VW LT 35 billigste Versicherung Tipps???

Hier könnt Ihr alles posten, was in kein anderes Forum passt und nicht über den Sprinter oder LT ist!
SUPAFONS
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VW LT 35 billigste Versicherung Tipps???

#1 

Beitrag von SUPAFONS »

 Themenstarter

Ich bitte mein Unwissen im Vorhinein zu entschuldigen falls ich nicht in der richtigen Kategorie gepostet habe und bitte darum es zu verschieben falls es nicht richtig plaziert ist, da ich mich hier noch nicht so gut auskenne... :roll:

Hy Leute,

Könnt Ihr mir Tipps geben wo man solch einen Kastenwagen hoch lang geschlossen als LKW Zulassung am günstigsten versichern kann.

Ich fahre auf eigene Rechnung also nur für meine Baustellen, kein Güterverkehr für fremde Rechnung oder was auch immer... Will aber auch am Sonntag Spazieren fahren und mal mitm Hänger rumjuckeln mit den Moppeds hinten drin usw. auf Treffen, und Festivals fahren...

Welchen Tipp hättet Ihr für mich???

Gibts da einen Vergleichsrechner Online oder einen Spezialmakler für Nutzfahrzeuge der wirklich die "FREIE AUSWAHL HAT" und den günstigsten Versicherer benennen kann???

VW LT 35 TDI 75KW LKW geschlossen Maxi, OHNE FAHRTENSCHREIBER!!!
Ist ein BJ 1997 und wegen Abgasnorm keine Ahnung...
Wie wird so was eingestuft von der Steuer???
Wer hat von euch so ein Fahrzeug???

Nur Haftpflicht und der günstigste (billigste) Konzern am Markt???

Wer kann Tipps geben ???

Wäre es vielleicht besser die Kiste auf WOMO umzumelden???
Aber dann habe ich wieder dass Geschisse wegen 100 kmh oder???

Grüße Fonse
Fahre LT35 158PS 2,8 TDI, Maxi-Hoch-Lang-LT2-VIP-VERGLASTEN-8-SITZER "SILVERSURFER SPASSMOBIL" mit Klima, STANDHEIZUNG und Bett / AHK :-)
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#2 

Beitrag von knarfboy »

Meistend die Versicherungen, die keinen eigene Agenturen haben sogenannte Direktversicherungen.
VW hat auch eine VAG Vers.
Einfach mal googlen und die preiswerteste aussuchen.
Arne
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#3 

Beitrag von Arne »

@ SUPAFONS,

Steuer geht bei LKW-Zulassung nach Nutzlast. Den genauen Tarif kenne ich nicht, aber es erhöht sich jedenfalls bei ca. 1000 Kg Nutzlast.

Das einzige Problem der LKW-Zulassung ist das Fahrverbot mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen.

Auch die Versicherung ist höher, als bei der PKW-Zulassung.
Meines Erachtens wird dies aber durch die niedrigere Steuer ausgeglichen.

Direktversicherer:

zB: www.huk24.de

Ich halte aber nichts davon, denn wenn ich mal einen Schadensfall habe, möchte ich einen Ansprechpartner vor Ort.

Und da Du ja selbstständig bist, mehrere Sachen versichert hast, ist es durchaus möglich, mit Deinem Versicherer ein wenig zu handeln.
:wink:

Viele Grüsse,

Arne
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L&M
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#4 

Beitrag von L&M »

Hallo,
mach die Womo Zulassung. Versicherung wesentlich günstiger als Lkw,kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger,keine Geschwindigkeitsbeschränkung bis 3,5t allerdings Steuer höher als bei Lkw-Zulassung.
Gruß
Peter
SUPAFONS
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#5 

Beitrag von SUPAFONS »

 Themenstarter

Was bezahlt Ihr einfach mal so im Vergleich LKW und WOMO Steuern und Versicherung???

Grüße Fonse
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#6 

Beitrag von viszlat »

Arne hat geschrieben:@ SUPAFONS,

Steuer geht bei LKW-Zulassung nach Nutzlast. Den genauen Tarif kenne ich nicht, aber es erhöht sich jedenfalls bei ca. 1000 Kg Nutzlast.

Das einzige Problem der LKW-Zulassung ist das Fahrverbot mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen.

Auch die Versicherung ist höher, als bei der PKW-Zulassung.
Meines Erachtens wird dies aber durch die niedrigere Steuer ausgeglichen.

Direktversicherer:

zB: www.huk24.de

Ich halte aber nichts davon, denn wenn ich mal einen Schadensfall habe, möchte ich einen Ansprechpartner vor Ort.

Und da Du ja selbstständig bist, mehrere Sachen versichert hast, ist es durchaus möglich, mit Deinem Versicherer ein wenig zu handeln.
:wink:

Viele Grüsse,

Arne
das mit der huk24 ist so nicht richtig,
der ganze vertragskram läuft online zu 100 %,
im schadensfalle steht dir die huk24 ganz normal zur seite wie die huk.
also telefonisch,persönlich.
einfach mal nachlesen.
Erfahrung kann man nicht vermitteln, Erfahrungen muss man machen!
hinterfragt,recherchiert,bildet eure meinung,
wer lesen kann ist klar im vorteil,
verstehen ist allerdings etwas anderes.
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#7 

Beitrag von SUPAFONS »

 Themenstarter

WIE HAT MAN BIS 3,5 TONNEN ALS WOMO WIRKLICH KEINE GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG??? EHRLICH, ECHT??? :shock:

WEIL WENN DASS SO IST LASSE ICH IHN NUR AUF WOMO ZU !!! :twisted:

BITTE UM INFOS DAZU :D
WER KANN DA VERLÄSSLICH AUSKÜNFTE DAZU GEBEN ???
IST DAZU EIN GESETZESTEXT ODER IRGEND SO WAS IRGEND WO VORHANDEN ???

GRÜßE FONSE
L&M hat geschrieben:Hallo,
mach die Womo Zulassung. Versicherung wesentlich günstiger als Lkw,kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger,keine Geschwindigkeitsbeschränkung bis 3,5t allerdings Steuer höher als bei Lkw-Zulassung.
Gruß
Peter
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Lord
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#8 

Beitrag von Lord »

Frage mal gezielt nach Firmenversicherungen die sind meist günstiger und haben Rahmenverträge.
LKW mit Anhänger hinten dran am Sonntag ist immer heiß aber wohl zu Sport und Freizeit Zwecken erlaubt. Schau mal gibt hier im Forum schon einige Themen da zu.

MFG Björn
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#9 

Beitrag von viszlat »

bitte nicht so aggressiv,

oder hast du deine feststelltaste nicht im griff?

bis 3,5 t ist doch eigentlich immer ohne geschwindigkeitsbeschränkung,

und wenn superfons gesetzestexte sucht, dann schau mal bei google vorbei,
was anderes können die meisten auch nich machen,
ist aber alt bekanntes leid,
lieber fragen, einen tag auf antwort warten, als sich selbst bemühen.
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wer lesen kann ist klar im vorteil,
verstehen ist allerdings etwas anderes.
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#10 

Beitrag von SUPAFONS »

 Themenstarter

Sorry, war nicht aggresiv gemeint sondern eher extrem überrascht...

Ich wusste nicht dass wenn Womo Zulassung bis 3,5 Tonnen ich so schnell fahren darf wie ich will... weil wenn des wirklich so ist dann wird der sofort zum Womo umgebaut und angemeldet...

Was brauche ich um eine Pro Forma Zulassung zu bekommen???

Gaskocher, Schlafgelegenheit und Tisch dass wars glaube ich im gesammten oder muss man auch noch Fenster im Fahrgastraum haben??? wären die Pflicht???

Grüße Fonse
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#11 

Beitrag von viszlat »

gut, bist ein netter, :D

also mal grob

Begriffsbestimmung und Mindestausstattung
Wohnmobile sind Kfz mit Einrichtungen für Wohnzwecke. Der Wohnteil muss mit seinen Einrichtungen dazu geeignet sein, einer oder mehreren Personen einen Wohnaufenthalt zu ermöglichen.

Erforderliche Mindestausstattung:
• Sitzgelegenheit mit Tisch
• Schlafplätze, die auch umgeklappte Sitzgelegenheiten sein können
• Kücheneinrichtung, z. B. mit Spüle, Frisch- und Abwasser, Platz für eine Kochgelegenheit oder fest eingebautem Kocher
• Schrank bzw. Stauraum
• Die Einrichtungen müssen, mit Ausnahme des Tisches, fest eingebaut sein, und der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen. Volle Stehhöhe ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen mit nicht ausreichender Mindestausstattung oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt in der Regel die ursprüngliche Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten.


zu lesen hier : http://www.birkmamero.de/WOM_TUEV.htm


ich weiß gar nicht wo mein tüv zettel hingekommen ist,
habe aber wie gesagt kochstelle,schlafgelegenheit,stauraum und fluchtweg ( z.b. dachluke ca.400 x 400) verbaut.
das lustige, bevor du dich durch die luke gezwengt hast, bist du dreimal zur hintertür rausgefallen. :D
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#12 

Beitrag von Rennsprinter »

SUPAFONS hat geschrieben:
Ich wusste nicht dass wenn Womo Zulassung bis 3,5 Tonnen ich so schnell fahren darf wie ich will... weil wenn des wirklich so ist dann wird der sofort zum Womo umgebaut und angemeldet...


Grüße Fonse
Also nochmal: Fahrzeuge bis 3,5t zGG unterlegen keiner Geschwindigkeitsbegrenzung, egal welche Zulassung - Pkw, Lkw, Sonder- oder Womo, das spielt keine Rolle. Du darfst so schnell Fahren wie die Strassen es zulassen.
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#13 

Beitrag von viszlat »

vorsicht vorsicht,
es gab beim turbo daily 3,5 t mit zwillingsachse schon probleme mit der polizei,
wenn du aber 4 x singelräder hast, sollte das ausgeschlossen sein.
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#14 

Beitrag von Rennsprinter »

viszlat hat geschrieben:vorsicht vorsicht,
es gab beim turbo daily 3,5 t mit zwillingsachse schon probleme mit der polizei,
wenn du aber 4 x singelräder hast, sollte das ausgeschlossen sein.
Du darfst sogar mit Drillingsbereifung :mrgreen: schnell fahren, wenn man das ZGG 3,5t nicht überschreitet ! :wink:
:arrow: http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_3.php :!:
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#15 

Beitrag von Hans »

Was brauche ich um eine Pro Forma Zulassung zu bekommen???
@ SUPAFONS

Von einer "Proforma-Zulassung" als Reisemobil kann ich Dir nur dringend abraten, Du fällst damit recht schnell auf die Schnauze !

Früher war das recht unproblematisch, nach der letzten Gesetzesänderung wird das aber streng kontrolliert, nicht zuletzt durch die Finanzämter ! Da kriegst Du sehr schnell steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Probleme ! :cry:

Hier die gewünschten Anforderungskriterien:

Ist ein Fahrzeug im Fahrzeugschein als Wohnmobil eingetragen sagt das über die zu entrichtende Kfz-Steuer noch nichts aus. Es sind zusätzliche Bedingungen zu erfüllen, damit ein Fahrzeug fiskalisch als Wohnmobil anerkannt wird.

Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet ist. Zulassungsrechtlich wird dazu in jedem Fall folgende Mindestausstattung benötigt, die fest eingebaut sein muss:
Sitzgelegenheit mit Tisch
Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
Schlafplatz
Er darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 x 0,7 Meter große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.
Kücheneinrichtung mit Spüle und Abwasserführung sowie Kocher
Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, muss im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers, der für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein muss, vorhanden sein.
Schrank bzw. Stauraum
Er muss für das Verstauen von Kleidung und Proviant während der Fahrt und zum Wohnen geeignet sein. Es müssen über bei Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum hinausgehende Staumöglichkeiten vorhanden sein.
Die Einrichtungen müssen einen wohnlichen Eindruck erwecken, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.

Sitze im Wohnteil
Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt:
Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein.
Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer möglich sein.
Die Anforderungen an die Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.
Steuer und Versicherung

Für Wohnmobile, die folgende zusätzliche finanzrechtliche Anforderungen erfüllen, gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schadstoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist:

Die Bodenfläche des Wohnteils muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen.
Im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle muss die Stehhöhe mindestens 170 cm betragen.
Der Kocher muss fest eingebaut sein.
Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.

Betriebserlaubnis
Der Umbau zum Wohnmobil macht eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und die anschließende Korrektur des Fahrzeugscheins durch das Straßenverkehrsamt erforderlich. Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart (z. B. Pkw, Lkw) erhalten

TÜV Polizei und Finanzämter sind angehalten streng zu prüfen !
Zuletzt geändert von Hans am 17 Apr 2009 23:18, insgesamt 2-mal geändert.
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