Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

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martin.k
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#16 

Beitrag von martin.k »

Der TE hat geschrieben:
...und ich ihn so in ein paar Monaten "halbausgebaut" wieder nach Deutschland fahren kann?
Ich bin in den letzten 35 Jahren mehr als 700000km gefahren. EINMAL bin ich Kontrolliert worden.
Deshalb würde ich mir an Deiner Stelle keinen Stress machen. Du willst ja, wie Du schreibst, nur ein paar Monate so rumfahren und EINMAL über die Grenze nach D.

Gruß
Martin
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JanN
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#17 

Beitrag von JanN »

Powercruiser hat geschrieben: 21 Feb 2024 15:42 Moin,

ich kenn einige Wohnmobile, ausgebaute Kastenwagen, die als LKW laufen. Warum auch immer (Steuern, Versicherung, Faulheit :shock: ,...). Das interessiert nicht wirklich jemand. Mir ist ein umgekehrter Fall bekannt wo ein Kastenwagen, zugelassen als Wohnmobil aber zum Neuaufbau leergeräumt, nicht durch den TÜV gekommen ist.

Einzig vom Personentransport auf der dann noch formalen Ladefläche würde ich abraten, auch wenn die dann evtl schon vorhandenen Sitzplätze nutzbar aber eben noch nicht eingetragen sind.
Mein als 2-Personen-Reisemobil ausgebauter Sprinter ist und bleibt LKW. Eine Umschlüsselung als Wohnmobil brächte nämlich außer Kosten und eventuell nerviger Diskussionen mit gelegentlich beschränkten Prüfern steuer- und versicherungsmäßig keine Kostenvorteile, und zusätzliche Sitzplätze hinten brauche ich nicht, bzw. wären mit für mich vertretbarem Aufwand nicht nachrüstbar.
Solange auch mit Festeinbauten mehr Ladefläche (die natürlich vernünftig gesichert beladen sein darf) verbleibt, als Fläche für den Personentransport, ist der Wagen per Definition ohne Beeinträchtigung der Betriebserlaubnis ein LKW.
Festeinbauten sind das, was man nur mit Werkzeug entfernen kann, während Ladung das ist, was so befestigt ist, dass man es ohne Werkzeug entfernen kann - und diese Fakten sind natürlich völlig unabhängig von den Gefühlen eines eventuell kontrollierenden Beamten, gegen dessen ggf. ohne Rechtsgrundlage erlassenen Verwaltungsakt man/frau ja ein Widerspruchsrecht hat und nötigenfalls auch nutzen sollte.
Solange ein Teilausbau also die o.g. Bedingungen erfüllt, gibt es kein Problem und keinen Anlass zu Besorgnis, jedenfalls nicht hierzulande - Irland hat möglicherweise andere Regelungen... :wink:
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#18 

Beitrag von QE11 »

Moin,
die Ummeldung bzw. Umschlüsselung vom LKW/Transporter zum Womo ist NICHT zwingend erforderlich.
Egal was da wie eingebaut ist.

Eine Ummeldung/Umschlüsselung bringt Vorteile - Stichwort Sonntagsfahrverbot (natürlich Gewichtsabhängig), Durchfahrtsbeschränkungen (z. Bsp. für LKW), um zwei zu nennen, greift bei einer Zulassung als Womo nicht. Ausser man überschreitet zum Bsp. das zul. GG für eine Brücke, dann gilt natürlich das Gewicht. Die Maut in Deutschland und anderen Ländern ist auch ein Thema - Womos zahlen auch über 3,5 t und auch über 7,5 t in Deutschland KEINE Maut. In anderen Ländern oftmals eine reduzierte Maut. Auch hier ist das Womo dem LKW gegenüber im Vorteil.

Es gibt zig Womos bzw. LKWs die als Womo ausgebaut sind und trotzdem als LKW laufen. Warum, ist Sache der EIgentümer. Es mag sicherlich plausible GRünde dafür geben.

Umgekehrt ist es anders. Zur Anmeldung als Womo, braucht man zwingend diverse Voraussetzungen wie bsplw. einen „fest“ installierten Kocher.

Also - baue Deinen Crafter aus und fahre damit wieder nach Deutschland zurück.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#19 

Beitrag von Eisbär »

Das beim über 3,5t Womo keine Lkw Durchfahrt Beschränkung gelten bitte mal mit Quellenangabe. Also wir reden von D .
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#20 

Beitrag von Vanagaudi »

Eisbär hat geschrieben: 22 Feb 2024 18:05 Das beim über 3,5t Womo keine Lkw Durchfahrt Beschränkung gelten bitte mal mit Quellenangabe. Also wir reden von D .
Bild
Verbot für Kraftfahr­zeuge über 3,5 t
StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, Nummer 30

Oder: Es gibt in D keine Durchfahrtbeschränkung für LKW :roll:
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#21 

Beitrag von JanN »

Vanagaudi hat geschrieben: 22 Feb 2024 18:26
Verbot für Kraftfahr­zeuge über 3,5 t
StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, Nummer 30
Da steht aber auch "Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse." - faktisch heißt das: Verbot für LKW über 3,5t, weshalb man auch das Symbolbild eines schweren LKW gewählt hat. :wink:
Zuletzt geändert von JanN am 22 Feb 2024 19:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#22 

Beitrag von Eisbär »

Faktisch heisst das Kraftfahrzeuge über 3,5t und ganz genau ausser PKW und Busse. Nach der mir bekannten Rechtsauffassung gelten Wohnmobile nicht als PKW , weshalb ja auch Ordnungsämter auf PKW Parkplätzen " auf Jagd" gehen. Wenn du mir eine Quelle angeben kannst wo gesichert eine andere Rechtauffassung bezüglich Womo und LKW Durchfahrt sowie Überholverbot zu erkennen ist lerne ich gerne dazu.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#23 

Beitrag von JanN »

Eisbär hat geschrieben: 22 Feb 2024 19:02 Nach der mir bekannten Rechtsauffassung gelten Wohnmobile nicht als PKW , weshalb ja auch Ordnungsämter auf PKW Parkplätzen " auf Jagd" gehen.
Es wird darüber gestritten, ob Wohnmobile PKW sind oder nicht, und Horst Hymeraner hat mal ein erstinstanzliches Urteil zitiert, bei dem ein Ordnungsamt mit seiner Auffassung unterlegen ist. Letztlich fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung und/oder eine Verklarung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Man kann derzeit beide Auffassungen mit hilfsweise herangezogenen Analogien stützen, wobei ich auch der Meinung bin, dass Wohnmobile über 3,5t jedenfalls keine PKW sind...
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#24 

Beitrag von Eisbär »

Hallo Jan , hast du in Post 21 nicht noch etwas anderes suggeriert?

Ich finde es im übrigen ganz toll das sich die Länder der EU bei diesem Schild "völlig einig " sind. Aber wichtig das die EU sich Gedanken über nochmal strengere Grenzwerte in Städten macht.
Wenn die EU mal was für ihre Bürger tun würde könnte man mal mit Kleinigkeiten wie Gasflaschen und 230V Steckdosen anfangen und vielleicht mit der Bedeutung gleicher Schilder im Straßenverkehr.
Aber da sind keine Lobbyisten tätig.
Sorry ich schweife aufs übelste ab lasst uns das hier nicht weiter vertiefen.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#25 

Beitrag von mpetrus »

doppelt
Zuletzt geändert von mpetrus am 22 Feb 2024 21:12, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße Michael
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#26 

Beitrag von mpetrus »

JanN hat geschrieben: 22 Feb 2024 19:20
Eisbär hat geschrieben: 22 Feb 2024 19:02 Nach der mir bekannten Rechtsauffassung gelten Wohnmobile nicht als PKW , weshalb ja auch Ordnungsämter auf PKW Parkplätzen " auf Jagd" gehen.
Es wird darüber gestritten, ob Wohnmobile PKW sind oder nicht, und Horst Hymeraner hat mal ein erstinstanzliches Urteil zitiert, bei dem ein Ordnungsamt mit seiner Auffassung unterlegen ist. Letztlich fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung und/oder eine Verklarung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Man kann derzeit beide Auffassungen mit hilfsweise herangezogenen Analogien stützen, wobei ich auch der Meinung bin, dass Wohnmobile über 3,5t jedenfalls keine PKW sind...
Genau das steht in der Zulassung.
Hast du ein M1x (Personenkraftwagen) oder ein N1x (Nutzkraftwagen).
Wohnmobile werden als M1 also Personenkraftwagen zugelassen.

Genau das hatte dem Horst (Hymeraner) in seinem Rechtstreit, incl. den Ausführungen dazu, geholfen.
(Er hatte mit seinem WoMo auf einem Parkplatz mit dem Zusatzschild eines PKW Logo geparkt.)
Die Ordnungshüter hatten ihm einen "Knolle" ausgestellt, weil die das WoMo als (LKW) Nutzfahrzeug angesehen haben.
Früher war es auch so, da gab es noch die Gruppe "Sonderfahrzeug Wohnmobil", heute (nur noch dank EU Gesetz) entweder M1 mit dem Hinweis "Sonderausstattung Wohnmobil", oder eben N1.

StVO und StZVO sind unterschiedlich und genau da widersprechen sich die Rechtsauffassungen bei den Ordnungshüter.
StVO regelt die Verkehrsregeln, Schilder usw.,
StZVO regelt die Zulassung und Eingruppierung der Fahrzeuge.

PS: Das genannte Gerichtsurteil hatte ein Rechtsanwalt (WoMo Besitzer) erstritten, weil er selbst auch auf einem PKW Parkplatz ein "Knolle" bekommen hatte und über das Hymerforum auf die entsprechende Gesetzestexte aufmerksam geworden ist.
Normal würde sich nie ein RA die Arbeit machen und wegen dem geringen Streitwert ein Rechtstreit anzufangen. Aber da im Hymerforum die entsprechende Diskussion und Unterstützung vorhanden war ging es einfach nur ums Prinzip.
(Jetzt haben also schon zwei Gemeinde etwas gelernt.)
Je mehr die jeweiligen Ordnungsämter von diesen Gerichtsurteil erfahren, umso eher werden die auch verstehen das ein WoMo ein Fahrzeug für die Personenbeförderung gedacht ist. Ob das Fahrzeug nun über der magischen 3,5t Grenze liegt ist solange unwichtig, bis die Behörden unter dem Parkplatzschild die Zusatzschilder PKW und der Gewichtsbegrenzung hängen.
Grüße Michael
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#27 

Beitrag von mpetrus »

emelie02 hat geschrieben: 21 Feb 2024 12:26 Hallo!
Ich finde wenig zu diesem Thema online, daher stelle ich die Frage mal hier.
Ich werde mir einen VWCrafter mit Hochdach zulegen und der Plan ist diesen als Camper auszubauen.
Da mein Partner in Irland lebt war mein Plan mit dem Transporter so wie ich ihn kaufe erstmal nach Irland zu fahren.
Dort habe ich vor ihn als Camper umzubauen. Nun weiß ich, dass man nicht einfach so einen ausgebauten Transporter fahren darf, da durch den Umbau die Fahrzeugart wechselt und die Betriebserlaubnis erlischt.

Meine Frage nun: Wie weit kann ich meinen Transporter ausbauen, damit sich an der Fahrzeugart nichts ändert und ich ihn so in ein paar Monaten "halbausgebaut" wieder nach deutschland fahren kann?
Dort würde ich dann noch die Änderungen vornehmen die ich benötige um ihn letztendlich als womo durch den tüv zu bringen.

Was darf ich also schon ausbauen um bis dahin trotzdem noch legal auf den Straßen unterwegs zu sein und ein bisschen Irland zu bereisen?
LG vielen Dank für die Hilfe!
Du kannst das Fahrzeug ausbauen.
Allerdings wenn es zu einem Wohnmobil umgeschlüsselt werden soll, muss der zuständige TÜV Ingenieur auch die Befestigungen des Möbelbaus sehen können. Das gleiche gilt natürlich für die Elektroinstallation wenn 220V ins Auto kommt. Da muss alles nach VDE sein. Also auch hier beim Ausbau auf Zugänglichkeit achten.
Es gibt auch aktuelle Vorschriften, wonach der Ausbau/Werkstoffe möglichst aus schwer brennbaren Material sein muss. Also auch hier kann evtl. der Prüfer die Nachweise deiner verwendeten "Hölzer" sehen wollen.
Grüße Michael
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#28 

Beitrag von JanN »

Eisbär hat geschrieben: 22 Feb 2024 19:29 Hallo Jan , hast du in Post 21 nicht noch etwas anderes suggeriert?
Nein, ich habe lediglich Vanagaudis These: "Es gibt in D keine Durchfahrtbeschränkung für LKW" widerlegt.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#29 

Beitrag von Vanagaudi »

JanN hat geschrieben: 22 Feb 2024 18:54
Vanagaudi hat geschrieben: 22 Feb 2024 18:26 Verbot für Kraftfahr­zeuge über 3,5 t
StVO Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, Nummer 30
Da steht aber auch "Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse." - faktisch heißt das: Verbot für LKW über 3,5t, weshalb man auch das Symbolbild eines schweren LKW gewählt hat. :wink:
Du unterliegst einem weit verbreitetem Irrtum. Das Symbolbild des LKW bedeutet "Kraftfahr­zeuge über 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Das gilt für alle Verkehrsschilder mit dem LKW-Symbol, auch für Überholverbote, Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten und Zusatzschilder.

Neben Personenkraftwagen und Kraftomnibusse gibt es nicht nur LKW, sondern auch sonstige Kraftfahrzeuge. Dazu gehören Wohnmobile, Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge, Unfallhilfswagen, Leichenwagen, Kranwagen, Übertragungswagen für Film, Hörfunk und Fernsehen, Fahrbüchereien, Verkaufsfahrzeuge, Abschleppwagen, Eichfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Natürlich, LKW über 3,5 t sind ebenfalls in dem Verbot nach Zeichen 253 eingeschlossen, aber eben auch alle anderen, oben genannten Sonderfahrzeuge, die keine LKW sind.

Damit gibt es in Deutschland kein Verkehrszeichen, dass eine spezielle Durchfahrtsbeschränkung nur für LKW vorschreibt.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#30 

Beitrag von juh »

Ich weiß jetzt nicht, warum man ein Wohnmobil als LKW zulassen sollte.
Nur wenn hier Stichwörter wie Sonntagsfahrverbot fallen, ist doch viel Unwissen im Spiel. Das gilt auch nur für den gewerblichen Güterverkehr, mit einem MAN KAT1 darf ich privat natürlich auch sonntags fahren.
Kein Vorteil beim Schild mit LKW-Symbol in Deutschland ... das gilt auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, z.B. Überholverbot, wobei die Wahrscheinlichkeit, da erwischt zu werden, extrem gering ist. Glaubst Du, alle schweren Wohnmobile bleiben auf weiten Strecken der A5 oder A7 in der LKW-Schlange? Ich kenne so viele Leute mit schweren WoMos, das Schild wird meist einfach ignoriert. Ich halte mich natürlich schon dran ;)
wobei man hier mal die Vorschriften auch anpassen sollte, ein Kraftomnibus darf überholen
Querverweis, aber von 2021:
https://www.bundestag.de/presse/hib/843248-843248

Im Ausland allerdings wird teilweise schon unterschieden, in Frankreich gelten diese Schilder nicht für Wohnmobile, Du darfst also auch mit einem 4,4 Tonner die Straße mit LKW-Verboten-Beschilderung befahren oder überholen!
Bei den Geschwindigkeitsbeschränkungen (über 3,5t) übrigens auch ganz klar: auch private LKW dürfen auf der Autobahn nur 80 fahren, das WoMo 100, in Frankreich 110 (LKW 90).
Wenn man über 3,5 Tonnen ist, spricht überhaupt nichts für LKW-Zulassung, wenn man auch eine WoMo-Zulassung bekommen könnte.
Aber war das überhaupt das Thema? ;)
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Gruß Jürgen
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