Fahrtenschreiber u.ä.

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
drossel08
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Fahrtenschreiber u.ä.

#1 

Beitrag von drossel08 »

 Themenstarter

Hallo Gemeinde,
bei einem kürzlichen Gespräch unter Transporterkutschern kam das Thema Fahrtenschreiber und Tätigkeitsnachweise zur Sprache. Bis 2,8 to soll neuerdings ein Nachweis über Lenk- und Ruhezeiten geführt werden. Ich hatte vor 2 Wochen in einer Verkehrskontrolle in München dieses Thema. Deren Meinung war, daß für reine Auslieferungsfahrten ein Tätigkeitsnachweis geführt werden muß. Sobald aber auch gearbeitet wird (ich habe einen Montageservice für Bauelemente) wird dieser Nachweis nicht mehr benötigt.
Somit hatte ich bei dieser Kontrolle meine Ruhe.
Einige von Euch sind ja in Speditionen tätig. Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht und welche Rolle spielt dabei ein Anhänger bezüglich zul. Gesamtgewicht?
Ich hoffe, daß Ihr mir helfen könnt.
mfG drossel08 -Danke-
Uli
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#2 

Beitrag von Uli »

Hallo drossel08,

auf jeden Fall liegt der Unterschied schon bei der PKW/LKW-Zulassung.
Als LKW darf man z.B. sonn-/feiertags nicht den kleinsten Anhänger mitnehmen, als PKW dagegen den schwersten und längsten, den man ziehen darf.
Bis 3,5 t kenne ich gar keine Fahrtenschreiber-Pflicht, ich muß Dich aber auf nächste Woche vertrösten.
Ein Kumpel von mir ist bei der Polizei, der macht gerade wieder ein Seminar (Einweisung Maut), hoffe dass der mir Unterlagen mitbringen kann.
Ich brauche bis jetzt keinen Tachographen, PKW-Zulassung + Anhänger 3,0 t bis 50 Km Umkreis auch sonntags.

Gruß
Uli
linke Schiebetür und voll bestuhlt
Speedy
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#3 

Beitrag von Speedy »

Vorsicht, Uli:
Falls Du nur Werkverkehr betreibst (nur Deinen eigenen Krempel gewerblich durch die Gegend fährst) hast Du recht, aber sonst ...

Generell gilt für ausschliesslich innerhalb Deutschlands verkehrende Transporteure:

- Fahrzeuge mit bis zu 2,8t zul. GG = kein AZ-Nachweis erforderlich
- Fahrzeuge mit bis zu 3,5t zul. GG = AZ-Nachweis durch Aufzeichnung* oder Fahrtschreiber (nat. Recht)
- Fahrzeuge über 3,5t zul. GG = EG-Kontrollgerät = Pflicht (EU-Recht)

Hierbei bedeutet Fahrzeuge auch Kombinationen !!!
Also Sprinter 2,8t GG solo = frei, mit 2t-Anhänger = 4,8t GG = FAHRTSCHREIBER-PFLICHT - Manuelle Aufzeichnungen reichen in keinem Fall aus.

Diese Vorschriften sind vollkommen unabhängig von der Zulassungsart des Fahrzeugs, es kommt lediglich auf den gewerblichen Einsatz an.

Für Werkverkehr (z.B. Monteure) gibt es Ausnahmen: Im Umkreis von 50 km um den Standort beispielsweise wird kein FS benötigt.

Verstösse kosten Fahrer und Unternehmer richtig Geld und werden im Gewerbezentralregister eingetragen (Punkte gibt es aber keine). Habe schon mal 500 EUR für so einen Verstoss bezahlt.

Sonntagsfahrverbot gilt für Anhänger hinter LKW und für LKW über 7,5t zul. GG., ebenso das FERIENFAHRVERBOT.

Fahrzeuge mit PKW-Zulassung unterliegen also keinerlei Einschränkungen, Fahrzeuge mit LKW-Zulassung dürfen -unabhängig vom GG- keinen Anhänger ziehen. Dies gilt selbstverständlich auch für privat genutzte KFZ!
Verstoss hiergegen kostet 75 EUR plus 1 Punkt, das Fahrzeug muss auf dem nächsten Parkplatz bis zum Ablauf des Fahrverbotes stehenbleiben.

*Die Aufzeichnung gem. §7 FPersV muss nicht auf bestimmten Formularen erfolgen, bestimmte Angaben sind aber erforderlich, siehe den betreffenden Paragraphen.
Wir haben ein eigenes Formular entworfen, dass sich bereits bei mehreren Kontrollen bewährt hat.

Mehr Infos gibt es noch hier im PDF-Format
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buma_50
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#4 

Beitrag von buma_50 »

75€ Strafe ist nicht mehr Laut ADAC 200€ :Geige:
Der Sprinterfan:
Gelöschter User

Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#5 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo allerseits
Folgender Text ist nachzulesen bei www.polizei.bayern.de
http://www.polizei.bayern.de/welcome.htm
Kennzahl 130600
Verkehrsordnungswidrigkeit
Sie fuhren verbotswidrig an dem Sonntag oder Feiertag mit einem LKW
mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t bzw. mit einem LKW mit Anhänger.

Verletzte Vorschrift
§ 30 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 119 BKat

Bußgeld 40 Euro Punkte 1


Gruß @Harry der-weisse-lt@web.de
PS: der direkte Link zum Text ist leider zulang für hier, krieg den nicht rein, also bitte bei Bedarf selber rauskopieren.
http://www.polizei.bayern.de/cgi-bin/bg ... bis=5&tt=2
Gelöschter User

Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#6 

Beitrag von Gelöschter User »

HALLO, :boese:

den $6 Fpers ( Fahrpersonalverordnung gibt es chon seit 1995 !!!!

Geht mal unter Google und gebt "§ 6 FPERS" ein !

Damit ist wirklich nicht zu spaßen ich habe für 5 Tage nicht geführte Fahrten Kontroll Zettel eine Strafe in Höhe von 375 Euro zzgl Berbeitungsgebühr bekommen!:Motz: :Motz:

ALSo vorsicht.....

Bis dann

Dirk
Speedy
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#7 

Beitrag von Speedy »

Zu den Verstössen gegen das Sonntagsfahrverbot:
(Quelle: Kraftfahrtbundesamt)

- Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren: 1 Punkt und 40 EUR

- Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen: 1 Punkt und 200 EUR

Bei mir dürfte das damals wohl eine Kombination aus beidem gewesen sein, da ich Fahrer und Halter war ... :(
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drossel08
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#8 

Beitrag von drossel08 »

 Themenstarter

Hi Speedy,
Dein Beitrag zum Thema war bisher der, der mir am meisten weiter geholfen hat. Eine Frage bleibt für mich immer noch offen: was tun bei 2,8 to + Anhänger 2 to = 4,8 to und original kein eingebauter Fahrtenschreiber? Muß ich manuell aufzeichnen oder nicht?
Übrigens: die gezahlten Bußgelder und kassierten Punkte sind ärgerlich-mein Beileid.
Also werde ich weiter forschen.
Bis bald
drossel08 -Danke-
buma_50
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#9 

Beitrag von buma_50 »

hallo Drosselo8 Du brauchst einen Fahrtenschreiber Bei Kuriedienst Eine Eu Genehmigung und eine Transportgenehmigung wenn du innerhalb Deutschland fährst ,wenn du Warenvon D in die Eu beförderst Ist bis 6Tonnen genehmigungsfrei wenn du deine eigenen Waren transpotirst ist es ein Werksverkehr.
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#10 

Beitrag von sternchen01 »

@drossel08

Hier siehst Du einen Vordruck des Fahrtenkontrollzettel:
[img]http://www.animalshome.mynetcologne.de\Anlage.JPG[/img]

Die Aufzeichnungspflicht tritt ein sobald Du über ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2,8 T bist. Beim Anhänger mußt Du grundsätzlich eine Fahrtenscheibe einlegen.;) Leider reicht hier defenitiv keine Manuelle Aufzeichnung!!!!

Also wirst Du um einen Einbau eines Fahrtenschreibers nicht drumrum kommen. :(

Wenn Du magst kann ich Dir den genauen Gesetztext zukommen lasse. Wie schon vorher geschrieben "Ich bin ein gebranntes Kind und scheue seit her die Polizei und vor allen Dingen die BAG!!!! :eek: :eek: :eek:


Bei Fragen kannst Du gerne Mailen

iseolago@pick-bergisch.de

Liebe Grüße

Dirk ( Sternchen01 ) Kurierfahrer im Internationalen Verkehr mit Anhänger ;) ;) ;)
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#11 

Beitrag von sternchen01 »

@Speedy:

Sorry hatte gar nicht gesehn das Du den Link zu der PDF Datei gesetzt hattest.:tut-leid::Klatsch:

Da hätteich mir ja einiges sparen können :nixsag:


:nacht: Sternchen01 ( Dirk )
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#12 

Beitrag von Speedy »

hallo Drosselo8 Du brauchst einen Fahrtenschreiber Bei Kuriedienst Eine Eu Genehmigung und eine Transportgenehmigung wenn du innerhalb Deutschland fährst ,wenn du Warenvon D in die Eu beförderst Ist bis 6Tonnen genehmigungsfrei wenn du deine eigenen Waren transpotirst ist es ein Werksverkehr
Richtig ist:

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bis 3,5t Gesamtgewicht sind genehmigungsfrei, fallen nicht unter das GüKG (GüterKraftverkehrsGesetz).

Alles darüber bedarf lt. GüKG einer Genehmigung:
- Für Transporte innerhalb von Deutschland einer nationalen Erlaubnis
- Für Transporte innerhalb der EU incl. innerdeutsche Transporte einer EU-Lizenz

Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist der Werkverkehr (§9 GüKG), ebenfalls die Beförderung von Betriebseinrichtungen (§2 Abs. 8).

@Drossel08:
Die von Dir beschriebene Fahrzeugkombination darfst Du nur mit einem Fahrtschreiber gewerblich führen, es sei denn Du fährst ausschliesslich Werkverkehr bis 50 km oder privat. Eine manuelle Aufzeichnung geht über 3,5t GG der Beförderungseinheit (Zugfahrzeug+Anhänger) nicht!
Fahrtschreiber kann man nachrüsten, es gibt Fachbetriebe (VDO). Ist allerdings nicht billig, kostet um 1.000 EUR. Bei Interesse: Habe noch ein paar gebrauchte Fahrtschreiber rumliegen (ohne Kabelsatz, Adapter und Welle), die ich gerne verkaufe :cool:


Weitere Infos gibt es beim Bundesamt für Güterkraftverkehr

@Sternchen01:
Doppelt gemoppelt hält besser :D
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Soßenlöffel
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#13 

Beitrag von Soßenlöffel »

Speedy, Du hast den Punkt genau getroffen. Bis 3,5 t ist die Beförderung von Gütern erlaubnisfrei(auch ins Ausland). Alles was darüber hinaus geht ist erlaubnispflichtig. Also sobald Du einen Hänger an deine Kutsche hängst und gewerblich fährst musst du eine Erlaubnis haben. Vorraussetzungen für diese Erlaubnis:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Fachliche Kompetenzen

heißt sobald ein Eintrag in einem polizeilichen Führungszeugnis ist bekommt man keine Erlaubnis. Weiteres ist unter http://www.bag.bund.de/aktuell/GueKG04.pdf zu erfahren....
Die Macht ist die Kraft der 5 Herzen.........
drossel08
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#14 

Beitrag von drossel08 »

 Themenstarter

Hallo Gemeinde,
vielen Dank für die Ratschläge und Hinweise.
Mein Fazit lautet: fahre weiter mit 2,8 to GG und lass den Hänger zu Hause stehen, oder fahr´mit Hänger und lass dich nicht erwischen.
Was mir noch spanisch vorkommt, ist die Plicht der Nachrüstung mit EG-Kontrollgerät. Mir fehlen hierzu noch die gesetzlichen Grundlagen. Ich werde mich in nächster Zeit mal intensiv mit dem Thema befassen und die Ergebnisse ins Forum stellen.
Allgemein betrachtet ist diese Angelegenheit bestimmt nicht so schön wie eine Alufelgensammlung im Forum. Wenn man aber die Zahlen unterm Strich zusammenzählt, ist unter Umständen ein Satz Alu´s billiger.
Vielleicht denkt Ihr mal über diese Themen nach.
Man sieht sich...
drossel08 -Danke-
Speedy
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Re: Fahrtenschreiber u.ä.

#15 

Beitrag von Speedy »

@Soßenlöffel:
Es besteht schon die Möglichkeit, mit Anhänger zu fahren. Ich hatte mal einen Duc (2,8t) und einen hohen Planen-Einachser auf 700 kg runtergelastet (waren immer noch 550 kg Nutzlast und 6 Paletten). Das war genehmigungs- aber vor allem Fahrtschreiber frei (nur Handaufzeichnung).
Ich besitze mehrere EU-Lizenzen seit 1994, habe damals klagen müssen, um sie zu bekommen -man sprach mir die Zuverlässigkeit ab, da ich aus meiner Jugend ( Mofa frisieren ;) ) noch ein paar alte Eintragungen hatte ... :mad:
Bei der IHK-Prüfung sind damals schon 2/3 durchgefallen, später wurde die nochmals verschärft.
Auch die Eigenkapitalregelungen wurden gerade für den Transporterbereich drastisch verschärft und stellen -gerade für Existenzgründer- ein grosses Problem dar.
Der einzig wahre Speedy ;)
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