Hallo Transporter Feunde,
ich habe gerade gelesen das hier jemand "pech" mit einer Versicherung hatte. War es ein Haftplicht oder
ein Koskoschaden? Da ich aus der Kfz Branche komme (Autoglaser)
und jeden Tag mit Versicherung zu tun habe möchte ich euch mal etwas aufklären damit Ihr bei einem Schaden nicht
die dummen seid.
- Bei Kaskoversicherungen immer darauf achten das bei Abschluss KEINE Werkstattbindung vereinbart wird!
Zwar ist der Beitrag etwas günstiger aber im Schadenfall müsst Ihr in die Werkstatt die Euch die Vers. vorschreibt.
Sonst drohen mind. 15 % oder mehr Strafabzug. Bei der HUK z.Bsp. nennt man das SELECT Vertrag. Bei der VHV "Easy Drive"
Wenn Ihr mal unterwegs seid und z.Bsp. die Frontscheibe kaputt geht - kann es sein das die nächste Vers. Werkstatt weit
weg vom Urlaubsort ist. Ich kann ein Lied davon singen weil ich Autoglaser bin und jeden Tag in die langen Gesichter
der Kunden sehe die dann 50 Km weiter zu Car Glass müssten...
- Bei Haftplichtschäden (Ihr seid die Geschädigten) sollte man IMMER einen Anwalt und einen unabhängigen Gutachter einschalten
die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen (Anwalt zur Not auch erst mal über eigene Rechtschutz)
Ein guter Anwalt holt alles für Euch raus was geht. Vom Nutzungsausfallgeld bis hin für Gewerbetreibene Verdienstausfall.
Sollte euer Sprinter / LT älter sein und der Schaden höher als der Fahrzeugwert sein darf man die 130% Regelung anwenden.
Das bekommt man aber nur mit einem guten Gutachter hin.
Hier kann ich Euch einen benennen der auch bei Werkstattpfusch usw eine gute Adresse ist.
Schaut mal hier rein:
http://www.unfallforschung.eu
Wenn Ihr noch Fragen habt nur zu.
Grüße aus Niederschlesien
Jochen