Luftheizung-> Austauschpflicht->alle 10 Jahre?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Scheune69
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Luftheizung-> Austauschpflicht->alle 10 Jahre?

#1 

Beitrag von Scheune69 »

 Themenstarter

Moin!

Im Handbuch habe ich gelesen, das der WT von der Luftheizung beim 313CDI nach 10 Jahren erneuert werden muß!

Ist das wirklich so zu handhaben oder nur in gewerblichen Nutzung?

Gemeint ist, denke ich, die Luftheizung, unter dem Fahrzeugboden, mit Luftkanal zum Laderaum, hinter dem Fahrersitz.

Nächste Frage, die Schaltuhr oder das Schaltpanel im Armaturenbrett, wo bekomme ich da Ersatz zum guten Preis, bei meiner ist das Display nicht mehr so fit?

Gruß M.!
jense
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#2 

Beitrag von jense »

1. Ja, das ist so! Nach 10 Jahren muss die Brennkammer revidiert werden, du bekommst keinen TÜV mit einer Brennkammer älter als 10 Jahre, du musst die Heizung dann totlegen oder ausbauen um TÜV zu bekommen. Das gilt auch für Privatfahrzeuge. Viele Prüfer achten da aber nicht drauf, insbesondere wenn die HU in einer Werkstatt gemacht wird!

Hintergrund: Wenn die Brennkammer durchbrennt oder einen Haarriss bekommt, hast du u.U. unsichtbares und unriechbares hochgiftiges Kohlenmonxid im Auto und wenn du darin schläfst dann wachst du nicht wieder auf, diese Regelung macht also durchaus Sinn. Die Brennkammer kann beim Hersteller geprüft werden, dann bekommst du wieder 10 Jahre darauf und ein neues Typenschild. Im Allgemienen brennen diese Kammern aber nicht durch, mir ist kein deartiger Fall bekannt, die werden beim revidieren auch nur geprüft und gereinigt und dann mit neuem Siegel zurückgeschickt. Die Standheizungen in privater Nutzung sind ja auch nur sehr selten im Einsatz. im Grunde genommen wäre eine Regelung nach Brennerstunden sinnvoller, diese wäre aber zu kompliziert und man bräuchte eine manipulationssichere Aufzeichnung der Betriebsstunden. Da es diese nicht gibt hat man die 10 Jahresregelung eingeführt. Ich denke, die Überprüfung der Brennkammer sollte man ruhig durchführen, insbesondere wenn man im Auto schläft, womöglich noch mit Familie....eingentlich ist es in den meisten Fällen, da man nur sehr wenige Brennstunden angesammelt hat, zum Beispiel im Vergleich zu Leuten, die auf ihren Booten wohnen und damit jeden Abend ein paar Stunden heizen, aber es beruhigt ungemein.

2. Ersatz bei ebay mit ein wenig Geduld auch halbwegs günstig im Vergelich zu den Originalpreisen!

mfg

jense
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jense
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#3 

Beitrag von jense »

Ich muss mich revidieren, es gibt wohl eine recht neue EU Verordnung, die diese Brennkammer-Tausch-Regelung ausser Kraft bzw. in eine kann-Bestimmung geändert hat, so dass es nun Ermessenssache ist!

Wer weiß genaueres???

MfG

Jense
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rossi
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#4 

Beitrag von rossi »

ich meine vor längerem gelesen zu haben, daß die Hersteller die 10-Jahresfrist auch verlängern können.
Bei einem Hersteller wurde es dann auf 30 Jahre verlängert.
Aber wie gesagt, aus Erinnerung von vor Jahren.
Gruß
Rossi
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Hans
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#5 

Beitrag von Hans »

Nicht verzagen, einfach Hans mal fragen ! :lol:

Brennkammerprüfung für Kraftstoffheizungen

Peter Meier
NEMO-Prüfdienst
Germaniastr. 206, 47800 Krefeld
01805 060 334 466 43

Nach einer Betriebszeit von 10 Jahren, verlangt der Technische Überwachungsverein eine Überprüfung der Brennkammer.
Hintergrund ist das evtl. Eindringen von Abgasen der Standheizung in den Fahrzeug-Innenraum. Diese könnten über das Heizungsgebläse in den Innenraum gelangen. Da diese, wie die Auspuffabgase hoch giftig sind, bestände bei einem defekten Verbrennungsraum Vergiftungsgefahr.

Bei der anstehenden Prüfung werden zwei Wege beschritten:

a) Kompl. Austausch der Brennkammer ( teuerste Lösung )

b) Überprüfung der Brennkammer ( günstigste Lösung)

Wir favorisieren die 2. Variante, da die Heizungen im Allgemeinen nicht sehr viele Betriebsstunden gelaufen sind und somit Schäden an der Brennkammer sehr selten sind.

Von welchen Schäden sprechen wir hier:

Durch die hohen Temperaturen in der Brennkammer verzieht sich die aus Aluminiumguss hergestellte Brennkammer. Auch durch den Wechsel vom Erhitzen und Abkühlen kann es zu Materialermüdungen kommen, die zu Rissen in der Außenhaut führen und die Abgase in den Innenraum gelangen lassen.

Da die Brennkammer aus zwei Hälften besteht, die mit einem temperaturbeständigen Schamotkitt miteinander verklebt sind, kann es durch das ständige ausdehnen und zusammenziehen zu Rissen, oder allgemeiner Materialermüdung an der Schamotkitt Verklebung kommen. Dies bedingt den Austausch der Brennkammer, da auch hier das Eindringen von Abgasen gegeben ist und eine Reparatur nicht möglich ist.

Was und wie prüfen wir:

Erst einmal nehmen wir eine Sichtprüfung auf evtl. Schäden vor.
Auf einem Prüfstand läuft die Heizung in allen Heizstufen und eine CO, also Abgasmessung wird durchgeführt. Wir messen den Co-Gehalt im Umluftbereich, also ob Abgase in den Innenraum gelangen können und im Verbrennungsbereich, um den einwandfreien Lauf der Heizung zu überprüfen.

Das Außengehäuse der Heizung wird parallel zur Brennkammerprüfung entrostet und neu lackiert.

Nach erfolgreicher Überprüfung erhält die Heizung ein neues Typenschild und kann weitere 10 Jahre ihren Dienst versehen.

Eine Voraussage, wann an der bereits 10 Jahre alten Brennkammer, die oben beschriebenen Mängel in der Zukunft auftreten werden, können wir nicht machen. Aber nach unseren Erfahrungen, versehen die Heizungen noch viele Jahre ihren Dienst, wobei es dann eher zu Ausfällen am Lüftermotor oder Temperaturfühlern kommt.

Was müssen Sie tun, um die Heizung überprüfen zu lassen:

Bauen Sie das Heizgerät ( schwarzer rechteckiger Kasten ) unterhalb des Fahrzeugs aus. Lösen Sie im Innenraum die Kabelverbindungen zum Steuergerät.Schicken Sie das Heizgerät an :

Legen Sie ein Begleitschreiben mit Ihrer Gerätenummer, Ihrer Anschrift und evtl. Fehlern bei.

Die Kosten :

Wir berechnen für die Prüfung € 144.00 inkl. Mwst.
den Versand € 25.00 inkl. Mwst.

Bei Gerätedefekten und Ersatzteilen berechnen wir nach Aufwand und Absprache.
Wir senden Ihnen das Heizgerät im allgemeinen nach 8 Werktagen überprüft, per Post NN zurück.
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Scheune69
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Danke für die ausführlichen Antworten!

#6 

Beitrag von Scheune69 »

 Themenstarter

Besten Dank zunächst!

Richtig, die Prüfung ist nachvollziehbar und nicht ohne Grund -> das CO-Risiko ist nicht von der Hand zu weisen!

@Hans->ich melde mich wenn es so weit ist, Danke!

Gruß M.!
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rossi
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#7 

Beitrag von rossi »

wikipedia oder Hansipedia, das ist hier keine Frage;-)
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#8 

Beitrag von jense »

Das mit dem TÜV ist aber nicht mehr der Fall, eine EU Regelung hat genau diese Vorschrift ausser Kraft gesetzt, anscheinden im Jahr 2003, seit die Heizungen ein CE Zeichen haben.

http://www.vwbusforum.com/viewtopic.php ... 77&start=0

wird hier behauptet, keine Ahnung ob das so stimmt, aber falls ja, müssen diese Heizungen nicht alle 10 Jahre im Werk revidiert werden bzw, bei anderen Anbietern.

MfG

Jense
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#9 

Beitrag von jense »

Diese TÜV Vorschrift gibt es auch nicht mehr, wurde aus der STVO gestrichen!
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Hans
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#10 

Beitrag von Hans »

Also ich will nochmal etwas Klarheit in den Wirrwarr bringen, der in den verschiedensten Foren herumgeistert und teilweise richtig, teilweise komplett falsch wiedergegeben wird !

Da ich am Sitz von Eberspächer wohne, habe ich auch schon immer Eberspächer Heizungen für meine Fahrzeuge gewählt und es nie bereut und dorthin natürlich auch persönliche Kontakte !

Die EU-Richtlinien sind auf Grund des Sprachgebrauches und der massigen Verweise sehr schwierig zu lesen ! :cry:

Nach der neuesten Richtlinie gilt in normal verständlichen Worten ausgedrückt folgendes:


1)

Heizungen mit E-Kennzeichen unterliegen nicht mehr dem Brennkammertausch nach einer Frist von 10 Jahren, sondern sind laufend auf ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit zu überprüfen !

2)

Heizungen ohne E-Prüfzeichen fallen nach wie vor unter die alte Regelung und die Brennkammer ist nach einer Frist von 10 Jahren zu tauschen, dabei erhält diese ein Typenschild für weitere 10 Jahre !

3)

Alternative bei Heizungen ohne E-Prüfzeichen: Nach EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG durch einen authorisierten Fachbetrieb zu überprüfen !

Nach erfolgreicher Überprüfung erhält auch diese Heizung bei intakter Brennkammer ohne Tausch durch diesen Betrieb ein neues Typenschild mit der Zulassung für weitere 10 Jahre !



Einen dieser Fachbetriebe habe ich Euch oben bereits genannt:

Firma NEMO-Prüfdienst
Peter Meier
Moerser-Str.482
D-47803 Krefeld
Telefon 0049 (0) 2151-4829405
Telefax 0049 (0) 180506033446643

Ein zweiter authorisierter Fachbetrieb wäre:

Dirk Kahlhöfer
Webasto, Eberspächer, Truma, Waeco, Konrekta, Themoking, Frigoblock, Sütrak, Aurora
Dieselstr. 42
42389 Wuppertal

Tel.: 0202 26528-40 (Lager), -30 (Repar.), -0
Fax: 0202 26528-33
http://www.mon.de/dus/kahlhoefer
info@kahlhoefer-fahrzeugtechnik.de

Nun könnten durchaus die Heizungshersteller wie Eberspächer und Webasto die älteren Heizungen wie z.B. die DL1 oder DL2 nachträglich im Werk nach einer Überprüfung / Instandsetzung mit einem E-Prüfzeichen zertifizieren, tun sie aber nicht, sondern sie möchte ihre neuesten Heizungen wie die Airtronic oder Air-Top verkaufen !

Dann geistert oft noch eine Brennkammerfrist von 30 Jahren in den Foren herum, dabei handelt es sich um eine Sondergenehmigung für die Firma Truma für die Brennkammern ihrer Gasheizungen mit besonderer Zertifizierung !
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Olli
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Re: Luftheizung-> Austauschpflicht->alle 10 Jahre?

#11 

Beitrag von Olli »

Hallo,
muss dann nach 10 Jahren trotzdem überprüft werden, auch wenn ein Kompletttausch der Kammer nicht mehr sein muss?
Eberspächer hat das ja immerhin in die Herstellerangaben übernommen. In der EU-Richtlinie lese ich gar nichts von einer Überprüfung?!
Was bedeutet denn laufend überprüft?
Ich habe eine Eberspächer Airtronic D4s von 2008 und bei der letzten HU vor 2 Jahren hat mich der Prüfer schon auf die Prüfung hingewiesen :-(.
Besten Dank,
Olli
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Re: Luftheizung-> Austauschpflicht->alle 10 Jahre?

#12 

Beitrag von Olli »

Hat keiner eine Idee?

Gruß,
Olli
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Re: Luftheizung-> Austauschpflicht->alle 10 Jahre?

#13 

Beitrag von Surfsprinter »

Dieses Thema wird in vielen Foren diskutiert.
Mein letzter Stand ist, dass die allgemeine Austauschpflicht vor 2 Jahren gekippt wurde. Trotzdem wird der Tausch der Brennkammer ,in Eigenverantwortung' empfohlen.
Eine neue Brennkammer gibt es übrigens teils schon für 79-99 € incl. Dichtungssatz.
Des weiteren gibt es aber auch Herstellervorgaben, die in manchen Fällen weiter den Tausch vorschreiben. Und Eberspächer wurde dabei mit erwähnt.

Ich würde also persönlich oder im Netz beim Hersteller den Heizungstyp eingeben und checken, ob in Deinem Fall ein Wechsel empfohlen wird.
Übrigens gibt es zum Thema Wechsel schöne YouTube-Videos. Das kann man gut selbermachen.
316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
Davor T3, T4 kurz, T4 lang TDI, T5, Sprinter W903, Westfalia Nugget


Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
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Re: Luftheizung-> Austauschpflicht->alle 10 Jahre?

#14 

Beitrag von Gelöschter User »

@ Hans,

könntest du anstelle der gelben Schrift bitte eine ander Farbe nehmen? Ist sehr schwer zu lesen (bin nicht Farbenblind oder sonst irgendwie Sehbehindert :roll: ).

@ All, gehtb es nur mir so?

LG Martin
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Re: Luftheizung-> Austauschpflicht->alle 10 Jahre?

#15 

Beitrag von v-dulli »

Gelöschter User hat geschrieben: 01 Mai 2020 09:44
@ All, gehtb es nur mir so?

LG Martin
Nein, mindestens mir geht es genau so. Gelb auf hellgrau geht gar nicht, jedenfalls nicht bei dieser Schriftgrösse.
Gruß aus OWL
v-dulli (Helmut)
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