JanN hat geschrieben: ↑22 Feb 2024 19:20
Eisbär hat geschrieben: ↑22 Feb 2024 19:02
Nach der mir bekannten Rechtsauffassung gelten Wohnmobile nicht als PKW , weshalb ja auch Ordnungsämter auf PKW Parkplätzen " auf Jagd" gehen.
Es wird darüber gestritten, ob Wohnmobile PKW sind oder nicht, und Horst Hymeraner hat mal ein erstinstanzliches Urteil zitiert, bei dem ein Ordnungsamt mit seiner Auffassung unterlegen ist. Letztlich fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung und/oder eine Verklarung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Man kann derzeit beide Auffassungen mit hilfsweise herangezogenen Analogien stützen, wobei ich auch der Meinung bin, dass Wohnmobile über 3,5t jedenfalls keine PKW sind...
Genau das steht in der Zulassung.
Hast du ein M1x (Personenkraftwagen) oder ein N1x (Nutzkraftwagen).
Wohnmobile werden als M1 also Personenkraftwagen zugelassen.
Genau das hatte dem Horst (Hymeraner) in seinem Rechtstreit, incl. den Ausführungen dazu, geholfen.
(Er hatte mit seinem WoMo auf einem Parkplatz mit dem Zusatzschild eines PKW Logo geparkt.)
Die Ordnungshüter hatten ihm einen "Knolle" ausgestellt, weil die das WoMo als (LKW) Nutzfahrzeug angesehen haben.
Früher war es auch so, da gab es noch die Gruppe "Sonderfahrzeug Wohnmobil", heute (nur noch dank EU Gesetz) entweder M1 mit dem Hinweis "Sonderausstattung Wohnmobil", oder eben N1.
StVO und StZVO sind unterschiedlich und genau da widersprechen sich die Rechtsauffassungen bei den Ordnungshüter.
StVO regelt die Verkehrsregeln, Schilder usw.,
StZVO regelt die Zulassung und Eingruppierung der Fahrzeuge.
PS: Das genannte Gerichtsurteil hatte ein Rechtsanwalt (WoMo Besitzer) erstritten, weil er selbst auch auf einem PKW Parkplatz ein "Knolle" bekommen hatte und über das Hymerforum auf die entsprechende Gesetzestexte aufmerksam geworden ist.
Normal würde sich nie ein RA die Arbeit machen und wegen dem geringen Streitwert ein Rechtstreit anzufangen. Aber da im Hymerforum die entsprechende Diskussion und Unterstützung vorhanden war ging es einfach nur ums Prinzip.
(Jetzt haben also schon zwei Gemeinde etwas gelernt.)
Je mehr die jeweiligen Ordnungsämter von diesen Gerichtsurteil erfahren, umso eher werden die auch verstehen das ein WoMo ein Fahrzeug für die Personenbeförderung gedacht ist. Ob das Fahrzeug nun über der magischen 3,5t Grenze liegt ist solange unwichtig, bis die Behörden unter dem Parkplatzschild die Zusatzschilder PKW und der Gewichtsbegrenzung hängen.