Hält der Crafter 4,1-4,2t aus?

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Darth Fader
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Re: Hält der Crafter 4,1-4,2t aus?

#16 

Beitrag von Darth Fader »

Dennis_B hat geschrieben: 04 Feb 2025 16:10 Ist das nicht sonst auch so gefühlt die durchschnittliche Überladung jedes Wohnmobils? Die fahren damit hunderte, tausende Kilometer :mrgreen:
Wenn sie schlau sind, lassen sie sich auf 3,8t auflasten - ohne technische Änderungen.
Mit der in D tolerierten Überladung von 5% macht das 3,99t ohne Ärger mit der Rennleitung - die man auf einer ~2km Strecke ja recht gut frühzeitig bemerken dürfte.

Das was als allererstes kritisch wird, dürften die Bremsen, dann die Federung, gefolgt vom Antriebsstrang (primär die Kupplung) und zuletzt die Karosserie sein - insofern brauchst du wohl kaum Angst um das Fahrzeug zu haben. Nicht erwischen lassen und vorsichtigeres Fahren, als sonst auch dürften die Prioritäten sein. Wobei: abraten sollten man natürlich von solchen Ordnungswidrigkeiten... 😇
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greyhound
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Re: Hält der Crafter 4,1-4,2t aus?

#17 

Beitrag von greyhound »

im Ernst: frag den Baustoffhändler, der hat wohl die meiste Erfahrung mit sowas.
Ich habe mir Feinkies (< 16 mm) mit einem Pumpmischer ins 1. OG (Rohbau) bringen lassen.
Kostet zwar Geld, dafür ist das schnell erledigt. Bist Du sicher, dass Du Splitt brauchst?
Auch ein Förderband mieten wäre etwas bei beengten Raumverhälnissen.
Gruß
Wolfgang aus S. Cabrio-fan
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Re: Hält der Crafter 4,1-4,2t aus?

#18 

Beitrag von f54 »

MobilLoewe hat geschrieben: 04 Feb 2025 18:05 Falsch:
f54 hat geschrieben: 04 Feb 2025 18:01 für 2km: kein problem. lass dich nicht erwischen: stichwort führerschein.
Richtig:
für 2km: technisch kein problem. lass dich nicht erwischen: stichwort bußgeld wegen überladung.
Überladung ist eine Ordnungswidrigkeit. Überschreitet er das zGG von 3,5t und hat nicht mindestens C1 Fahrerlaubnis sind wir bei Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und das ist eine Straftat und somit eine andere Hausnummer als "bisschen" Ordnungswidrigkeit.
2015 W906 316 4x4 Kombi L2H1 ZG3 5G mit einmal alles + 245/75R16 (BFG AT), HA: 4,182, Lazer LED

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MobilLoewe
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Re: Hält der Crafter 4,1-4,2t aus?

#19 

Beitrag von MobilLoewe »

f54 hat geschrieben: 05 Feb 2025 09:41
MobilLoewe hat geschrieben: 04 Feb 2025 18:05 Falsch:
f54 hat geschrieben: 04 Feb 2025 18:01 für 2km: kein problem. lass dich nicht erwischen: stichwort führerschein.
Richtig:
für 2km: technisch kein problem. lass dich nicht erwischen: stichwort bußgeld wegen überladung.
Überladung ist eine Ordnungswidrigkeit. Überschreitet er das zGG von 3,5t und hat nicht mindestens C1 Fahrerlaubnis sind wir bei Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und das ist eine Straftat und somit eine andere Hausnummer als "bisschen" Ordnungswidrigkeit.
Es gibt in der Tat unterschiedliche Ansichten.

Internetrecherche mit ChatGPT:
Streitpunkt: Ändert die Überladung die Fahrzeugklasse?

Ansicht 1 (keine Straftat, nur OWi): Manche argumentieren, dass das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ein fest eingetragenes und konstruktiv festgelegtes Gewicht ist. Auch wenn das Fahrzeug überladen ist, bleibt es formal in seiner ursprünglichen Klasse.

Ansicht 2 (Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis): Andere sagen, dass das tatsächliche Gewicht entscheidend ist. Wenn ein Fahrzeug durch Überladung über 3,5 t kommt, dann fällt es in die Lkw-Klasse (C1), und wer nur einen B-Führerschein hat, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.

Rechtsprechung?

Es gibt hierzu unterschiedliche Urteile. Manche Gerichte sehen es als Straftat, andere als Ordnungswidrigkeit. In der Praxis hängt es oft vom Einzelfall und dem jeweiligen Gericht ab.
Anderseits werden bei Gewichtskontrollen und festgestellter Überladung stets Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein eingeleitet? Allenfalls wird eine Weiterfahrt erst dann erlaubt, wenn die Überladung vor Ort behoben und das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschritten wird.

Gruß Bernd
Hymer B-MCT 600 auf Sprinter 910, EZ 3/24, 10,25″ MBUX, 9-G-Tronic, OM 654 mit 170 PS, 4,5 t SLC-Chassis, Assistenten fast volle Hütte, Vollluftfederung. :mrgreen:
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Re: Hält der Crafter 4,1-4,2t aus?

#20 

Beitrag von f54 »

ChatGPT-Wissen ist hier nicht entscheidend sondern das was die zuständige StA entscheidet bzw. später der Richter.
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Re: Hält der Crafter 4,1-4,2t aus?

#21 

Beitrag von MobilLoewe »

f54 hat geschrieben: 05 Feb 2025 10:41 ChatGPT-Wissen ist hier nicht entscheidend sondern das was die zuständige StA entscheidet bzw. später der Richter.
Stimmt schon, nur gibt es offenbar keine einheitliche Rechtssprechung. Insofern ist das Wissen von ChatGPT zumindest ein interessanter Hinweis.

Gruß Bernd
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Re: Hält der Crafter 4,1-4,2t aus?

#22 

Beitrag von roti6969 »

Mat hat geschrieben: 04 Feb 2025 10:04 Gesamtgewicht 4,1-4,2.

Aktuell wiegt er leer 3,0.
Sollte kein Problem sein, 4.300kg sind bei mir regelmäßig, Leergewicht aber nur 2.200kg
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Re: Hält der Crafter 4,1-4,2t aus?

#23 

Beitrag von Kobold »

Hallo,

ich habe vor Jahren mal bei einem Brennholz-Händler 4 Raummeter Buchenholz in Meterscheitern bestellt.
Darauf kamen 2 Mann mit einem alten Sprinter Kastenwagen, der bis unters Dach beladen war und fast mit der Anhängerkupplung die Straße aufgerissen hätte. Ich wette, der hatte locker 5 Tonnen insgesamt. Und so, wie der Sprinter aussah, haben die das nicht zum ersten Mal gemacht.

Gruß Reinhard
Sprinter 313Cdi
Baujahr 2012
Kasten L2H2
230000km
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