mal wieder.....

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Arne
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mal wieder.....

#1 

Beitrag von Arne »

 Themenstarter

.........ne dumme Frage von mir :

ist es eigentlich zulässig, mit 4 Nebelscheinwerfern am Fahrzeug rumzufahren ?
Kennt jemand die gesetzliche Grundlage, oder hat einen Link. Habe schon gegoogelt, aber nichts dementsprechendes gefunden. :cry:

Vielen Dank, viele Grüsse,

Arne
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knollo
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#2 

Beitrag von knollo »

@ Arne ,

willst wohl aus Deinem Wagen einen Christbaum machen(viele ,viele lichter)

mfg Knollo
helm84
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#3 

Beitrag von helm84 »

@ Arne

hi, alles was ich dazu gefunden habe ist folgendes:

Jedes Fahrzeug ist serienmäßig mit 2 Fernscheinwerfern ausgerüstet, zusätzlich dürfen zwei weitere betrieben werden, maximal also vier.

Zu den Nebelscheinwerfern habe ich leider auch nix gefunden. :(

Es ist ja nicht nur die Anzahl sondern auch die Beleuchtungsstärke begrenzt auf eine Referenzzahl von 75. Die Zahlen findest du auf den Scheinwerfern. Vielleicht gilt ja das selbe für die Nebelscheinwerfer?!?!?!? :?:
Arne
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#4 

Beitrag von Arne »

 Themenstarter

@ knollo,

klar, bei uns schneits, da kommen wieder weihnachtliche Gefühle auf :wink:

@ helm84,

danke, da werd ich mal nachschauen, wenn das Auto wieder da ist. Ist ein guter Tip (Referenzzahl) , da google ich mich heute Abend mal durch ! :D

Vielen Dank, viele Grüsse,

Arne
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rossi
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#5 

Beitrag von rossi »

Hallole,
habe mal was gesehen, daß maximal 6 Scheinwerfer zulässig sind.
Ob 4 davon Nebler sein dürfen, habe ich nichts gesehen.
Gruß
Rossi
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Rennsprinter
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#6 

Beitrag von Rennsprinter »

Hilft das dir weiter ?
Sprinter - was sonst ?
Arne
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#7 

Beitrag von Arne »

 Themenstarter

@ Rennsprinter,

GENAU sowas habe ich gesucht, Danke !!!!!!!!!!!!! :D :D :D

Zitat:

"Weiterhin erlaubt nach Vorne sind:

Nebelscheinwerfer
Anzahl: Zwei
Anbau: Nicht höher als Abblendlicht, nach ECE min. 250 mm hoch
Schaltung: Mit Begrenzungslicht, Abblendlicht oder Fernlicht. Mit Begrenzungslicht allein jedoch nur, wenn der waagerechte Abstand der Nebelscheinwerfer zur Fahrzeugaußenkontur max. 400 mm beträgt. "

Also, ganz klar: nur zwei Stück erlaubt. :cry: :cry: :cry: :cry:

VIIIEEELEN Dank, :D

viele Grüsse,

Arne
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#8 

Beitrag von LT_Harry »

Hallo Arne
(So was weiß man doch ) :arrow: :lol: :lol: :lol:

Hier hast den / die § dazu

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__52.html

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__50.html

Gruß @Harry
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage (schreibe) aber nicht für das, was du denkst.
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bikeraper
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#9 

Beitrag von bikeraper »

Den Flak Scheinwerfer musst Du hinter dem Kühlergrill verbergen , der dann auf Knopfdruck zur Seite verschwindet. Danach 12KW Beleuchtungspower :P :P :P
Damit strahlst Du alle vor Dir weg.
Gruß
Christoph, der das Xenon am Sprinter dunkler empfindet als an der E-Klasse
319er fahn muss man sich leisten können
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