Hallo,
mein 312er Kastenwagen war als PKW zugelassen und wurde als LKW versteuert. Ich nutze das Auto zum Gütertransport. Eines schönen Tages wollten die vom FA über 2000 DM Nachzahlung haben.
Ich hatte damals dort angerufen und man sagte mir, wenn es sich um einen Kastenwagen ohne Fenster handelt, der sogar mit einer Trennwand versehen sei, würde das Auto weiterhin als LKW eingestuft werden. Anhand der Papiere könne man das nicht beurteilen, ich möge Fotos schicken. Daraufhin würde der Bescheid wieder rückgängig gemacht. Kollegen, die Fenster, aber keine Sitze hatten, hatten damals Pech und mussten blechen.
Das kann man echt nicht generell sagen was die da vom FA machen.
siehe auch:
http://www.iww.de/asr/archiv/abgrenzung ... ren-f37336
oder:
http://www.handwerk-magazin.de/kfz-steu ... /8/212175/
Ich würde an deiner Stelle in jedem Fall auch mal dort anrufen und mir deren Begründung anhören und evt. Einspruch einlegen.
Bei deinem Sprinter ist die Ladefläche größer als der Fahrgastraum und auch mit 6/7 Personen hast du noch fast 1 to. Nutzlast. Deshalb sehe ich gute Gründe für eine Einstufung als LKW.
Es sei denn die Ladefläche wird generell mit einem Wohncontainer beladen
