Eisbär hat geschrieben: 22 Mai 2025 19:07
Das Thema mit den ABE 's hat sich doch in Kürze erledigt und muß trotzdem abgenommen werden wenn ich nicht ganz falsch liege.
Falsch, es betrifft nur die Teilegutachten und es ist nur das KBA für den neuen Prozess verantwortlich ..
Ab dem 20. Juni 2025 löst die neue Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes das altbekannte Teilegutachten ab
Detsch hat geschrieben: 21 Mai 2025 10:12
Lassen sich WoMo Abnahme und Eintragungen wie folgt zusammenfassen?
Überwiegend ja.
Detsch hat geschrieben: 21 Mai 2025 10:12
Bei fälliger HU hat der Prüfer das Recht den betriebssicheren Zustand der Anlage zu kontrollieren und einzufordern.
Bei der HU wird das Fahrzeug gemäß den Zulassungspapieren und bezüglich zulassungspflichtigen An- und Einbauten geprüft. Nicht eintragungspflichtige Zusatzeinbauten sind nicht Gegenstand der HU, allerdings muss eine gültige Gasprüfung vorliegen. Dennoch glauben manche Prüfer, dass sie alles zu beurteilen hätten.
313CDI, 7G-tronic plus, I=3,923, L2H2 , Bj 5/2016 Mopf, Ahk, 225/75R16CP, LKW mit Reisemobileigenausbau
Wer weiß was er nicht weiß weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
Eisbär hat geschrieben: 22 Mai 2025 19:07
Das Thema mit den ABE 's hat sich doch in Kürze erledigt und muß trotzdem abgenommen werden wenn ich nicht ganz falsch liege.
Falsch, es betrifft nur die Teilegutachten und es ist nur das KBA für den neuen Prozess verantwortlich ..
Ab dem 20. Juni 2025 löst die neue Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes das altbekannte Teilegutachten ab