Womo-Steuer
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Re: Womo-Steuer
Ich freue mich erst, wenn ich nicht als Schlüsselnummer 00 die Dreckschleudersteuer von 600€ auf dem Steuerbescheid finde. Aber neues von der Steuer-Front:
Die rückwirkende Steuererhöhung für uns WOMOs ist vom Tisch. Also wird erst ab 2006 abgezockt!
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316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
Davor T3, T4 kurz, T4 lang TDI, T5, Sprinter W903, Westfalia Nugget
Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
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Re: Womo-Steuer
woher weißt du denn das? hast du mit dem weihnachtsmann oder mit dem osterhasen telefoniert? nun, beide haben damit aber nichts zu tun.
fakt ist immer noch: es gibt einen gesetzentwurf vom bundesrat (seit 21.12.2005). in diesem gesetzentwurf steht, dass für 2005 die kfz-steuer für wohnmobile wie bisher nach gewicht berechnet wird. nicht mehr und nicht weniger gibt es heute.
in der nächsten zeit wird der bundestag sich in drei lesungen mit dem gesetzentwurf beschäftigen. von mitgliedern der spd-fraktion kommen seit ein paar tagen aussagen, dass sie den entwurf so wie vom (cdu-geführten) bundesrat vorgelegt, nicht zustimmen wollen. die fdp wir als steuersenkungspartei ja hoffentlich eh dagegen sein und die grünen und die linken sind in einer zwickmühle: stinker bestrafen oder die handlungsunfähigkeit der regierung vorführen? nun, dann wird irgendwas beschlossen werden. und wenn es sich dabei nicht um den inhalt des gesetzentwurfes handeln sollte, dann ist wohl noch eine runde vermittlungsausschuss, nochmal bundesrat und nochmal bundestag dran. dann kommen wir langsam aber sicher in die nähe der landtagswahlkämpfe - und so könnte das thema "steuererhöhung für wohnmobile" noch eine ganze zeit aktuell bleiben.
also: beschlossen ist noch nichts. rein theoretisch könnte auch noch beschlossen werden: es bleibt so, wie die gesetzeslage seit dem 1.5.05 ist - womos sind ganz einfach pkw mit schadstoffklasse 00.
jens
fakt ist immer noch: es gibt einen gesetzentwurf vom bundesrat (seit 21.12.2005). in diesem gesetzentwurf steht, dass für 2005 die kfz-steuer für wohnmobile wie bisher nach gewicht berechnet wird. nicht mehr und nicht weniger gibt es heute.
in der nächsten zeit wird der bundestag sich in drei lesungen mit dem gesetzentwurf beschäftigen. von mitgliedern der spd-fraktion kommen seit ein paar tagen aussagen, dass sie den entwurf so wie vom (cdu-geführten) bundesrat vorgelegt, nicht zustimmen wollen. die fdp wir als steuersenkungspartei ja hoffentlich eh dagegen sein und die grünen und die linken sind in einer zwickmühle: stinker bestrafen oder die handlungsunfähigkeit der regierung vorführen? nun, dann wird irgendwas beschlossen werden. und wenn es sich dabei nicht um den inhalt des gesetzentwurfes handeln sollte, dann ist wohl noch eine runde vermittlungsausschuss, nochmal bundesrat und nochmal bundestag dran. dann kommen wir langsam aber sicher in die nähe der landtagswahlkämpfe - und so könnte das thema "steuererhöhung für wohnmobile" noch eine ganze zeit aktuell bleiben.
also: beschlossen ist noch nichts. rein theoretisch könnte auch noch beschlossen werden: es bleibt so, wie die gesetzeslage seit dem 1.5.05 ist - womos sind ganz einfach pkw mit schadstoffklasse 00.
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Re: Womo-Steuer
Siehe aktuelle Promobil:
Da steht, dass WOMO´s von der rückwirkenden Gesetzesvorlage befreit werden.
Und dass der Gesetzesvorschlag vielleicht doch noch ganz gekippt wird, das hat DIR wohl der Weihnachtshase gesteckt, was?!? Es ist uns wohl allen klar, dass die Änderung kommen wird, nur an den Zahlen wird noch zu Liebe des Bundesrates gepfeilt..
Da steht, dass WOMO´s von der rückwirkenden Gesetzesvorlage befreit werden.
Und dass der Gesetzesvorschlag vielleicht doch noch ganz gekippt wird, das hat DIR wohl der Weihnachtshase gesteckt, was?!? Es ist uns wohl allen klar, dass die Änderung kommen wird, nur an den Zahlen wird noch zu Liebe des Bundesrates gepfeilt..
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Re: Womo-Steuer
wieder falsch. zu liebe des bundesrates wird der bundestag mit sicherheit nicht pfeilen. denn der bundesrat hat den entwurf so beschlossen, wie er seit ende letzten jahres vorliegt. da hätten die landespolitiker ja gleich was ändern können, wenn ihnen die zahlen nicht gefallen hätten.
grundsätzlich ist ein gesetz so lange nicht rechtskräftig, wie es nicht vom bundestag beschlossen, vom bundesprsäsidenten unterschrieben und im bundesanzeiger veröffentlicht ist. bis das der fall ist, ist (zumindest in der theorie) noch alles möglich. und es besteht sehr wohl die möglichkeit, dass der gesetzesentwurf gemäß bundesratdrucksache 229/1/05 vom bundestag gekippt wird. dann haben wir zwar nicht die alte regelung von vor dem 1.5.05, sondern befinden uns weiterhin in dem undefinierten bereich, in dem wir uns seit dem 1.5.05 befinden - zwischen gewichtsbesteuerung und 100%-pkw ist alle möglich.
übrigens: es besteht auch die möglichkeit, dass ein multivan-fahrer (kombi) klagt und fordert, er möge mit seinem multivan auch in den genuss der abschläge kommen. und dass in diesem verfahren festgestellt wird, dass die abschläge willkürlich festgelegt wurden und nicht dem gleichheitsgrundsatz entsprechen. und dass dann ein gericht das (dann bereits rechtskräftige und wahrscheinlich auch schon vollzogene) gesetz noch kippt.
bitte schreibt in den foren nicht immer, es wäre alles entschieden. das ist de facto falsch.
jens
p.s.:
zu - 1 -
auch das ist nicht korrekt. das gesetz soll rückwirkend zum 1.5.2005 in kraft treten. so steht es in der gesetzesvorlage. und für 2005 sieht die gesetzesvorlage eine beibehaltung der gewichtsbesteuerung vor.
zu - 2 -
nein, ich habe mich nur schon etwas tiefer mit der materie beschäftigt. und: bislang habe ich mit allen meinen aussagen recht gehabt. auch wenn viele es nicht geglaubt haben.
zu - 3 -
es wird nur zu änderungen kommen, wenn sich die wohnmobilisten dafür stark machen. wenn wir weiterhin so ruhig vor uns hindösen, wird nichts wesentliches passieren. denn nur für etwas zahlenkosmetik (übergangsfrist 2012 statt 2011 oder so) wird man sich wohl kaum im bundestag die mühe machen und das gesetz in den vermittlungsausschuss überweisen. dann stimmen lieber alle dem entwurf so zu, wie er derzeit ist und schreiben uns hinterher: "ich habe mich persönlich für eine verbesserung im sinne der wohnmobileigner eingesetzt. leider hat die cdu-fraktion im bundestag eine änderung des gesetzes verhindert und ist dem vorschlag des von der cdu beherrschten bundesrats gefolgt. ( oder entsprechendes, wenn ein cdu-mitglied schreibt ) es tut mir leid, dass ich nicht mehr erreichen konnte und hoffe dennoch, dass sie sich ihr schönes hobby weiterhin leisten können."
grundsätzlich ist ein gesetz so lange nicht rechtskräftig, wie es nicht vom bundestag beschlossen, vom bundesprsäsidenten unterschrieben und im bundesanzeiger veröffentlicht ist. bis das der fall ist, ist (zumindest in der theorie) noch alles möglich. und es besteht sehr wohl die möglichkeit, dass der gesetzesentwurf gemäß bundesratdrucksache 229/1/05 vom bundestag gekippt wird. dann haben wir zwar nicht die alte regelung von vor dem 1.5.05, sondern befinden uns weiterhin in dem undefinierten bereich, in dem wir uns seit dem 1.5.05 befinden - zwischen gewichtsbesteuerung und 100%-pkw ist alle möglich.
übrigens: es besteht auch die möglichkeit, dass ein multivan-fahrer (kombi) klagt und fordert, er möge mit seinem multivan auch in den genuss der abschläge kommen. und dass in diesem verfahren festgestellt wird, dass die abschläge willkürlich festgelegt wurden und nicht dem gleichheitsgrundsatz entsprechen. und dass dann ein gericht das (dann bereits rechtskräftige und wahrscheinlich auch schon vollzogene) gesetz noch kippt.
bitte schreibt in den foren nicht immer, es wäre alles entschieden. das ist de facto falsch.
jens
p.s.:
- 1 -
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- 2 -
Und dass der Gesetzesvorschlag vielleicht doch noch ganz gekippt wird, das hat DIR wohl der Weihnachtshase gesteckt, was?!?
- 3 -
Es ist uns wohl allen klar, dass die Änderung kommen wird, nur ...
zu - 1 -
auch das ist nicht korrekt. das gesetz soll rückwirkend zum 1.5.2005 in kraft treten. so steht es in der gesetzesvorlage. und für 2005 sieht die gesetzesvorlage eine beibehaltung der gewichtsbesteuerung vor.
zu - 2 -
nein, ich habe mich nur schon etwas tiefer mit der materie beschäftigt. und: bislang habe ich mit allen meinen aussagen recht gehabt. auch wenn viele es nicht geglaubt haben.
zu - 3 -
es wird nur zu änderungen kommen, wenn sich die wohnmobilisten dafür stark machen. wenn wir weiterhin so ruhig vor uns hindösen, wird nichts wesentliches passieren. denn nur für etwas zahlenkosmetik (übergangsfrist 2012 statt 2011 oder so) wird man sich wohl kaum im bundestag die mühe machen und das gesetz in den vermittlungsausschuss überweisen. dann stimmen lieber alle dem entwurf so zu, wie er derzeit ist und schreiben uns hinterher: "ich habe mich persönlich für eine verbesserung im sinne der wohnmobileigner eingesetzt. leider hat die cdu-fraktion im bundestag eine änderung des gesetzes verhindert und ist dem vorschlag des von der cdu beherrschten bundesrats gefolgt. ( oder entsprechendes, wenn ein cdu-mitglied schreibt ) es tut mir leid, dass ich nicht mehr erreichen konnte und hoffe dennoch, dass sie sich ihr schönes hobby weiterhin leisten können."
Re: Womo-Steuer
Hallo,
SPD und CDU können es zurzeit ganz gut miteinander, der Bundestag wird den Gesetzentwurf der Länder wohl zustimmen, vielleicht wird noch eine Obergrenze bei der Steuer eingeführt, oder noch etwas anderes, aber in den Vermittlungsausschuss will bestimmt keine von den beiden Parteien, wegen der Landtagswahlen die anstehen.
Dies ist meine Meinung.
SPD und CDU können es zurzeit ganz gut miteinander, der Bundestag wird den Gesetzentwurf der Länder wohl zustimmen, vielleicht wird noch eine Obergrenze bei der Steuer eingeführt, oder noch etwas anderes, aber in den Vermittlungsausschuss will bestimmt keine von den beiden Parteien, wegen der Landtagswahlen die anstehen.
Dies ist meine Meinung.
Gruß von Werner
Fahre seit 7/2024 einen Frankia M- Line 7400 Automatik, 190 PS, 5,5 T
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Re: Womo-Steuer
korrigiere:
Dass das Gesetz für die Womos NICHT rückwirkend in Kraft treten soll steht nicht in der promobil, sondern in der Reisemobil International in der Ausgabe vom Januar 06( kann ich ja auch nichts für, Jens...)
Dass das Gesetz für die Womos NICHT rückwirkend in Kraft treten soll steht nicht in der promobil, sondern in der Reisemobil International in der Ausgabe vom Januar 06( kann ich ja auch nichts für, Jens...)
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Re: Womo-Steuer
o.k. mag da stehen. aber das steuergesetz tritt auch für wohnmobile rückwirkend zum 1.5.2005 in kraft (laut entwurf). der gesetzgeber hat nämlich erkannt, dass seit diesem termin ein undefinierter rechtlicher rahmen entstanden ist. und um uns allen rechtssicherheit zu geben, wird das gesetz eben rückwirkend in kraft gesetzt.
und wenn es so kommt, wie es derzeit im entwurf steht, wird in diesem rückwirkend in kraft tretenden gesetz festgelegt, dass womo 2005 weiterhin nach gewicht+schadstoffemissionen+lärmemissionen (
) besteuert werden und die hubraumabhängige steuer (dann keine berücksichtigung der lärmemissionen mehr) ab 1.1.2006 fällig wird.
ja, ich weiß, es ist kompliziert. kein wunder, dass die politiker, die die gesetze beschließen den überblick verlieren, was sie eigentlich beschließen. was mir noch nicht klar ist: läuft das jetzt unter "steuervereinfachung" oder unter "politikverdrossenheit abbauen"?
jens
und wenn es so kommt, wie es derzeit im entwurf steht, wird in diesem rückwirkend in kraft tretenden gesetz festgelegt, dass womo 2005 weiterhin nach gewicht+schadstoffemissionen+lärmemissionen (

ja, ich weiß, es ist kompliziert. kein wunder, dass die politiker, die die gesetze beschließen den überblick verlieren, was sie eigentlich beschließen. was mir noch nicht klar ist: läuft das jetzt unter "steuervereinfachung" oder unter "politikverdrossenheit abbauen"?
jens
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Re: Womo-Steuer
Hallo zusammen!
Heute habe ich meinen Steuerbescheid erhalten und konnte aufatmen.
Wie gehabt 158,-€ 4,6 t WoMo.
Bleibt abzuwarten, wie es sich weiterentwickelt.
Gruß Heinz :Baumel:
Heute habe ich meinen Steuerbescheid erhalten und konnte aufatmen.
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[marquee]Jetzt unterwegs mit MB 412D als Carthago mondial 41.[/marquee]
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Re: Womo-Steuer
wieso aufatmen? was hast du denn anderes erwartet? das ist doch der aktuelle stand. die nachforderung kommt erst, wenn die steuererhöhung vom bundestag beschlossen wurde, der bundespräsi das gesetz unterzeichnet hat, der wortlaut im bundesanzeiger veröffentlicht wurde und die durchführungsbestimmungen bei den sachbearbeitern in finanzämtern angekommen sind.
jens
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Re: Womo-Steuer
Von aufatmen kann nicht die Rede sein.
Habt Ihr schon die Reisemobil Inetrnational von Feb 06, darin ist eine Aufstellung zur Umschlüsselung von LKW Schlüsselnummern in PKW Schlüsselnummer; damit habe ich mit LKW Sn 51 jetzt EUro 0 zu erwarten, trotz Dieselkat!
Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu oder????
Gruss Max_LT2
Habt Ihr schon die Reisemobil Inetrnational von Feb 06, darin ist eine Aufstellung zur Umschlüsselung von LKW Schlüsselnummern in PKW Schlüsselnummer; damit habe ich mit LKW Sn 51 jetzt EUro 0 zu erwarten, trotz Dieselkat!
Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu oder????
Gruss Max_LT2
LT2 Baujahr 1998 2,5l TDI 75kW mittlerer Radstand, SCA Hochdach
Re: Womo-Steuer
Hallo,
hab es endlich geschafft mit dem Einloggen! Nun möchte ich auch meinen Senf zu dieser Steuerdebatte dazu geben. Habe meinen 213 cdi in 2002 ändern lassen in Sonderfahrzeug Camping über 2,8 t. Da wurde aus der SN 53 eine 00 eingetragen. Naja, nichts dabei gedacht, war ja Gewichtsbesteuerung! Jetzt sieht die Sache ja etwas rosiger aus. Anruf beim TÜV, warum die SN gändert wurde!?! Antwort: ein bürokratischer Akt.
Habe dann die SN wieder in den alten Ursprungszustand umschreiben lassen und DC bestätigte mir jetzt die EURO 2 Stufe. Das ganze hat mir 36 € gekostet und ich hoffe bei der neuen Besteuerung alles ein wenig abgefedert zu haben. Wer zahlt schon gerne Steuern?!?
Hab den Tread für die reingesetzt, die mit ihrem Kastenwagen irgendwann eine Nutzungsänderung gemacht haben.
mfg udo mit seinem 213 cdi
hab es endlich geschafft mit dem Einloggen! Nun möchte ich auch meinen Senf zu dieser Steuerdebatte dazu geben. Habe meinen 213 cdi in 2002 ändern lassen in Sonderfahrzeug Camping über 2,8 t. Da wurde aus der SN 53 eine 00 eingetragen. Naja, nichts dabei gedacht, war ja Gewichtsbesteuerung! Jetzt sieht die Sache ja etwas rosiger aus. Anruf beim TÜV, warum die SN gändert wurde!?! Antwort: ein bürokratischer Akt.

mfg udo mit seinem 213 cdi
Immer nur Stern? JAAAA!
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Re: Womo-Steuer
Das ist ein guter Tip!!! Genau das gleiche ha man mir ja bei der Umtragung in ein WOMO auch eingetragen.
Und Du konntest einfach sagen: hey, so nicht! Schreib mal lieber wieder eine 51 dahin???
´muß ich wohl auch mal versuchen.
Und Du konntest einfach sagen: hey, so nicht! Schreib mal lieber wieder eine 51 dahin???
´muß ich wohl auch mal versuchen.
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Re: Womo-Steuer
ABF-Rundgang am 4.2.2006 in Hannover
wer sich anschließen will: im ABF-thread steht die planung zum kommenden samstag.
jens
wer sich anschließen will: im ABF-thread steht die planung zum kommenden samstag.
jens
Re: Womo-Steuer
Aktuelle News
FDP-Bundestagsfraktion will Wohnmobile auch künftig nach Gewicht besteuern
Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Wohnmobile und in der Bauart ähnliche Fahrzeuge weiterhin nach dem Gewicht und nicht nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Dazu haben die Abgeordneten einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugssteuergesetzes (BT-Drs. 16/473) vorgelegt.
Die Fraktion verweist auf die am 01.05.2005 in Kraft getretene Rechtsänderung, wonach Kombinationsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen nicht mehr nach dem Gewicht, sondern wie Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Nach Auffassung der FDP sollten von dieser Änderung nur Geländewagen (so genannte Sport-Utility-Vehicles), Großraum-Limousinen und Kleinbusse mit einen zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen betroffen sein sollen. Wohnmobile sollten dagegen nach wie vor nach dem Gewicht besteuert werden. Sie dienten nicht ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch der Beförderung von Einrichtungsgegenständen, Hausrat, Vorräten und sonstigem Gepäck und verfügten zudem häufig über ein Lkw-Fahrgestell, heißt es zur Begründung.
Den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/473
Quelle: Bundestag
Pressemitteilung hib Nr. 027/2006 vom 31.01.2006
.
FDP-Bundestagsfraktion will Wohnmobile auch künftig nach Gewicht besteuern
Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Wohnmobile und in der Bauart ähnliche Fahrzeuge weiterhin nach dem Gewicht und nicht nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Dazu haben die Abgeordneten einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugssteuergesetzes (BT-Drs. 16/473) vorgelegt.
Die Fraktion verweist auf die am 01.05.2005 in Kraft getretene Rechtsänderung, wonach Kombinationsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen nicht mehr nach dem Gewicht, sondern wie Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Nach Auffassung der FDP sollten von dieser Änderung nur Geländewagen (so genannte Sport-Utility-Vehicles), Großraum-Limousinen und Kleinbusse mit einen zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen betroffen sein sollen. Wohnmobile sollten dagegen nach wie vor nach dem Gewicht besteuert werden. Sie dienten nicht ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch der Beförderung von Einrichtungsgegenständen, Hausrat, Vorräten und sonstigem Gepäck und verfügten zudem häufig über ein Lkw-Fahrgestell, heißt es zur Begründung.
Den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/473
Quelle: Bundestag
Pressemitteilung hib Nr. 027/2006 vom 31.01.2006
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Re: Womo-Steuer
zu der von helmer mal wieder als news bezeichneten presseinformation (bitte denkt daran, dass presseinformationen sind keine neutralen nachrichten sind, sondern die interessenlage des absenders wiederspiegeln) gibt es seit einiger zeit eine diskussion. denn der gesetzentwurf der FDP-bundestagsfraktion wurde ja schon am 25.1.2006 veröffentlicht.
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