Fahrtenschreiber

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
stoepa
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Fahrtenschreiber

#1 

Beitrag von stoepa »

 Themenstarter

Hallo,

ich fahre mit meinem LKW Sprinter 213 CDI mit Anhänger (2000kg) eigentlich nur im Umkreis von 50 km.

Was muß ich tun, wenn ich als Handwerker nun einmalig diesen Bereich verlassen will ? Gibt es da eine Lösung ohne Fahrtenschreiber ? (Formulare? Fahrtenbuch?)

Nimmt man mir eine Privatfahrt ab? Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen, Anhänger und Sprinter sind beschriftet, ich transportiere Material.

Was brauche ich noch außer dem Fahrtenschreiber ?
Brauche ich dann auch noch Software Unternehmerkarte usw.?

Danke
215 CDI Automatik Kastenwagen L2 H2 2007er
kurierkniffel
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Re: Fahrtenschreiber

#2 

Beitrag von kurierkniffel »

du bist dann über 3,5 To und brauchst eigentlich zwingend einen Fahrtenschreiber. Bis 3,5 To brauchst du nur, wenn über 50 km) Fahrzeitennachweis auf Vordruck (Schriftlich)
Galaxy510
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Re: Fahrtenschreiber

#3 

Beitrag von Galaxy510 »

Die Grenze liegt in D bei 2,8 t. zulässigem Gesamtgewicht, nicht bei 3,5 t. Das wird leider fälschlicherweise oft so publiziert.

Frag doch mal genau bei Deinem Landratsamt nach. Ich habe kürzlich für einen bekannten ein ähnliches Thema recherchiert, bei dem auch nicht ganz klar war, was er denn nun darf oder muss. Auf der Seite der BAG findest Du jedenfalls keine befriedigende Lösung.

Laut meinem Wissensstand (HIERFÜR GEBE ICH KEINE GARANTIE) musst Du einen Tagesaufschrieb Deiner Lenk und Ruhezeiten führen. Da Du selbst Unternehmer bist, reicht wohl der eine Tag, an dem Du die Grenze verlässt. Sollte aber eine anderer Person als der Fahrzeughalter das Fahrzeug bewegen, müssen die letzten 28 Tage nachgewiesen werden. Bei Verstößen hierbei beträgt das Bußgeld bis zu 250.-€ pro jeden nicht nachgewiesenen Tag. Von daher würde ich bei der zuständigen Behörde mal nachfragen.

Gruß Andreas
stoepa
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Re: Fahrtenschreiber

#4 

Beitrag von stoepa »

 Themenstarter

Mir wurde vom Freundlichen folendes angeboten:

-Fahrtenschreiber nachträglich einbauen
-Fahrtenschreiberprüfung mit digitalem...
-TCD Download Twice auswertungssoftware
-Kappe
-Schraube
-DTCO NCV3/T1N
-DTCO NCV Autom

alles zusammen kostet netto ca. 1830,--€

Ist das so alles richtig und der Preis OK?
Ich finde es unheimlich viel !!
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Bernte
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Re: Fahrtenschreiber

#5 

Beitrag von Bernte »

Hallo,

ich kann Galaxy510 nur zustimmen, spar Dir das Geld für die Einbauten. Der Fahrtennachweis per Vordruck, den man sich auch im Internet runterladen kann ist ausreichend
für Ausnahmen, ansonsten gilt die "Handwerkerregel" . Ich selbst fahre einen CDI 211, ab und zu mal mit einem 2t-Hänger und immer im Stadtgebiet, auch mal darüber hinaus, ist
aber eher selten - noch nie Probleme gehabt !
Das was Du da auflistet sind glaub eh nicht die gesamten Kosten, weil immer wieder auch Auswertungsgebühren anfallen für die Daten !

MfG
stoepa
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Re: Fahrtenschreiber

#6 

Beitrag von stoepa »

 Themenstarter

Der Nachweis über Tageskontrollblätter reicht nicht aus. Dies gilt nur zwischen 2,8 und 3,5 t.
Mit dem Sprinter und Anänger bin ich aber über 3,5 t
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Re: Fahrtenschreiber

#7 

Beitrag von Moselaner »

Hallo,

gute Infos für Handwerker zeigt diese pdf: http://www.thiele-mobile.de/PDF-Dokumen ... oblatt.pdf

So blöd es ist. Über 50 km Entfernung vom Standort ist beim Sprinter mit Hänger (selbst für eine einmalige Fahrt) der ganze Plunder mit allem was dazu gehört gesetzlich vorgeschrieben!!

Sonst gilt das Motto: No risk - No fun :wink: :D
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf

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Re: Fahrtenschreiber

#8 

Beitrag von Fluse »

Moin Rudolf,

ja das ist so. Der TG ist Pflicht. :?
Mein Trapoverkäufer hat das sogar schriftlich von mir das er mich dahingehend aufgeklärt hat. :roll:
Ich habe damals den TG Vorrüstsatz genommen.
Da ich bis jetzt wenig mit dem Anhänger fahre, habe ich den TG auch noch nicht gebraucht.
Sollte ich mal weiter weg müssen werden wir zu Not mit zwei Fahrzeugen (PKW mit Anhänger und Sprinter )
fahren. Ist billiger so, bei uns auf der A 45 steht die BAG an jeder Ecke.
Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
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Re: Fahrtenschreiber

#9 

Beitrag von Braaschi#24 »

ALSO...das is schon alles richtig was hier so geschrieben wird...ich selber darf Fahrtenschreiber,(egal ob analog oder digital) prüfen oder auch einbau...das Thema is ZU komplex um das hier einfach so sagen zu können,es gibt TAUSEND ausnahme Regelungen...ganz Offiziell ist es so das du bei fahrten über 50km einen brauchst,sobald du gewerblich unterwegs bist.Unter 50km bist du verpflichtet jeden Tag einen Tagesauszug zu machen.Brauchst deine Karte aber nicht stecken,sondern fährst auf OUT(beim Digitalen)Eine Ausnahmeregelung lautet aber,(den genauen Wortlaut weiß ich nicht):Wenn deine Haupttätigkeit nicht das fahren ist,dann bist du von der Sache ausgenommen,heißt auf deutsch,wenn z.B ein allein Arbeitender Fliesenleger morgen sein Auto mit Ware belädt,ins nächste Dorf ne halbe stunde fährt,dort den Tag über Arbeitet und abends wieder nach hause fährt und das Auto hinstellt braucht er das nicht zu tun...aberwenn du dir einen einbauen läßt,gehört ja noch viel mehr dazu,Karte regelmäßig auslesen lassen,Fahrtenschreiberdaten Archivieren usw...ich guck mal ob ich den genauen Wortlaut finde...du kannst aber auch mal bei kienzle.de nachschauen,da steht auch ne ganze menge...
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Re: Fahrtenschreiber

#10 

Beitrag von Braaschi#24 »

Hast du ne E-Mail Adresse,dann schick ich dir mal was rüber...
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#11 

Beitrag von Bernte »

Hallo,

wichtig wäre ja dann zu wissen :

+ ist er Handwerker

oder

+ transportiert er Material

MfG
stoepa
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Re: Fahrtenschreiber

#12 

Beitrag von stoepa »

 Themenstarter

Er ist Handwerker und transportiert das Material, welches er dann verarbeitet.
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Re: Fahrtenschreiber

#13 

Beitrag von stoepa »

 Themenstarter

Brauche ich denn als Handwerker der nur 2-3mal im Jahr den Radius verläßt auch zwingend folgendes:
Werkstattkarte
Unternehmerkarte (ich bin der Unternehmer und fahre nur selbst)
Software für Datenverarbeitung
?
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Re: Fahrtenschreiber

#14 

Beitrag von Braaschi#24 »

Rein rechtlich gesehen brauchst du ne Fahrerkarte und ne Unternehmenskarte...ne werkstattkarte hat nur die Werkstatt...Software brauchst du dir nich extra kaufen,viele bieten die im internet an...DKV ist da ne sehr gute Lösung. Ich weiß aber auch das viele Unternehmen auf blauen Dunst fahren...bzw das mit der Handwerkersache ne Lösung ist...
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Re: Fahrtenschreiber

#15 

Beitrag von Moselaner »

stoepa hat geschrieben:Brauche ich denn als Handwerker der nur 2-3mal im Jahr den Radius verläßt auch zwingend folgendes:
Werkstattkarte
Unternehmerkarte (ich bin der Unternehmer und fahre nur selbst)
Software für Datenverarbeitung
?
Die Unternehmerkarte dient dazu dem DTCO mitzuteilen für welches Unternehmen das Auto "arbeitet". Die braucht jedes Unternehmen das solche Fahrzeuge einsetzt. Ebenso benötigt man sie um die Daten des Gerätes alle 90 Tage auszulesen.

Jeder Fahrer braucht seine eigene Fahrerkarte. Ohne Fahrerkarte ist es verboten solche Fahrzeuge zu fahren.

Die Werkstattkarte hat nur die Werkstatt zur Überprüfung des DTCO. Die Kontrollkarte ist Kntrollbehörden vorenthalten.

Info´s unter http://www.bag.bund.de/cln_008/DE/Navig ... _node.html

Leider ist es so das Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht sehr streng bestraft werden.

Den Bußgeldkatalog findet ihr hier:
http://www.bag.bund.de/cae/servlet/cont ... hrpers.pdf

Fahren ohne Kontrollgerät kostet demnach 1500,- Euro. s. S. 19
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf

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