Sprinter3134x4 hat geschrieben: ↑15 Jun 2023 06:26
Und die Sachkunde für den Airbag erwirbt man durch eine Schulung inkl. Test.
v-dulli hat geschrieben: ↑14 Jun 2023 21:21
Diese Unterweisung nennt sich Sachkunde und die muss in der Tat vorhanden sein.
Also:
Jeder Betrieb benötigt eine Verantwortliche Person nach §19 des Sprengstoffgesetz.
Diese Person trägt die Verantwortung für die Lagerung/Transport, die Handhabung, die Entsorgung und Unterweisung der Mitarbeiter die mit den "Sprengstoff Systeme" umgehen.
Er haftet sowohl Straf- als auch Zivilrechtlich.
Die Unterweisung und deren Inhalte für die Mitarbeiter/Monteure/Lageristen legt die verantwortliche Person für seinen Betrieb selbst fest.
Natürlich reicht es nicht aus den Mitarbeitern irgend etwas zu erzählen, die Mitarbeiter müssen dies auch verstanden haben. (Wirksamkeitsprüfung)
Der Nachweis dazu ist ein Test der in schriftlicher Form erfolgt. Ob Multiple Choice Fragen oder offene Fragen, sowie den "Schwierigkeitsgrad" legt die verantwortliche Person selbst fest.
Dies dient zum einen als "Lebensversicherung" der verantwortlichen Person, als auch um die rechtliche Bestimmungen zu erfüllen.
Fakt ist aber, das die Unterweisung allein nicht ausreicht, die verantwortliche Person muss immer kontrollieren das die Mitarbeiter sich an die Betriebs Anweisungen, Gefährdungsbeurteilung und Richtlinien halten.
Ergo: Die verantwortliche Person wird im Falle des Falles immer von der Staatsanwaltschaft in die "Mangel" genommen. Der Mitarbeiter nur bei grober bzw. vorsätzliche Nachlässigkeit.
Das ganze ist wie bei allen Gesetzen gleich. Der "Arbeitgeber" (verantwortliche Person) muss für jede Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen. Dann muss jeder Mitarbeiter vor der Erstaufnahme der Tätigkeit bzw. jährlich über die Gefahren und Risiken unterwiesen werden.
Aber wir weichen komplett vom Ursprungsthema der Rückrufaktion zu den Airbags ab.