HUK Telematik

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rams
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HUK Telematik

#1 

Beitrag von rams »

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Ich habe mittlerweile bei allen meinen Fahrzeugen den Sensor montiert und freue mich über die maximal herausgefahrenen 30 Prozent Rabatt auf die Prämie.
Ja klar nachteil ist, man ist Gläsern.
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Re: HUK Telematik

#2 

Beitrag von MobilLoewe »

Big Brother is watching you!

Ich habe mal geschaut, um die Bedingungen einzuhalten muss man einiges beachten.

Gruß Bernd
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v-dulli
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Re: HUK Telematik

#3 

Beitrag von v-dulli »

Für eine solche Überwachung würde ich mich nie verkaufen!
Die Freiheit scheint aber nicht mehr viel Wert zu sein.
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Re: HUK Telematik

#4 

Beitrag von Sprinter3134x4 »

v-dulli hat geschrieben: 19 Nov 2022 23:46 Die Freiheit scheint aber nicht mehr viel Wert zu sein.
Doch ... 30% ....
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Re: HUK Telematik

#5 

Beitrag von Exilaltbier »

....wäre noch die Überlegung, ob die HUK mit ihren Mitteln überhaupt in der Lage ist, das Fahrverhalten ihrer kompletten Kundschaft zu überwachen. Oder es nur ein Marketingtrick ( wohl durchaus mit Erziehungseffekt) ist, um geringere Preise anzubieten ohne sich das hohe Preisgefüge zu versauen....

..m.E. genau wie die prozentualen Abschläge auf geeinge Jahresfahrleistungen von 8 oder 10tsd km, wo man entweder selber den Km-Stand übermitteln muss oder gar nicht nachgefragt wird ....besonders in Coronazeiten und bei hohen Energiepreisen...
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Re: HUK Telematik

#6 

Beitrag von v-dulli »

Sprinter3134x4 hat geschrieben: 20 Nov 2022 06:26
v-dulli hat geschrieben: 19 Nov 2022 23:46 Die Freiheit scheint aber nicht mehr viel Wert zu sein.
Doch ... 30% ....
Die könnten mir 100% geben und ich würde mich nicht verkaufen.
Die ersten 20 Jahre meines Lebens wurde ich durch Kommunisten überwacht ohne mich dagegen wehren zu können :oops:
In der heutigen Zeit hat das aber keine Bedeutung mehr, für ein bisschen Geld verkauft man alles.
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Re: HUK Telematik

#7 

Beitrag von Exilaltbier »

Bei 30% Ersparnis kann man doch ein paar € für Alufolie ausgeben😎👍
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pappa
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Re: HUK Telematik

#8 

Beitrag von pappa »

Ich hatte gerade einen Parkrempler durch einen Arbeitskollegen. Um eine faire Schadensfeststellung zu bekommen bin ich zum unabhängigen Gutachter gefahren. Als dieser mitbekommen hat dass mein Kollege bei der HUK versichert ist war seine Aussage: "Am besten übergibst du die Geschichte gleich deinem Anwalt. Mit der HUK gibt es unserer Erfahrung nach nur Probleme bei der Schadensregulierung."
Wir haben die Angelegenheit dann, wie es sich unter Kollegen gehört, unter uns geregelt.
316er Fernweh-Einsatzfahrzeug (ex RTW-Koffer von WAS) mit Wandlerautomatik und 225-75-16 auf Felgen vom "G"

Biete:
Bremsklötze hinten von Bosch für die kleine Ate-Bremsanlage.
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Re: HUK Telematik

#9 

Beitrag von MobilLoewe »

pappa hat geschrieben: 21 Nov 2022 10:37 "Am besten übergibst du die Geschichte gleich deinem Anwalt. Mit der HUK gibt es unserer Erfahrung nach nur Probleme bei der Schadensregulierung."
Meine Tochter, HUK versichert, hatte an ihrem Wohnmobil einen heftigen Hagelschaden. Schadensregulierung über 8.000 Euro tip top!

Nachtrag: Ich habe mal rescheriert, in der Tat findet man im Netz etliche negative Berichte über Schadensregulierungen der HUK. Das Verhältnis zu den gesamten Schadensregulierungen der HUK ist allerdings nicht nachvollziehbar.

Gruß Bernd
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Re: HUK Telematik

#10 

Beitrag von asap »

Ich bin auch bei der HUK (HUK24) und sehr zufrieden, zudem wäre es mir egal wenn ein Unfallgegner sich dann bei meiner Versicherung anstrengen muss.
Ich hatte mal einen Marderschaden von 2000 €, jedoch hat der Versicherungsvermittler vergessen entgegen meines Wunsches den Marderschaden abzudecken. Die HUK hat sich mit dem Vermittler geeignet und den Schaden an meinem Fahrzeug bezahlt.

Vor zwei Jahren ist mir einer beim Überholen in die Seit gefahren, hat dann aber behauptet ich wäre auf seine Spur gezogen, ich war aber besonnen genug viele Fotos von den Schäden an beiden Fahrzeugen zu machen. Es war noch ein Streifschaden an der Kunststoffplanken, daher habe ich keine Ansprüche gestellt. Der Unfallverursacher musste dann ein Bußgeld von 36 € zahlen.
Des zu trotz hat der Unfallverursacher 6 Monate danach noch versucht bei meiner Versicherung den angeblichen Schaden zu regulieren.
Die HUK hat jedoch für mich die Regulierung verweigert und den Unfallverursacher wegen Versicherungsbetrug angezeigt, die Verhandlung vor Gericht war dann im Mai und das Urteil lautete 40 Tagessätzen zu 90 €.
Daher bin ich sehr zufrieden mit der HUK.
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Re: HUK Telematik

#11 

Beitrag von f54 »

Ohne die HUK wären die Zivilabteilungen des Amtsgerichts Coburg sowie des Landgerichts Coburg nur halb so groß. :oops:
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asap
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Re: HUK Telematik

#12 

Beitrag von asap »

f54 hat geschrieben: 22 Nov 2022 12:46 Ohne die HUK wären die Zivilabteilungen des Amtsgerichts Coburg sowie des Landgerichts Coburg nur halb so groß. :oops:
Ich kenne keine Versicherung die freiwillig zahlt .... sogar die Allianz bekommt langsam einen schlechten Ruf ....

https://www.rbb-online.de/supermarkt/se ... ungen.html
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Re: HUK Telematik

#13 

Beitrag von Tüdelbüdel »

f54 hat geschrieben: 22 Nov 2022 12:46 Ohne die HUK wären die Zivilabteilungen des Amtsgerichts Coburg sowie des Landgerichts Coburg nur halb so groß. :oops:
Dann haben die Versicherten entweder einen dummen Anwalt oder sind bei der HUK Rechtsschutzversichert und haben sich dort einen empfehlen lassen?

Alle anderen klagen bequem am eigenen Wohnsitz, da sind die Gerichte auch örtlich zuständig, 215 ABS. 1 VVG.
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Re: HUK Telematik

#14 

Beitrag von f54 »

das passt schon. die huk sitzt ja in coburg. bei klagen gegen die nichtübernahme von schäden durch die eigene versicherung ist an dem gericht zu klagen in dessen bezirk der anspruchsgegner (huk) seinen sitz hat, 12, 17 zpo. klassiker sind nur teilweise übernommene mietwagenkosten. alles massenverfahren.
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Tüdelbüdel
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Re: HUK Telematik

#15 

Beitrag von Tüdelbüdel »

f54 hat geschrieben: 23 Nov 2022 17:17 das passt schon. die huk sitzt ja in coburg. bei klagen gegen die nichtübernahme von schäden durch die eigene versicherung ist an dem gericht zu klagen in dessen bezirk der anspruchsgegner (huk) seinen sitz hat, 12, 17 zpo. klassiker sind nur teilweise übernommene mietwagenkosten. alles massenverfahren.
Das ist seit drölfzig Jahren nicht mehr so. Genaugenommen seit 2008. Da kann man klagen, muss es aber eben nicht. Wie gesagt:

§ 215 VVG
Gerichtsstand

(1) 1Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
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