Sonntag - Fahrverbot ?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Marco
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Sonntag - Fahrverbot ?

#1 

Beitrag von Marco »

 Themenstarter

Moin

Hab da mal eine Frage zum Sonntag-Fahrverbot.
Wie sieht das denn aus,wenn ich mit dem Sprinter(2,8to)Kastenwagen (hinten drin Motorräder) und einem Wohnwagen am Sonntag von der Rennstrecke nach Hause möchte ?
Fall ich damit in das Sonntag-Fahrverbot,wegen dem Wohnwagen (Anhänger) oder darf ich damit fahren ?
Es handelt sich hierbei um eine REINE Privatfahrt !

Danke für die Antworten !

Ciao Marco

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Sindbad
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Re: Sonntag - Fahrverbot ?

#2 

Beitrag von Sindbad »

Mit LKW Zulassung verboten. Als Womo oder PKW Zulassung OK.
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Stargo
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Re: Sonntag - Fahrverbot ?

#3 

Beitrag von Stargo »

Solange du privat unterwegs bist und nicht gewerblich ist es egal an welchem Tag du fährst.


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Megges
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Re: Sonntag - Fahrverbot ?

#4 

Beitrag von Megges »

Ob privat oder gewerbliche Nutzung, Sonntags und Feiertags Hängerbetrieb verboten wenn LKW im Schein steht!
Egal ob Sprinter oder Combo.
213 CDI, kurz und flach, Sprint-Shift,usw..
EZ 2000. 640tsd km
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Re: Sonntag - Fahrverbot ?

#5 

Beitrag von sternchen01 »

@ Marco:

Was "Megges" sagt stimmt, Du darft egal ob Privat oder gewerblich Sonntags nicht mit dem Anhänger fahren wenn Du deinen Sprinter oder sonnstiges Fahrzeug als LKW zugelassen hast...

Ist ein Hammer aber ist so :pillepalle:

Gesetzestext
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),


die Beförderung von

frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,

frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,

frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,

leichtverderblichem Obst und Gemüse,

Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

also pack Dir ein Paar Lite Milch bei Deine Motorräder
:D :D :D

Gruß

Dirk
Der Tag ist zu schön um Ihn nicht zu genießen...

8,7 ltr, / 100 KM 313 CDI Max 115 km/h
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Re: Sonntag - Fahrverbot ?

#6 

Beitrag von Stargo »

Asche auf mein Haupt, aber bau Die doch ein Aquarium ein, dann müßte es gehen... :D
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Re: Sonntag - Fahrverbot ?

#7 

Beitrag von putzpeter »

Hallo erstmal aus dem norddeutschen Raum,
mein LT ist als Lkw zugelassen , wollte damit Sonntags einen Pferdehänger ziehen. Was ich brauchte war eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot, ich bekam sie beim hiesigen Ordnungsamt. Kostenpunkt : 120 € pro Jahr.
Bis dann, putzpeter
Crafter Bj.2017, 177 PS, L2H2
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