AHK 2,0t ---> 2,8t.

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
derjoker
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AHK 2,0t ---> 2,8t.

#1 

Beitrag von derjoker »

 Themenstarter

Hallo...

ich habe jetzt an meinem 216cdi eine AHK original angebaut (Oris),
mit der ich 2000kg ziehen darf.

wenn ich mir nun den 2800kg Anhängerbock ansehe bei kupplung.de,
dann ist dieser sogar weniger stark befestigt wie die jetzige...
komisch.... :roll:

auch komisch ist die auskunft die ich von einem "Oberschlauen" bekommen habe, der meinte ich brauch garnix zu wechseln.....
sondern nur eintragen lassen....

oder ist der Anhängerbock 2,0t und 2,8t gleich,
nur das Material stärker oderso?

und noch ein Frage bitte, wo ist bei meinem Sprinter der Aufkleber
wo das Zuggesamtgewicht drauf steht ?

danke , gruss derjoker
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#2 

Beitrag von kaeptnblaubaer »

hi joker

könnt schon unterschiedlich sein.

bei lord ist der kugelkopf an einem gebogenen metallstück befestigt.er hat 2,0 tonnen.
bei mir ( 2,8 tonnen) sind zwei (!!) bögen.
musst dir mal bei ein paar sprintern anschauen und vielleicht fragen.ein unterschied könnte auch in der stützlast liegen.so dass man diese beiden bögen benötigt um entsprechende stützlast zu haben.habe jetzt kein foto parat aber ich hoffe dir ist klar was ich meine.
grüsse aus der Hauptstadt
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derjoker
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#3 

Beitrag von derjoker »

 Themenstarter

Hallo Kaeptn....

ja Du magst recht haben.
habe heute nachmittag zufällig einen Sprinter gesehen,
der ne 2800kg kupplung von oris dran hatte.

hab mich sogar drunter geschmissen... ;-)

die sah genauso aus wie meine,
auch von unten :shock:

sollte da nur ein anderes Schild dran sein?

komisch ....
oder vieleicht Geldschneiderei?
ich weiß es nicht.... :wink:

hab im Internet eben noch ne andere Anhängekupplung gesehen,
die sah sowas von billig aus....hatte aber ne freigabe für 2800kg.
und kostet nur 120,- € mit e-satz und Transport 164,- € ..... :shock:
e-bay art.nr:110029677036

das schärfste...die brauchste noch nicht mal vorführen oder eintragen lassen...ABE mitführen reicht...

ich schnall garnichts mehr !
iss mir alles zu hoch !

gruss joker

gruss vom joker
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kilian
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anhängerkupplung 2800kg

#4 

Beitrag von kilian »

ABE mitführen reicht nur, wenn im KfZ Schein schon die Anhängelast von 2800 eingetragen ist. Stehen da nur 2000 kg, dann darft Du auch nur 2000 kg. Da nutzt dann die Freigabe nur, wenn der Tüv die Anhängelast hoch setzt.
Hab ich hinter mir, Gruß, Kilian
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Rennsprinter
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#5 

Beitrag von Rennsprinter »

@derjoker
Für Automatikgetriebe bekommst du keine Freigabe über 2t. Habe auch schon versucht, nichts zu machen, das Getriebe verkraftet das nicht !
Sprinter - was sonst ?
derjoker
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#6 

Beitrag von derjoker »

 Themenstarter

Rennsprinter hat geschrieben:@derjoker
Für Automatikgetriebe bekommst du keine Freigabe über 2t. Habe auch schon versucht, nichts zu machen, das Getriebe verkraftet das nicht !
@Rennsprinter

das Du es versucht hast, will ich gern glauben... :wink:

aber das das Getriebe es nicht verkraftet, das glaub ich nicht.
denn dieses Getriebe wird nach meinen Unterlagen,
auch beim 6t. Sprinter eingebaut.

und wenn der dann noch ne AHK mit 2t hat.... :shock:

nette Grüße
derJoker
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#7 

Beitrag von kaeptnblaubaer »

es spielt vielleicht auch eine rolle was für ein differential du drin hast.der 6-tonner wird vermutlich das kürzeste diff. drin haben.der ist wegen seines gewichtes ohnehin geschwindigkeitsbegrenzt.
grüsse aus der Hauptstadt
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#8 

Beitrag von JOHNNY »

Hi,
mein 316cdi bj11/04 3,2t gesamtgewicht
mit Automatikgetriebe hat 2800kg anhängelast eingetragen.
gruss Johnny
316cdi bj 11/04 mit ein paar veränderungen.
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#9 

Beitrag von Rennsprinter »

Es muss noch mehr technische Zuammenhänge geben, ein 216 er Automatik, konnte man nur mit einer 2t AHK ordern, für den 316er Automatik war eine Bestellung einer 2,8t AHK möglich !
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#10 

Beitrag von Arne »

So viel ich dort gelesen habe:

http://abh-infoportal.mercedes-benz.com ... .html#4907

ist auch der Rahmen beim 3,5 tonner stärker. :wink:

Ich glaube, das man sich bei diesem Link alle Unterschiede rauslesen kann. Ist aber eine zeitaufwändige Geschichte. :wink:

Viele Grüsse,

Arne
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#11 

Beitrag von kaeptnblaubaer »

kann am rahmen liegen,aber auch am gewicht des motorwagens.

bei der nachrüstung von pkw´s spielte (anfang 90er jahre-ist aber heute bestimmt immer noch so) auch die masse vom zugfahrzeug eine rolle.weiss jetzt aber nicht mehr ob es das leergewicht oder zgg war.da gabs ne formel für,anhand dieser die max. anhängelast ausgerechnet wurde.war glaube ich techau oder oris-ringfeder.

fiel mir gerade ein. :D

habe mir aber mal die ahk bei ebay mit 2,8 t angesehn.kann mir schwer vorstellen dass die kugelköpfe nicht nur das gewicht,sondern vor allem die stützlast aushalten.(kugelkopf mit zwei bolzen befestigt)
grüsse aus der Hauptstadt
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#12 

Beitrag von derjoker »

 Themenstarter

kaeptnblaubaer hat geschrieben:habe mir aber mal die ahk bei ebay mit 2,8 t angesehn.kann mir schwer vorstellen dass die kugelköpfe nicht nur das gewicht,sondern vor allem die stützlast aushalten.(kugelkopf mit zwei bolzen befestigt)
ja, genau...die sieht sowas von Plünnhaft aus :D

und meine Oris...die hat nur 2,0t
mit 4 Bolzen befestigt... :shock:

komisch, oder doch nur Geldschneiderei,
von wehm auch immer. :wink:

dabei will man doch nur auf der sicheren Seite sein,
wegen dem Fan-Club "grün-weiß" :?

gruss derJoker
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#13 

Beitrag von Rennsprinter »

Du kannst dir eine AHK mit 2,8t oder 3,5t verbauen, wird keiner was sagen auch der TÜV nicht, nur ziehen darfs du max. 2t.
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#14 

Beitrag von derjoker »

 Themenstarter

Hallo...
hab mal den alten Thread wieder vorgeholt,
um eine Info anzufügen...

Ich habe bei meinem 216 jetzt 2800kg eingetragen.
allerdings ist dabei das Zuggesamtgewicht 5600kg.

gruss derjoker
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#15 

Beitrag von Knobiator »

derjoker hat geschrieben:...ich schnall garnichts mehr !
iss mir alles zu hoch !...
Wie so häufig im Leben ist es sinnvoll, sich an der Quelle zu informieren.
Mercedes kann etwas über die Zulässigkeiten sagen, die zuständige Zulassungsstelle bei der Gemeinde über die Eintragungspflicht.

Alles andere ist im Zweifel Schall und Rauch ...

Verbindliche Ausunft über Zulässiges gibt kein Schildchen am Fahrzeug sondern die Daten im Brief - bzw. von Mercedes.
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