Scheinwerferbügel Superhochdach??

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
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Rumtreiber
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Scheinwerferbügel Superhochdach??

#1 

Beitrag von Rumtreiber »

 Themenstarter

Hallo ihr alle,
ich möchte gern an meinem neuen Sprinter ein Scheinwerferbügel für*s Dach montieren. Es gibt ja einige im Netz, ABER ich habe ein Superhochdach und DAFÜR hab ich noch nichts gesehen.
Weiß jemand ob es für die extra hohen Dächer kein Lampenträger gibt?? Oder kann man die normalen trotzdem nehmen und man muss nur die Lampenhalterungen ( an den Lampen selbst) dementsprechend anders einstellen??
Ich hatte ja immer die Kuhfänger an der Stoßstange montiert mit den extra Fernis,aber die Streuscheiben sehen nach 1-2 Jahren immer voll gesandstrahlt aus das ich jetzt mal die oberhalb montieren möchte.
Gruß
... rechts is das Gas
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hljube
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Re: Scheinwerferbügel Superhochdach??

#2 

Beitrag von hljube »

Ich glaube du kannst den für H2 nehmen und musst evtl. die Anschläge fürs Dach umschweißen.
Die nach hinten gehenden Rohre sind dann halt unter Umständen nicht waagerecht.
Was ich aber nicht genau weiß, ob das zulässig ist, da der H3 doch ein GFK Dach hat soweit ich das weiß.
Was ist sonst mit ner halben Bosch Schiene über die Breite zu verkleben und von innen mit Schrauben und Metallplatten zu sichern.
Nur als Beispiel: https://www.alu-profil-technik.de/Profi ... rofil.html
Ansonsten die Hauben Halter von Oryx?
https://www.oryxsolutions.de/fahrzeugte ... -906?c=344
Oder Pro Scheinwerfer so einer:
https://www.oryxsolutions.de/fahrzeugte ... ystem-rund

Alles nur Input, vielleicht meldet sich noch einer der es auf H3 hat.
MFG
Julian

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Rumtreiber
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Re: Scheinwerferbügel Superhochdach??

#3 

Beitrag von Rumtreiber »

 Themenstarter

ich habe diesen z.B. gefunden.
https://www.hs-schoch.de/produkt/schein ... r-hochdach
oder diesen hier...https://shop.desert-service.com/Scheinw ... ch/SWB-907
Ja das Hochdach ist aus GFK. Aber man muss ja eh von innen große Uscheiben oder ähnliches dagegen setzen.
Passend zum dem Thema gehts auch darum WIEVIELE Scheinwerfer montiert werden dürfen??? Ich dachte immer die 2 orginalen +2 Zusatzscheinwerfer. Hab aber von einem Freund gehört das es auch was mit der MontageHÖHE zutun hat. Also ich glaube er sagte: Über 2 Meter vom Boden dürfen auch 4x montiert werden und darüber noch mehr!? Sehen tut man ja so einiges aber ob das dann auch alles so TÜV gerecht ist???
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sprinter-22
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Re: Scheinwerferbügel Superhochdach??

#4 

Beitrag von sprinter-22 »

Die Anzahl der Scheinwerfer ist durch das Fzg.-Gewicht und Zulassungsart begrenzt. Daraus auch resultierend die Referenzzahl der Scheinwerfer und Lichtstärke Candela.
Hinzu gibt es dann Vorschriften wie sie geschaltet sein müssen , bzw welche Kontrolllampen benötigt werden.
Ebenso welche Kennzeichnung je nach Verwendungszweck die Scheinwerfer haben. Das bestimmt dann die max. Anbauhöhe, spez. für Nebelscheinwerfer.

KFZ zwischen 3,5 und 12 t zul.GG, dürfen maximal vier Zusatzscheinwerfer anbringen.
KFZ über 12 t zul.GG, dürfen maximal sechs Zusatzscheinwerfer anbringen.
Die gesamte Beleuchtungsstärke des Fernlichtes darf die Referenzzahl 100 nicht überschreiten.
Die Referenzzahl ist auf den Streuscheiben (meist in der Nähe des Zulassungszeichens) der Scheinwerfer eingetragen.
Es dürfen nicht mehr als vier Fernscheinwerfer gleichzeitig betrieben werden.
Der Anbau darf nur paarweise erfolgen.

M1 KFZ bis 3,5 t und bis zu 9 Personen
M2 KFZ bis 5 t und über 9 Personen
M3 KFZ über 5 t und über 9 Personen
N1 KFZ zur Güterbeförderung bis 3,5 t
N2 KFZ zur Güterbeförderung über 3,5 t bis 12 t
N3 KFZ zur Güterbeförderung über 12 t
N3G Gelände-KFZ


Scheinwerfer für Abblendlicht
Vorschrift für alle Kfz.-Klassen.

Menge: 2 Stück
Anbauhöhe: Min. 500 mm, max. 1.200 mm.
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Min. 600 mm zwischen beiden Abblendscheinwerfern.
Nicht für M1 - Fz. und N1 - Fz.
Bei allen anderen KFZ-Klassen min. 400 mm Abstand,
wenn die Fz.-Gesamtbreite 1.300 mm nicht übersteigt.

Elektrische Schaltung:
Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Scheinwerfern zum Abblend- und / oder Fernlicht ist erlaubt.
Beim Übergang zum Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer erst mal gleichzeitig abschalten.

Kontrollleuchte:Erlaubt

Sonstige Vorschriften:
Im Betrieb dürfen Keine Abdeckungen oder Gitter vor die Scheinwerfer montiert werden. Außer wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt.
Sind die Scheinwerfer mit Lichtquellen größer 2.000 Lummen (in der Regel Xenon) ausgestattet (Fern- und Abblendlicht), müssen eine automatische Leuchtweiteregelung und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage einbaut sein.
Gilt auch bei nachträglich Umgerüsteten von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, die nach dem 01.04.2000 umgerüstet wurden.
Nur die Scheinwerfer für Abblendlicht nach der ECE R 98 oder 112 dürfen Kurvenfahrlicht ausstrahlen.

Scheinwerfer für Fernlicht
Vorschriften für alle Kfz.-Klassen

Anzahl: 2 oder 4 Stück, bei N3 - Fz. 6 Stück
Anbauhöhe: Keine besonderen Vorschriften
Anbaubreite: Keine besonderen Vorschriften, müssen aber so montiert sein, dass der Fahrer auf keinen Fall geblendet wird.

Elektrische Schaltung:
Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise schaltbar sein.
Sind zwei zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig leuchten.
Beim Übergang vom Abblendlicht zum Fernlicht muss mindestens 1 Paar für Fernlicht eingeschaltet werden.
Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erst mal erlöschen.

Kontrollleuchte:Vorgeschrieben

Sonstige Vorschriften: Die Lichtstärke aller ein schaltbarer Fernscheinwerfer darf 300.000 Candela nicht überschreiten.
Die Summe der Referenzzahlen darf nicht größer als 100 sein.

Nebelscheinwerfer
Zulässig für alle Kfz.-Klassen, Verboten für Anhänger

Anzahl: 2 Stück
Farbe: Weiß oder Hellgelb
Anbauhöhe: Nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht,
min. 250 mm über dem Boden.
Bei M1 - Fz. und N1 - Fz. max. 800 mm über dem Boden.
Bei allen anderen Kfz.-Klassen max. 1.200 mm,
nur bei N3G bis 1.500 mm zulässig.
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.

Elektrische Schaltung:
Sie müssen unabhängig von Fern- und Abblendlicht geschaltet werden können.
Einschaltkontrolle:Vorgeschrieben. Ein unabhängiges nicht blinkendes Warnlicht.
Sonstige Vorschriften:Sonderreglung in Verbindung mit Scheinwerfern der R123 (AFS)
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Re: Scheinwerferbügel Superhochdach??

#5 

Beitrag von hljube »

Wenn du schon den Artikel von Matsch und Piste kopierst, dann mach das auch kenntlich und verlinke ihn gleich....
https://matsch-und-piste.de/die-gesetzl ... leuchtung/

Ergo sind an keinem Sprinter mehr als zwei Paare Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchtend zulässig. Wie viele angebaut sind ist dabei egal
.
Auch kann man das Fahzeugseitige Fernlicht still legen und dafür 2/4 Fernlicht er auf dem Dach oder wo auch immer betreiben.
Man kann auch Fahrzeug Fernlicht und 2 kleine Fernlicher im Grill, auf der Haube oder sonst wo gleichzeitig laufen lassen und per Umschalter diese aus und 4 Brenner auf dem Dach an schalten.

Macht alles keinen Unterschied solange die Lampen beim Abblenden alle aus gehen, es eine Kontrollleuchte gibt, maximal 4 gleichzeitig leuchten und Referenzzahl von 100 der gleichzeitig an geschalteten Fernscheinwerfer nicht überschritten wird im Bereich der STVO.

In Skandinavien gibt's wieder andere Vorschriften.
Ich glaub die Schweden und Norweger dürfen anbauen was sie wollen... Deswegen sind da die Pkw auch oft mit 3 zusätzlichen Fernscheinwerfer ausgestattet.
MFG
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Re: Scheinwerferbügel Superhochdach??

#6 

Beitrag von sprinter-22 »

Wenn du Matsch und Piste mit meinem Beitrag vergleichst wirst du feststellen, das der dort nicht kopiert wurde, wenn auch durch das Gesetz Passagen gleich sind.
Sicher auch dadurch das es in der digitalen Werkstattliteratur verschiedener Anbieter für Werkstätten und Behörden gibt. Der Detaillierungsgrad mag sich auch unterscheiden. Oder welchen Sinn sollte es machen jeden 3. Satz zu streichen oder weg zu lassen als den kpl. Text zu kopieren?
Der Eine ist froh über jede Info, und der Andere eben...

Deine Aussage zu der beliebigen Anzahl der Fernscheinwerfer wenn nur insg. 4 funktionieren ist falsch.
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Re: Scheinwerferbügel Superhochdach??

#7 

Beitrag von hljube »

Dann nehm ich das zurück, war es nicht kopiert, sah auf den ersten Blick so aus.

Wieso ist meine Aussage mit 4 stk bei unter 12t im Bereich der STVO falsch? Die restlichen ungenutzten Scheinwerfer sind in der Konfiguration Arbeitsleuchten, ob sie dann nach ECE R112 zugelassen sind ist wumpe.

Aber bitte verbessere mich da wenn ich mich irre und sag nicht einfach es ist falsch.
MFG
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Re: Scheinwerferbügel Superhochdach??

#8 

Beitrag von Rumtreiber »

 Themenstarter

.....Elektrische Schaltung:
Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise schaltbar sein.
Sind zwei zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig leuchten.
Beim Übergang vom Abblendlicht zum Fernlicht muss mindestens 1 Paar für Fernlicht eingeschaltet werden.
Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erst mal erlöschen.

Kontrollleuchte:Vorgeschrieben

Sonstige Vorschriften: Die Lichtstärke aller ein schaltbarer Fernscheinwerfer darf 300.000 Candela nicht überschreiten.
Die Summe der Referenzzahlen darf nicht größer als 100 sein.

Heist im Klartext... egal ob nun 2 oder 4 Zusatzscheinwerfer montiert sind... es dürfen zu den orginalen Fahzeugscheinwerfern immer nur MAX 2 zusätzliche betrieben werden?! Also machts ja garkein Sinn 4 sich ans Auto zu schnallen...
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