@ Rennsprinter

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Hans
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#16 

Beitrag von Hans »

... es sei denn ich melde den als Wohnmobil um. Da wird der Steuer auch anders geregelt, oder wird sich das auch 2009 ändern ?
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde gerade langfristig für Sonder-Kfz Wohnmobile aller Gewichtsklassen völlig neu gefasst !

Für ältere Fahrzeuge wird es recht teuer, für neuere Fahrzeuge wie der Sprinter bleibt es relativ günstig !

Mein 318-er kostet 240 € im Jahr ! :lol:

Anforderungen: Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist !
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Rennsprinter
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#17 

Beitrag von Rennsprinter »

Wenn das so ist, dann werde ich doch lieber Pkw-Zulassung nehmen und wenn sich die Steuer deutlich erhöhen sollte, kann ich immernoch zum Wohnmobil umbauen :wink:
Sprinter - was sonst ?
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