ich zumindest dass alles ok ist.
Schau hier da gibt es einen Link zum Lernen:
viewtopic.php?t=27705&start=90#p304102
Sprinter 316 CDi, 01/2013, WOMO-Ausbau, 2 drehbare Sitzplätze, 200 Ah AGM-Batt., 150 W Solar, LPG-Tankflasche für Wasser, Küche und Heizung
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#118 

Beitrag von OM18 »

BernAlive hat geschrieben: 16 Jun 2023 20:53 Schau hier da gibt es einen Link zum Lernen:
viewtopic.php?t=27705&start=90#p304102
Dankeschön, schau ich mir mal an, vielleicht machst du es anders als ich,
denn ich habe die Hymerverkleidung schon mal abgebaut um den Himmel der Fahrerkabine zu isolieren.

ciao
Luc
Lucs Hymer GCS 4x4 316 von 2017...und das übliche Gedöns: BFG, Lokaris, LiFePo, von vorne bis hinten einiges an Armaflex verklebt, 130WP Solar und dies und das gebastelt, verbessert und behoben und niemals fertig
f54
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#119 

Beitrag von f54 »

Sprinter_213_CDI hat geschrieben: 16 Jun 2023 05:50 Moin
Gestern war mein Termin. Ein Service vom Feinsten.
Es hat 30 min. gedauert, inkl. 2 gratis Kaffee.
Die neuen Airbag`s sehen gut aus. Unterscheiden sich jetzt aber von der Oberfläche her zur alten Oberfläche im Umfeld. Diese künstliche ... Leder...optik.
Und der Stern auf dem Fahrer Airbag glänz jetzt nicht mehr hochglanz Silber sondern eher Schwarz-Silber mäßig.
Rund um, alles Perfekt nach 13 Jahren ... :mrgreen:
Gruß Holger
hast du ein bild? muss da auch noch hin. :S
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Biete: -
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Re: Info: Rückrufaktion Airbag 906

#120 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

f54 hat geschrieben: 19 Jun 2023 18:59 hast du ein bild? muss da auch noch hin.

Moin
Klar doch ... :D
Ich hoffe man kann es erkennen.
Gruß Holger
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