Ich finde deine Frage jetzt sehr akademisch, hat mich aber auf folgenden Umstand aufmerksam gemacht (
Mitteilung der Stadt Bonn):
Bei Führerscheinerteilung der Klassen C1, C1E, C und CE ab 19. Januar 2013 gilt, dass keine Personenbeförderung in Fahrzeugen über 3,5 Tonnen mehr zulässig ist.
Die 11. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist am 28.12.2016 in Kraft getreten:
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Klassen C1, C1E, C und CE, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt worden sind. Diese Klassen berechtigen nicht mehr dazu, Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kilo, die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, zu führen. Unabhängig von der Anzahl der Fahrgastplätze ist nun mindestens die Klasse D1 (Kleinbus bis 16 Fahrgastplätze) erforderlich.
Ausgenommen hiervon sind Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, anerkannten Rettungsdiensten, THW, Krankenwagen und
Wohnmobile.
Das bedeutet, dass die seit dem 19. Januar 2013 neuen Führerscheininhaber der Klassen C1, C1E, C und CE keine bestuhlten Sprinter über 3,5t mehr führen dürfen.
Aber ich denke, das dies nicht stimmen kann. Die
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr bestimmt im
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, dass mit Klasse C1 Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von
nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) geführt werden dürfen.
Das führt mich zurück auf deine Frage, .... die inzwischen beantwortet wurde
