Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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rossi
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Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

#1 

Beitrag von rossi »

 Themenstarter

Bei der Steuererhöhung bei Fahrzeugen über 2,8t stellt sich die Frage, was eigentlich mindestens nötig ist, um einen Kastenwagen als Wohnmobil zuzulassen.
Kochgelegenheit (Gas?), Waschgelegenheit, Bett?
Wer weiß hierzu genaueres?
Gruß
Rossi
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Gelöschter User

Re: Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

#2 

Beitrag von Gelöschter User »

Hi Rossi!

Erstmal Danke für die Infos zum Thema Auflastung eines 2,95-Tonners.

Zu Deiner Frage: Siehe Eintrag ,,Steuer". Das wurde heute hier behandelt.

Du brauchst für ein Womo wohnliches Ambiente, Schlaf- und Sitzgelegenheit. 3 Lüftungen, also Fenster in Fahrer- und Beifahrertüre plus extra Lüftung und eine (beistellbare oder feste) Kochgelegenheit. Kochgelegenheit kann auch ein Spirituskocher sein. Wasser braucht nicht im Wagen zu sein. Steht auch im Reimoprospekt.

Surfsprinter 213 CDi ´03
Dream_and_drive
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Re: Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

#3 

Beitrag von Dream_and_drive »

(...) Steht auch im Reimoprospekt.(...)
Das hat jetzt übrigens ´ne Suchtprävention integriert: Reimo liefert nicht mehr an Endverbraucher :Nudelholz: Kannst Dir die Teile nur noch in Egelsbach oder Bochum (REIMO Pan) abholen. Es sei denn, die haben ihr Händler-/Vertriebsnetz mittlerweile ausgebaut ... .
Dream and drive (nacheinander, versteht sich ...)
Karsten
Gelöschter User

Re: Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

#4 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo Rossi
Frag am besten mal den TÜV/Dekra etc. wo du die Änderung eintragen lassen willst.
Die Aussage meines TÜVs (Bayern) war:
Sitzgelegenheit, Behältnis als Schrank erkennbar (sagte er wirklich so)und Tisch.
Von Kocher Lüftung etc, keine Rede.
Ausserdem schlafe ich im Auto nicht, ich sitze nur und Kochdünste mag ich in meinem "Wohnzimmer!" nicht (könnte man sagen.):D
Aber wie gesagt, frag mal beim "Eintrager"
Gruss Harry(ERH)der-weisse-lt@web.de :nacht:
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dm
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Re: Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

#5 

Beitrag von dm »

Falls es dir nur ums Steuernsparen geht: Tu dir die Ruhe an!
Böse Gerüchte sagen, dass es auch den Womos steuertechnisch an den Kragen gehen soll. Da würde dann nur noch > 3,5 Tonnen helfen.

Nur -- dummerweise: Nichts genaues weis man noch nicht!

Ansonsten: Küche, Kocher, Sitz- und Schlafgelegenheit machen ein Womo. Und der überwiegende Teil des Fahrzeuges muss Wohnzwecken dienen.
Sprich mit dem TüV der dir die Eintragung machen soll. Vorher!
Seit 2025 mit Frankia Neo BD (910er Triebkopf, ALKO-Chassis, Frankia Aufbau)
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Re: Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

#6 

Beitrag von Mercedes_Frank »

Bei meiner Umschreibung war Vorraussetzung: Bett,Sitzgelegenheit,Tisch,Stauraum,Kocher(vobei der mobil sein kann). Aussage vom Tüvmann der meinen abgenommen hat. Keine Lüftung(habe nur die Scheiben in den Fahrertüren),kein Wasser und kein wohnlich, muß ja jeder für sich entscheiden was für ihn wohnlich ist.
Gruß Frank
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Rosi
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Re: Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

#7 

Beitrag von Rosi »

Hallo Dream_and_drive: Reimo liefert nicht mehr an Privatkunden, hat aber Vertriebspartner. Ich habe meine Sachen bei meinem freundlichen VW-Händler gekauft, weil ich mit meinen T3´s natürlich traditionell eine sehr gute Beziehung zum Teiledienstler gepflegt habe. Er hat mir so gute Preise gemacht, daß ich garnicht hätte direkt bei Reimo kaufen wollen. Außerdem habe ich garkeine Versandkosten bezahlt, sondern bin zu "meinen" lieben VW´lern gefahren, habe mich bei einem köstlichen Schluck Bohnenkaffee nett unterhalten und meine Teile dann mitgenommen. Die Rechnung kam dann per Post und ich konnte bequem per Überweisung zahlen.
Kann nun sein, daß DC auch Vertiebspartner von Reimo ist, kann aber genauso sein, daß sie Dir das Westfalia-Zeug verticken wollen. Zu den DC-Händlern meiner Region pflege ich eher ein gespaltenes Verhältnis, obwohl ich einen Sprinter fahre, der aber inzwischen gefürchtet wird.
324 M272 EZ 03/16 H2L2 + LANDIRENZO 12tkm
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Blackberry
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Re: Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

#8 

Beitrag von Blackberry »

Servus Rossi,

vor zwei Wochen hab ich für meinen 216er eine Bescheinigung vom TÜV bekommen, dass ich jetzt ein "SonderKfz (Wohnmobil)" habe *freu*
Ich habe ein Sofa und ein paar Schränke drin (ein paar Anfangsbilder kannst du in der Galerie sehen). Einen Kocher, Toilette und Spüle habe ich nicht. Wasser und Gas gibts auch nicht.
Von außen sieht man auch nicht, dass es ein Wohnmobil sein könnte. Also, so groß ist die Minimalvoraussetzung gar nicht.

Ciao Blackberry :auto:
216 CDI, Bj. 2001, kurz
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Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.

Georg Simmel
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rossi
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Re: Minimalvorraussetzung Wohnmobilzulassung?

#9 

Beitrag von rossi »

 Themenstarter

Naja,
mein 316 bekommt eh einen Vollausbau.
War aber neugierig, was eigentlich die Voraussetzungen für WoMo-zulassung sind.
Vermute, die Anzahl der Umschreibungen dürfte in nächster Zeit zunehmen ;) .
Gruß
Rossi
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